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Haushaltshilfe gesucht?

So erhältst Du mit einem Pflegegrad Unterstützung im Alltag

Lesedauer: 4 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 19.3.2023

Du kannst Haushaltshilfen über die Pflegekasse abrechnen. Sie unterstützen dich und deine Liebsten bei täglichen Aufgaben – zum Beispiel im Haushalt, übernehmen aber keine medizinischen oder pflegerischen Aufgaben.

Um eine Haushaltshilfe bei der Pflegekasse abrechnen zu können, brauchst du einen anerkannten Pflegegrad. Du hast noch keinen? Dann starte jetzt mit deinem Antrag!

1. Was ist eine Haushaltshilfe? Und was ist eine Alltagshilfe?

Auch wenn eure Liebsten noch fit und eigenständig sind, können immer wieder Aufgaben im Haushalt oder dem alltäglichen Leben anfallen, die im Alter oder mit einer zunehmenden Pflegebedürftigkeit schwieriger zu bewältigen sind. Dazu gehören oftmals Dinge wie Einkaufen, Wäsche waschen oder auch das Putzen. Für solche Fälle gibt es verschiedene Unterstützungen in Form von Haushaltshilfen oder Alltagshelfer. Diese sollen euch und euren Liebsten alltägliche Aufgaben im Haushalt abnehmen und euch dadurch entlasten. Für was du Alltagshelfer nutzen kannst, was sie kostet und wie man eine Unterstützung findet, erfährst du in diesem Artikel.

1.1 Haushaltshilfen

Die Hilfe im alltäglichen Haushalt darf man nicht mit einer normalen Pflegekraft vergleichen. Die Haushaltshilfe soll bei täglichen Aufgaben im Haushalt helfen und dann unterstützen, wenn Pflegebedürftige bestimmte Aufgaben selbst nicht mehr durchführen können.

Zu den gängigsten Aufgaben einer Haushaltshilfe gehören:

  • Einkaufen
  • Zubereiten bzw. Kochen von Mahlzeiten
  • Reinigen der Wohnung
  • Waschen und Pflegen der Kleider

Aber auch andere haushaltsnahe Dienstleistungen fallen unter diese Definition:

  • Verschiedene Bringdienste
  • Essen auf Rädern
  • Einkaufshilfen

1.2 Alltagshelfer

Wenn eine hauswirtschaftliche Unterstützung nicht mehr reicht, besteht auch die Möglichkeit, einen Alltagsbegleiter zu engagieren. Als Betreuungsassistent unterstützen diese pflege- und hilfsbedürftigen Personen bei der Gestaltung und Bewältigung über den gesamten Alltag.

Aufgaben die ein Alltagshelfer übernimmt, sind:

  • Gemeinsame Spaziergänge
  • Fahrten zum Arzt
  • Beschäftigungen und Hobbys

Wie bei Haushaltshilfen übernehmen auch Alltagshelfer keine pflegerischen und medizinischen Aufgaben, verabreichen keine Medikamente und helfen auch nicht bei der Körperpflege.

2. Wie finanziere ich eine Haushaltshilfe?

Prinzipiell gilt, dass der Preis für eine Haushaltshilfe frei verhandelbar ist und keinen Regeln der Pflegekasse folgen. Jedoch gilt der gesetzliche Mindestlohn von 9,60 € welcher seit 1. Juli 2021 gilt. Die Kosten für eine Haushaltshilfe kann je nach Bundesland und genutzte Leistung unterschiedlich sein. In der Regel liegen die Preise zwischen 15-25 € brutto pro Stunde.

Mit einem Pflegegrad:

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, kann ein Teil der Kosten für die Haushaltshilfe durch die Pflegekassen übernommen werden, z.B. durch den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege.

Dies gilt jedoch nur, wenn jemand allein lebt und gemäß § 14 SGB XI pflegebedürftig ist.

§ 45b SGB XI: Über den Entlastungsbetrag

Unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad stehen dir jeden Monat ein Betrag in Höhe von 125 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Diese Summe kann frei für eine Alltagshilfe oder Haushilfen genutzt werden. Neben einem anerkannten Pflegegrad muss die Pflege zu Hause stattfinden und die Person muss durch das jeweilige Landrecht anerkannt sein.

Erfahre hier mehr über den Entlastungsbetrag.

§ 39 SGB XI: Im Rahmen der Verhinderungspflege

Außerdem kannst du einen Alltagshelfer durch die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse abrechnen. Die Leistungen beziehen sich nicht nur auf eine Verhinderung, sondern auch auf Tätigkeiten, um ein alltägliches Leben zu ermöglichen. Für die Verhinderungspflege muss mindestens ein Pflegegrad 2 vorliegen und die Person bereits zuvor sechs Monate zu Hause gepflegt worden sein.

Erfahre hier mehr über die Verhinderungspflege.

Pflegesachleistung:

Du kannst eine Haushaltshilfe auch über die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. beziehen.

Medizinische Ausnahmen:

Bei medizinischen Gründen, z.B. die Verordnung durch einen Arzt oder bei temporären akuten Problemen, trägt die Krankenkasse die Kosten für einen Alltagshelfer.

Beispiele sind:

  • Wenn durch eine Erkrankung oder eine Operation, der Haushalt selbst nicht übernommen werden kann
  • Oder ein Kind bei Ihnen lebt, dass unter 12 Jahre alt ist

Dies gilt aber nur dann, wenn nicht bereits ein Pflegegrad 2,3,4 oder 5 vorliegt. Manchmal übernehmen Versicherungen die Kosten auch in folgenden Fällen:

  • Nach einer ambulanten Operation
  • Einem Krankenhausaufenthalt
  • Nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung

Meist übernimmt die Krankenversicherung die Kosten nicht länger als 4 Wochen. und rechnen direkt mit dem Vertragspartner ab. 10 % also zwischen 5-10 Euro pro Tag müssen dann selbst übernehmen werden. Wir empfehlen eine direkte Absprache mit der Krankenversicherung.

3. Wo finde ich eine passende Haushaltshilfe?

Passende Haushaltshilfen oder Alltagshelfer findet man manchmal direkt durch den Freundes- und Bekanntenkreis. Eine weitere Möglichkeit sind gemeinnützige Vereine. Die beste Möglichkeit sind heute jedoch verschiedene Online-Anbieter für Haushalts- und Alltagshilfe, die ihre Angebote meist regional abgestimmt haben. Gerne geben wir dir hierzu mehr Tipps, kontaktiere uns einfach!

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