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Pflegegrad 3

Alle Pflegeleistungen und Voraussetzungen im Überblick

Lesedauer: 4 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 25.2.2024

Der Anspruch auf Pflegeleistungen hängt von dem Pflegegrad ab – dieser wird von einem:einer Gutachter:in je nach Selbstständigkeit des:der Betroffenen zugeordnet. Um in den Pflegegrad 3 eingestuft zu werden, müssen Pflegebedürftige eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ aufweisen (47,5 bis unter 70 Punkte bei der Begutachtung). Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 können sich mit zahlreichen Pflegeleistungen unterstützen lassen – unter anderem dem Pflegegeld, der Pflegesachleistung und der Kombinationsleistung.

1. Was bedeutet Pflegegrad 3?

Die Einstufung in den Pflegegrad 3 erfolgt, wenn Betroffene „schwere Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit“ aufweisen – das kann beispielsweise nach einem Unfall, durch eine Krankheit oder einfach durch das Alter der Fall sein. Die Zuordnung in den richtigen Pflegegrad erfolgt nach dem Erstantrag auf Pflege: Den stellst du bei einer eintretenden Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse (hier erklären wir dir, wie du den Erstantrag auf Pflege besonders einfach und schnell durchführen kannst!). Im Anschluss meldet sich ein:e Gutachter:in, der:die eine Einschätzung über die körperliche, kognitive und psychische Selbstständigkeit gibt und den:die Pflegebedürftige:n einem Pflegegrad zuordnet. Zum Vergleich: Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade – der Pflegegrad 3 liegt also im Mittelfeld.

Doch wofür ist diese Einstufung überhaupt? Durch die Pflegegrade soll Pflegebedürftigen ermöglicht werden, so lange wie möglich in ihrem Zuhause wohnen und einen selbstständigen Alltag führen zu können – mit Unterstützung selbstverständlich. Pflegebedürftige, die dem Pflegegrad 3 zugeordnet werden, können sich zum Beispiel in der häuslichen Pflege von Angehörigen helfen lassen und dafür Pflegegeld beziehen, oder dank der Pflegesachleistung auf einen ambulanten Pflegedienst zurückgreifen. Natürlich können sich Menschen mit einem Pflegegrad 3 ebenfalls in eine vollstationäre Pflege begeben – wenn dies ihr Wunsch ist. Und das Beste: All das zahlt nicht nur darauf ein, die maximale Selbstständigkeit selbst mit einer Pflegebedürftigkeit zu erhalten, sondern auch Sicherheit für Betroffene und Angehörige zu geben.

Gut zu wissen: Bis 2017 hat man die Pflegegrade als Pflegestufen bezeichnet!

Dir sagt nur der Begriff der Pflegestufen etwas? Verständlich – immerhin wurde die Pflegebedürftigkeit bis 2017 auch noch der Pflegestufe 1 bis 3 zugeordnet. Für eine bessere Einstufung der Betroffenen gibt es seitdem die Pflegegrade 1 bis 5: Sie beurteilen nicht nur die körperliche Konstitution, sondern umfassen auch die kognitiven und psychischen Fähigkeiten. Damit kann Pflegebedürftigen noch früher und differenzierter geholfen werden.

2. Welche Voraussetzungen braucht man für eine Einstufung in Pflegegrad 3?

Der Erstantrag auf Pflege ist immer die Basis für die Einschätzung in einen der fünf Pflegegrade. Man stellt ihn bei einer Pflegebedürftigkeit entweder direkt bei der Pflegekasse oder für einen besonders schnellen und einfachen Prozess über DeinePflege.de – bei uns dauert er nämlich maximal 15 Minuten und erspart dir einen Haufen Bürokratie (hier zeigen wir dir nochmal Schritt für Schritt, wie man die Pflegeleistungen beantragt). Nachdem die Pflegekasse den Antrag gesichtet hat, schickt sie eine:n Gutachter:in, der:die bei gesetzlich Versicherten zum Beispiel vom Medizinischen Dienst (MD) kommt oder bei privat Versicherten von MEDICPROOF. Sie beurteilen in einer mehrstufigen Begutachtung die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten des:der Pflegebedürftigen – und weisen im Anschluss einen passenden Pflegegrad zu.

Im Sinne des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) werden für die Einstufung in die Pflegegrade sechs Lebensbereiche beurteilt – sie bezeichnet man als Module. Im Fokus stehen die körperlichen, kognitiven und psychischen Fähigkeiten des:der Pflegebedürftigen und natürlich: wie selbstständig er oder sie den Alltag bewältigen kann.

Wichtig ist für den Anspruch auf Pflegeleistungen, dass der:die Pflegebedürftige die letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre familienversichert war oder in die Pflegekasse eingezahlt hat. Und: Die Pflegebedürftigkeit muss mindestens sechs Monate bestehen.

