3. Welche Maßnahmen unterstützt die Pflegekasse bei einer Wohnraumanpassung?
Kann ein:e Pflegebedürftige:r mit den aktuellen Gegebenheiten zu Hause nicht ambulant gepflegt werden, würde das aber gerne, unterstützt die Pflegekasse verschiedene Maßnahmen der Wohnraumanpassung. Darunter fallen etwa Maßnahmen, die wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz bedingen, wie zum Beispiel Türverbreiterungen, Anbringungen von fest installierten Rampen oder eine Überholung des Badezimmers, in dem man sich auch mit einem Rollstuhl frei bewegen kann. Auch der Ein- und Umbau von Mobiliar, das für die Pflegesituation zu Hause elementar ist, wird als Maßnahme finanziell bezuschusst.
Generell werden also sämtliche Maßnahmen unterstützt, die das selbstständige Leben in den eigenen vier Wänden erhalten oder die ambulante Pflege für Angehörige vereinfachen beziehungsweise ermöglichen. Der Einbau einer Gegensprechanlage fällt darunter ebenso, wie die Anbringung beidseitiger Treppengeländer oder Bewegungsmelder für Licht.
Gut zu wissen: Zuschüsse zur Wohnraumanpassung mehrmals beziehen
Die Pflegekasse gewährt den Zuschuss zur Wohnraumanpassung einmalig mit maximal 4.000 Euro pro Maßnahme – und meint mit diesem "pro" alle Maßnahmen, die gleichzeitig beantragt werden. Um die Pflegeleistung mehrmals zu beziehen, kann es also unter Umständen sinnvoll sein, Maßnahmen zeitlich aufzuteilen und die Pflegeleistung der Wohnraumanpassung zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu beantragen. Denn: Wenn sich die Pflegesituation eines:einer Pflegebedürftige:n so verändert, dass erneut Umbaumaßnahmen für die ambulante Pflege notwendig sind, kann die Pflegekasse diese auch ein zweites Mal gewähren.