deinePflege Ratgeberzurück zum Ratgeber

Ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaft

Alternative Wohnform bei Pflegebedürftigkeit

Lesedauer: 6 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 1.1.2023

In einer Pflege-Wohngemeinschaft teilen sich mehrere Pflegebedürftige eine Wohnung, in der sie sich ambulant betreuen lassen. Es gibt anbieterorganisierte und selbstorganisierte Pflege-WGs. Der Wohn-Standard in anbieterorganisierten Pflege-WGs wird von der Heimaufsicht kontrolliert, während selbstorganisierten Pflege-WGs dafür selbst gesorgt werden muss. Die Pflegekasse unterstützt Pflege-WGs mit verschiedenen Pflegeleistungen: Dem Wohngruppenzuschlag, dem Gründungzuschuss und Zuschüsse für Wohnraumanpassungen.

1. Was ist eine Pflege-Wohngemeinschaft?

Eine Wohngemeinschaft (WG) ist eine Form des Wohnens, die viele vielleicht von ihren Enkel:innen oder Nichten und Neffen kennen: Gleichgesinnte schließen sich zusammen und teilen sich einen Wohnraum – einerseits, um Kosten zu sparen, andererseits, um sich gegenseitig Gesellschaft zu leisten.

Diese Form des Wohnens ist auch im Kontext der Pflegebedürftigkeit beliebt. Vor allem, wenn Pflegebedürftige ihren Alltag zu Hause verbringen und sich häufig nach Gesellschaft sehnen, aber nicht ins Pflegeheim ziehen wollen, ist eine sogenannte Pflege-Wohngemeinschaft (Pflege-WG) die optimale Lösung: In einer Pflege-WG wohnen nämlich mehrere Menschen mit einer anerkannten Pflegebedürftigkeit zusammen und teilen sich so eine Wohnung oder ein Haus, sowie die ambulante Pflege. Dabei hat selbstverständlich jede:r ein eigenes Zimmer, das ganz individuell eingerichtet und gestaltet werden kann und somit einen privaten Rückzugsort. Die Küche oder das Wohnzimmer hingegen werden miteinander geteilt und damit gemeinschaftlich genutzt.

Der große Vorteil dabei: Man schenkt sich nicht nur gegenseitige Gesellschaft, sondern kann auch Betreuungs- und Unterstützungsangebote, wie etwa einen ambulanten Pflegedienst, gemeinsam nutzen. Insgesamt teilt man sich so die Kosten des täglichen Lebens in der Pflege, ohne Abstriche bei der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zu machen. Auch die Pflegekasse unterstützt diese Form des Wohnens mit Pflegeleistungen.

Alternativ-Text

Kostenfreier Antrag auf Pflegegrad!

Unabhängig und einfach
In 15 Minuten versendet
Sichere Daten-übermittlung
Pflegeantrag kostenfrei stellen

2. Wie kommt man zu einer Pflege-Wohngemeinschaft?

Grundsätzlich gibt es zwei Arten, wie Pflege-WGs zustande kommen können: Entweder, man organisiert sie selbst oder bewirbt sich auf eine anbieterorganisierte Pflege-WG. Bei anbieterorganisierten Pflege-WGs liegt die Gründung, Leitung und grundsätzliche Entscheidungen – etwa darüber, wer in die Pflege-WG einzieht – bei Trägern wie Kommunen, Pflege- und Betreuungsdiensten oder Bürgervereinen. Sie sind dann auch dazu verpflichtet, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), sowie die des entsprechenden Bundeslands zu erfüllen. Etwa, ein gewisses Maß an Wohnqualität zu erfüllen und die Kompetenzen des Pflege-WG betreuenden Personals zu garantieren. Dabei werden sie von der Heimaufsicht (Behörden, die Heime im Sinne des Heimgesetzes kontrollieren und beraten, sowie je nach Bundesland anders organisiert sind) geprüft.

Wollen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen lieber selbst entscheiden, wie der Alltag in der Pflege-WG aussehen soll oder wer zusammenwohnt, können sie auch selbst eine Pflege-WG gründen und verwalten. Selbstorganisierte Pflege-WGs unterliegen ebenfalls dem BGB, aber nicht dem Verantwortungsbereich der Heimaufsicht – die Einhaltung der Wohnqualität muss hier also in Eigenverantwortung überwacht und sichergestellt werden.