Die sechs begutachteten Lebensbereiche sind:

  • Modul 1: Mobilität
  • Modul 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Modul 4: Selbstversorgung
  • Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

In jedem der sechs Module werden von dem:der Gutachter:in Punkte vergeben, die letztendlich mit einer verschieden hohen Gewichtung den Pflegegrad ergeben. Für den Pflegegrad 3 benötigt der:die Pflegebedürftige von 47,5 bis unter 70 Punkte.

Übrigens: Eine erneute Begutachtung ist immer möglich – zum Beispiel, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert und das Bedürfnis nach einem anderen Pflegegrad besteht. In diesem Fall muss sich der:die Pflegebedürftige bei der Pflegekasse melden und einen neuen Termin für die Begutachtung ausmachen.

Welche Punktzahl ergibt welchen Pflegegrad? Ein Überblick!

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis < 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 2: 27 bis < 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis < 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 4: 70 bis < 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)

3. Welche Pflegeleistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 zu?

Der Pflegegrad 3 wird zugeordnet, wenn Pflegebedürftige schwer in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind – und bei der Bewältigung ihres Alltags Unterstützung benötigen. Deshalb bekommen sie verschiedene Pflegeleistungen, die sie sich selbst zusammenstellen können. In dem Pflegegrad 3 wird eine vollstationäre Pflege beispielsweise mit 1.262 Euro im Monat unterstützt. Für die häusliche Pflege gibt es für den Pflegegrad 3 mehrere Möglichkeiten: Entweder lassen sich Betroffene von ihren Angehörigen oder Freund:innen pflegen und erhalten das unterstützende Pflegegeld in Höhe von monatlich 573 Euro (hier erklären wir das Pflegegeld nochmal ausführlich). Oder der:die Pflegebedürftige entscheidet sich für einen ambulanten Pflegedienst oder eine teilstationäre Tages- und Nachtpflege, die die entsprechende Pflege übernehmen. Diese Pflegesachleistung wird von der Pflegekasse mit 1.432 Euro im Monat bezuschusst.

Übrigens: Das Pflegegeld kann auch mit der Pflegesachleistung kombiniert werden – das nennt sich dann Kombinationsleistung. So können sich Pflegebedürftige sowohl von ihren Angehörigen als auch von einem Pflegedienst pflegen lassen. Bei der Kombinationsleistung werden beide Leistungen dann anteilig miteinander verrechnet.

Bei einer Pflege durch Angehörige kann natürlich immer etwas dazwischen kommen: Ein Urlaub, das Bedürfnis nach einer Pause oder eine Erkrankung können dazu führen, dass die häusliche Pflege nicht gewährleistet werden kann. Für diesen Fall gibt es im Pflegegrad 3 die Option der Verhinderungspflege, die von der Pflegekasse jährlich mit bis zu 1.612 Euro unterstützt wird. Dank dieser Pflegeleistung können Pflegebedürftige für kurze Zeit auf einen ambulanten Pflegedienst für die häusliche Pflege zurückgreifen (hier erklären wir die Verhinderungspflege ausführlich). Darüber hinaus gibt es für Pflegebedürftige im Pflegegrad 3 die Kurzzeitpflege, durch die eine stationäre Pflege für bis zu 28 Tage im Jahr mit 1.774 Euro bezuschusst wird. Sie eignet sich einerseits zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, aber auch für die professionelle Rund-um-die-Uhr-Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt (in diesem Artikel erfährst du genau, was du alles über die Kurzzeitpflege wissen musst).

Übrigens: Auch die Kurzzeitpflege kann mit der Verhinderungspflege kombiniert und im Pflegegrad 3 verrechnet werden, wenn eine der beiden Optionen nicht vollständig ausgeschöpft wurde.

Neben den Pflegeleistungen im Pflegegrad 3 gibt es auch noch zahlreiche finanzielle Unterstützungsangebote: Beispielsweise die Kostenübernahme für eine Beratung von echten Pflege-Expert:innen, die Bezuschussung von Pflegemitteln oder dem Hausnotruf und der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro – etwa für eine Haushaltshilfe. Darüber hinaus können Pflegebedürftige ihr Zuhause barrierefrei umbauen lassen und dafür einmalig 4.000 Euro erhalten. Oder eine Wohngruppe zur gegenseitigen Unterstützung gründen – und zusätzliche 2.500 Euro für die Gründung und monatlich 214 Euro von der Pflegekasse bekommen.

4. Überblick: Wie viel Geld erhält man mit Pflegegrad 3?

  • Pflegegeld: 573 Euro pro Monat
  • Pflegesachleistung: 1.432 Euro pro Monat
  • Tages- und Nachtpflege: 1.298 Euro pro Monat
  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr
  • Kurzzeitpflege: 1.774 Euro pro Jahr
  • Vollstationäre Pflege: 1.262 Euro pro Monat
  • Entlastungsleistungen: 125 Euro pro Monat
  • Pflegehilfsmittel: 40 Euro pro Monat
  • Wohnraumanpassung: einmalig 4.000 Euro
  • Wohngruppenzuschuss: 214 Euro pro Monat
  • Hausnotruf: 23 Euro pro Monat plus die einmalige Installationsunterstützung

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