Pflegegrad beantragen

Der Erstantrag ist Voraussetzung für den Erhalt eines Pflegegrads und den damit verbundenen Leistungen zur Unterstützung deiner Situation.

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Für dich 100% kostenfrei

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Schritt für Schritt zum Pflegegrad

  • 1

    Ausfüllen

    Beantworte uns ein paar Fragen und wir erstellen deinen Antrag.
  • 2

    Versenden

    Wähle die Versandart und wir verschicken den Antrag für dich - schnell und sicher.
  • 3

    Vorbereiten

    Bereite dich z.B. mit unseren Pflegeschulungen auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bzw. Medicproof vor.
  • 4

    Begutachtung

    Nach circa 2-4 Wochen wird deine Pflegebedürftigkeit von einem Gutachter eingeschätzt.
  • 5

    Bescheid

    Nach circa 6-8 Wochen erhältst du den Bescheid mit dem Ergebnis der Begutachtung von der Pflegekasse.
  • 6

    Fertig

    Trage das Ergebnis in dein deinePflege-Benutzerkonto ein und starte deine Pflegereise!

Kostenfreie Pflegeleistungen erhalten

Einen Erstantrag auf Pflegegrad solltest du stellen, wenn körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen deine Selbstständigkeit einschränken. Dieser Antrag ist der erste wichtige Schritt auf dem Weg zu deinem Pflegegrad, denn nur mit einem offiziellen Pflegegrad besteht ein Anspruch auf verschiedene Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden.

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad gibt an, wie selbstständig eine Person in ihrem Alltag ist und entscheidet darüber, welche Unterstützung in Form von Leistungen sie von ihrer Pflegekasse bekommt.

Je nach psychischem, geistigem und körperlichem Zustand wird dabei in Pflegegrad 1 bis 5 unterschieden. Pflegegrad 1 steht für geringe, Pflegegrad 5 für schwerste Beeinträchtigungen. Bemessungsgrundlage sind die Fähigkeiten der Person und der Grad der Selbstständigkeit, mit der sie ihren Alltag bewältigen kann. Diese Selbstständigkeit wird bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bzw. Medicproof mit Hilfe eines Fragenkatalogs ermittelt.

Wer ist der Medizinische Dienst?

Der Medizinische Dienst setzt sich für eine gute und gerechte Gesundheitsversorgung ein. Im gesetzlichen Auftrag unterstützt der Medizinische Dienst die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen und trägt dazu bei, dass du als Versicherter entsprechend deines Bedarfs versorgt wirst. Deshalb übernimmt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes die Begutachtung, die in der Regel per Hausbesuch stattfindet und die Basis für deine Einstufung in einen Pflegegrad bildet.

Übrigens: Der Medizinische Dienst ist nur für gesetzlich Versicherte zuständig. Um Privatversicherte kümmert sich der Medicproof.

Häufige Fragen

Nein! Der Erstantrag bei uns ist für dich vollkommen kostenfrei. Uns ist bewusst, dass ihr euch in einer sowieso schon schwierigen und auch finanziell herausfordernden Situation befindet. Unser Service ist kostenfrei, weil es unser Hauptziel ist, dich und deine Liebsten bestmöglich zu unterstützen – ohne euch finanzielle Hürden in den Weg zu stellen.

Das Thema Datenschutz nehmen wir sehr ernst. Deine Daten sind bei uns jederzeit geschützt und können zurückgezogen werden.
Sie werden nur in folgenden Fällen weitergegeben:
An die zuständige Versicherung geben wir deine Daten nur mit deinem Einverständnis weiter. Die Versicherung und Pflegekasse benötigen verschiedene Informationen über dich, um die richtigen Pflegeleistungen zuordnen zu können oder dir das Pflegegeld zu überweisen.
An unsere Partner (z.B. für den Hausnotruf oder die Pflegebox) geben wir deine Daten nur weiter, wenn du dich eigenständig und aktiv für eine Leistung entscheidest, damit diese ihre Serviceleistungen erfüllen können.
Darüber hinaus nutzen wir deine Daten ausschließlich innerhalb unserer Services und stellen sie dir beispielsweise in deinem Profil zur Verfügung.

Datenschutzrichtlinien

Eine Person gilt vor dem Gesetz als pflegebedürftig, wenn sie ihren Alltag nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbstständig bewältigen kann und deshalb auf Hilfe angewiesen ist. Die Gründe hierfür können körperlicher, psychischer oder kognitiver Natur sein. Der Unterstützungsbedarf muss dauerhaft und voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.

Du kannst den Antrag auch als Angehöriger für deine Liebsten stellen. Wenn du eine Vollmacht/Bestellungsurkunde hast oder ein gesetzlicher Betreuer der Person bist, kannst du auch in ihrem Namen unterschreiben und die Vollmacht/Bestellungsurkunde hochladen. Wenn der Pflegekasse bereits eine Kopie der Vollmacht/Bestellungsurkunde zugestellt wurde, kannst du diesen Schritt überspringen.

Wenn du mit dem Ergebnis unzufrieden bist, hast du 30 Tage Zeit, um bei der Pflegekasse einen Widerspruch einzureichen. Dazu kannst bei unserem Partner Familiara ein kostenfreies Erstgespräch buchen, bei dem deine Widerspruchseignung geprüft wird. Auf Wunsch übernehmen die Pflegeexperten und Anwälte von Familiara den Widerspruch für dich - mit einer 90%igen Erfolgsrate!

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