1. Pflegegrad: Was ist das überhaupt?
Jede:r kann pflegebedürftig werden – ob durch eine chronische Erkrankung, einen Unfall, das Älterwerden oder eine schleichende Krankheit. Um im Fall der Fälle mit Pflegeleistungen von der Pflegekasse unterstützt zu werden, muss die betroffene Person allerdings zuerst als pflegebedürftig eingestuft werden.
Hier kommen die Pflegegrade ins Spiel. Von ihnen gibt es fünf Abstufungen, in die pflegebedüftige Personen aufgrund ihres psychischen, geistigen und körperlichen Zustands eingeordnet werden, um Pflegeleistungen zu erhalten.
Bemessen wird ein Pflegegrad dabei an den Fähigkeiten der Person und am Grad der Selbstständigkeit, mit der sie ihren Alltag bewältigen kann. Pflegegrad 1 steht dabei für geringe Beeinträchtigungen, während Pflegegrad 5 für schwerste Beeinträchtigungen steht.
Übrigens: Bis 2017 wurde die Pflegebedürftigkeit einer Person noch in die Pflegestufen 1 bis 3 eingestuft, die vor allem nach körperlichen Kriterien vergeben wurden. Die fünf Pflegegrade wurden eingeführt, um auch auf psychischen Komponenten besser achten und auf die Bedürfnisse Einzelner besser eingehen zu können. Psychisch kranke Personen und Kranke mit Demenz sollen so ebenfalls von den Pflegeleistungen der Pflegekassen profitieren.