Die Unterschiede zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Kürze!

  • Die Verhinderungspflege findet zu Hause statt, die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung – zum Beispiel in einem Pflegeheim.
  • Die Verhinderungspflege kann maximal sechs Wochen im Jahr beansprucht werden, die Kurzzeitpflege acht Wochen pro Jahr.
  • Bei der Verhinderungspflege muss der:die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate zuvor gepflegt worden sein, bei der Kurzzeitpflege gibt es keine vorangehende Mindestdauer an Pflegebedürftigkeit.