3. Pflege-Wohngemeinschaft: Das zahlt die Pflegekasse

Die Pflegekasse unterstützt Pflegebedürftige dabei, ihr Leben so lange wie möglich maximal selbstständig, unabhängig und zufrieden gestalten zu können. Da die Wohnform der Pflege-WG hierfür eine optimale Alternative zum Alleine-Wohnen und Pflegeheim darstellt und auf dieses Ziel einzahlt, fördert die Pflegekasse Pflege-WGs ganz besonders. So zahlt sie Bewohner:innen von Pflege-WGs einerseits einen Wohngruppenzuschlag und unterstützt andererseits Neugründungen von Pflege-WGs mit Anschubfinanzierungen.

4. Wohngruppenzuschlag für Bewohner:innen von Pflege-WGs

Unter bestimmten Voraussetzungen steht Pflegebedürftigen, die in einer Pflege-WG wohnen, der Wohngruppenzuschlag von 214 Euro im Monat zu. Mit ihm kann eine sogenannte Präsenzkraft finanziert werden, die gemeinschaftlich beauftragt wird. Diese Person unterstützt im Haushalt und kümmert sich um allgemeine organisatorische, verwaltende oder betreuende – von der pflegerischen Versorgung aber immer unabhängige! – Aufgaben der Pflege-WG.

Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und all jene ab einem Pflegegrad 2, die ambulante Pflegesachleistungen oder Pflegegeld, die Kombinationsleistung, Leistungen des Umwandlungsanspruchs und/oder den Entlastungsbetrag beziehen.

Sonstige Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag sind:

  • Die:der Pflegebedürftige muss mit mindestens zwei und maximal elf weiteren Personen in einer gemeinsamen Wohnung leben. Zweck dieses Zusammenlebens muss die gemeinschaftlich organisierte pflegerische Versorgung sein.
  • Mindestens zwei weitere Bewohner:innen der Pflege-WG sind pflegebedürftig und haben einen Pflegegrad.
  • Eine Präsenzkraft muss gemeinschaftlich beauftragt sein.
  • Die Pflege-WG muss sich deutlich von anderen Versorgungsformen unterscheiden, in denen Anbieter:innen der Wohngruppe oder Dritte den Bewohner:innen den Leistungsumfang einer vollstationären Pflege anbieten.

5. Gründungszuschuss für Pflege-WGs

Wenn Pflegebedürftige selbstorganisiert eine ambulant betreute Pflege-WG gründen, können sie unabhängig von ihrem Pflegegrad einmalig eine Anschubfinanzierung von bis zu 2.500 Euro pro Person, aber maximal 10.000 Euro pro Pflege-WG beantragen. Möchten mehr als vier Bewohner:innen einer Pflege-WG den Gründungszuschuss beziehen, werden die 10.000 Euro anteilig auf sie aufgeteilt.

6. Zuschüsse für Wohnraumanpassungen in Pflege-WGs

Manchmal machen es die Gegebenheiten der eigenen Wohnung schwer bis unmöglich, dass sich ein:e Pflegebedürftige:r ambulant in den eigenen vier Wänden betreuen lassen kann – etwa, weil die Treppen nicht mehr zu bewältigen sind oder der Duscheinstieg zu hoch ist. Dann unterstützt die Pflegekasse einen barrierefreien oder barrierearmen Umbau. Diese Wohnraumanpassung wird auch in einer Pflege-WG gezahlt – und zwar mit 4.000 Euro pro Person und Maßnahme, aber maximal 16.000 Euro pro Pflege-WG.

Gut zu wissen: Vorteile durch das "poolen" von Pflegeleistungen

"Poolen" bedeutet so viel wie "zusammenlegen" – und meint im Kontext der Pflege-WG, dass Pflegebedürftige ihre Pflegeleistungen aufeinander abstimmen oder gemeinsam beanspruchen. Wenn sich beispielsweise ein Pflegedienst um mehrere Bewohner:innen einer Pflege-WG kümmert, können hier Leistungsansprüche zusammengelegt werden. Das kann Kosten und wertvolle Zeit im Alltag sparen.

Anmelden

Passwort vergessen?

Du hast noch kein Konto bei uns?
Registriere dich jetzt. Einfach, schnell, kostenlos

Konto erstellen

Bereits Kunde? Kein Problem. Hier kannst du dich anmelden.

Sag Hallo!

Melde dich bei uns – gern erzählen wir dir mehr über unsere Arbeit, unsere Vision und die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit. Wir freuen uns, von dir zu hören!

Hausnotruf beantragen

Beratung buchen