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Was sind technische Pflegehilfsmittel?

Definition, Anspruch und Beispiele zur Unterstützung im Alltag

Lesedauer: 11 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 28.5.2023

Technische Pflegehilfsmittel spielen eine wichtige Rolle in der Pflege, um pflegebedürftigen Menschen mehr Selbstständigkeit und eine verbesserte Lebensqualität zu ermöglichen. Doch was genau sind technische Hilfsmittel und wie wirken sie sich auf den Pflegealltag aus? In diesem Artikel werden wir uns mit der Definition von technischen Hilfsmitteln befassen, ihren Unterschied zu Hilfsmitteln zum Verbrauch erläutern und den Anspruch auf diese Hilfsmittel untersuchen. Zudem werden wir klären, welche technischen Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse übernommen werden und einen Überblick über die verschiedenen Arten dieser Hilfsmittel geben.

1. Was sind technische Pflegehilfsmittel?

1.1 Definition technische Pflegehilfsmittel

Unter technischen Pflegehilfsmitteln versteht man langlebige Produkte, die in der häuslichen Pflege Anwendung finden. Technische Pflegehilfsmittel sind speziell entwickelte Geräte, Maschinen oder Systeme, die dazu dienen, Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Pflegebedarf bei alltäglichen Aufgaben zu unterstützen. Sie sind darauf ausgelegt, die Lebensqualität und Selbstständigkeit der Betroffenen zu verbessern und ihnen ein möglichst eigenständiges Leben zu ermöglichen.

Diese Pflegehilfsmittel werden entworfen, um spezifische Bedürfnisse und Herausforderungen zu adressieren. Sie können physische Einschränkungen, sensorische Beeinträchtigungen oder kognitive Schwierigkeiten ausgleichen und die Teilnahme an Aktivitäten des täglichen Lebens erleichtern. Die Bandbreite an technischen Pflegehilfsmitteln ist groß und reicht von einfachen mechanischen Geräten bis hin zu hochmodernen elektronischen Systemen.

Die Funktionen technischer Pflegehilfsmittel können vielfältig sein. Sie reichen von der Unterstützung bei der Mobilität, der Erleichterung von alltäglichen Aufgaben wie dem Ankleiden oder Essen, der Überwachung von Gesundheitsparametern bis hin zur Verbesserung der Kommunikation. Durch den Einsatz technischer Pflegehilfsmittel wird das Leben pflegebedürftiger Menschen oft sicherer, komfortabler und unabhängiger.

1.2 Unterschied zu Hilfsmitteln zum Verbrauch

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln zum Verbrauch zu verstehen. