deinePflege Ratgeberzurück zum Ratgeber

Antrag auf Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 1 bis 5

Was steckt hinter der Pflegeleistung bei einer Pflegebedürftigkeit?

Lesedauer: 4 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 12.1.2023

Mit der Wohnraumanpassung unterstützt die Pflegekasse einen barrierearmen oder barrierefreien Umbau des Wohnraums von Pflegebedürftigen, die ohne ihn nicht zu Hause wohnen bleiben oder ambulant von Angehörigen gepflegt werden können. Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad 1 können bei der Wohnraumanpassung mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro einmalig pro Maßnahme rechnen. Um diese Pflegeleistung zu erhalten, stellt man einen Antrag bei der Pflegekasse – idealerweise, bevor die Umbauten beginnen.

1. Wohnraumanpassung: Was ist das?

Eine Pflegebedürftigkeit kann nicht nur neue Anforderungen an die tägliche Versorgung, sondern auch ganz andere Ansprüche an das Wohnen mit sich bringen – etwa, weil ein Rollstuhl nötig ist und Treppenstufen nicht mehr bewältigt werden können oder der Einstieg in die Dusche zu hoch ist. Damit Menschen mit einer Pflegebedürftigkeit möglichst lange, selbstständig und gefahrlos in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben können, sind häufig Umbauten nötig. Nicht selten ist die Wohnraumanpassung dabei für eine ambulante Pflege auch essentiell – zum Beispiel, wenn erst durch einen barrierearmen oder barrierefreien Umbau der Wohnung die häusliche Pflege von Angehörigen übernommen werden kann.

Einfach und kostenfrei beantragen:

Badumbau

Jetzt informieren
Alternativ-Text

2. Mit welcher Summe unterstützt die Pflegekasse eine Wohnraumanpassung?

Eine Wohnraumanpassung, beziehungsweise wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, um Wohnungen barrierearm oder barrierefrei zu gestalten, werden von der Pflegekasse als Pflegeleistung für Menschen ab dem Pflegegrad 1 mit bis zu 4.000 Euro einmalig bezuschusst. Ändert sich jedoch der Bedarf an die Pflege oder die Situation eines oder einer Pflegebedürftigen, die weitere Maßnahmen nötig macht, kann die Pflegekasse erneut Zuschüsse bewilligen.

Gut zu wissen: Unterstützung für ambulant betreute Wohngruppen

Mit anderen Pflegebedürftigen eine Wohngemeinschaft zu gründen, in der man ambulant betreut wird, hat viele Vorteile: Man kann sich etwa gegenseitig im Alltag unterstützen oder Kosten aufteilen. Ambulant betreuten Wohngruppen steht dabei ebenfalls ein Zuschuss für den Umbau einer Wohnung oder eines Hauses zu: Bis zu vier Mal wird dieser mit 4.000 Euro einmalig unterstützt, maximal also mit 16.000 Euro.

3. Welche Maßnahmen unterstützt die Pflegekasse bei einer Wohnraumanpassung?

Kann ein:e Pflegebedürftige:r mit den aktuellen Gegebenheiten zu Hause nicht ambulant gepflegt werden, würde das aber gerne, unterstützt die Pflegekasse verschiedene Maßnahmen der Wohnraumanpassung. Darunter fallen etwa Maßnahmen, die wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz bedingen, wie zum Beispiel Türverbreiterungen, Anbringungen von fest installierten Rampen oder eine Überholung des Badezimmers, in dem man sich auch mit einem Rollstuhl frei bewegen kann. Auch der Ein- und Umbau von Mobiliar, das für die Pflegesituation zu Hause elementar ist, wird als Maßnahme finanziell bezuschusst.

Generell werden also sämtliche Maßnahmen unterstützt, die das selbstständige Leben in den eigenen vier Wänden erhalten oder die ambulante Pflege für Angehörige vereinfachen beziehungsweise ermöglichen. Der Einbau einer Gegensprechanlage fällt darunter ebenso, wie die Anbringung beidseitiger Treppengeländer oder Bewegungsmelder für Licht.

Gut zu wissen: Zuschüsse zur Wohnraumanpassung mehrmals beziehen

Die Pflegekasse gewährt den Zuschuss zur Wohnraumanpassung einmalig mit maximal 4.000 Euro pro Maßnahme – und meint mit diesem "pro" alle Maßnahmen, die gleichzeitig beantragt werden. Um die Pflegeleistung mehrmals zu beziehen, kann es also unter Umständen sinnvoll sein, Maßnahmen zeitlich aufzuteilen und die Pflegeleistung der Wohnraumanpassung zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu beantragen. Denn: Wenn sich die Pflegesituation eines:einer Pflegebedürftige:n so verändert, dass erneut Umbaumaßnahmen für die ambulante Pflege notwendig sind, kann die Pflegekasse diese auch ein zweites Mal gewähren.

4. Welche Voraussetzungen müssen für die Kostenübernahme einer Wohnraumanpassung erfüllt sein?

Wie bei allen anderen Pflegeleistungen auch, muss für den Anspruch auf Wohnraumanpassung ein anerkannter Pflegegrad vorliegen (hier erfährst du, welche Pflegegrade es gibt und wie du bei uns einen Erstantrag in weniger als 15 Minuten stellst). Anspruch auf die Pflegeleistung Wohnraumanpassung haben dann Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1, deren ambulante Pflege nach den Umbaumaßnahmen überhaupt erst möglich ist, durch sie erheblich erleichtert wird und/oder ein selbstständigeres Leben wieder hergestellt werden kann.

Natürlich muss, um die Pflegeleistung zu beziehen, auch ein genehmigter Antrag der Pflegekasse vorliegen.

5. Wie beantragt man eine Wohnraumanpassung?

Wer die Pflegeleistung der Wohnraumanpassung beanspruchen möchte, muss einen Antrag bei der Pflegekasse (diese ist an die Versicherung des:der Pflegebedürftigen angeschlossen) stellen, bevor er:sie mit den Umbauten beginnt. Dafür reicht ein formloses Schreiben an die Pflegekasse, in dem das Vorhaben beschrieben und begründet wird. Oft verlangen die Pflegekassen auch Kostenvoranschläge für die Maßnahmen – es empfiehlt sich also, diese idealerweise schon vorab mitzusenden. Hilfreiche und den Prozess vereinfachende Informationen sind natürlich auch Name, Anschrift und Versichertennummer des:der Pflegebedürftigen sowie ein Konto, auf das die Zuschüsse überwiesen werden können. Bitte beachte, dass dein Antrag auf Wohnraumanpassung von der Pflegekasse auch abgelehnt werden kann. Dagegen kannst du widerum Einspruch einlegen.

Anmelden

Passwort vergessen?

Du hast noch kein Konto bei uns?
Registriere dich jetzt. Einfach, schnell, kostenlos

Konto erstellen

Bereits Kunde? Kein Problem. Hier kannst du dich anmelden.

Sag Hallo!

Melde dich bei uns – gern erzählen wir dir mehr über unsere Arbeit, unsere Vision und die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit. Wir freuen uns, von dir zu hören!

Hausnotruf beantragen

Beratung buchen