1. Voraussetzungen für einen Widerspruch auf einen Pflegegrad
Um Widerspruch auf einen Pflegegrad einzulegen, musst du oder dein:e Angehörige:r ihn überhaupt beantragt haben – und dieser dann falsch, beziehungsweise nicht in dem Umfang, wie ihr es euch erhofft habt, bemessen werden. Grundlage dafür ist das Gutachten des Medizinischen Diensts (MD) oder bei Privatversicherten von MEDICPROOF, die nach einem Erstantrag auf Pflege zu einem vorab vereinbarten Termin vorbeikommen. Hier ermittelt der:die Gutachter:in anhand eines festgelegten, ausführlichen Fragenkatalogs, welcher Pflegegrad für dich oder deinen Angehörigen passend ist – und legt so auch fest, welche Pflegeleistungen dir oder euch künftig zustehen. Sein oder ihr Gutachten ist nämlich die Empfehlung für die Pflegekasse, auf deren Grundlage sie über den Pflegegrad und die damit verbundenen Pflegeleistungen entscheidet.
Diese Entscheidung wird dir oder deinem:r Angehörigen dann in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt – und du erfährst so, ob dein Pflegegrad bewilligt oder abgelehnt wurde.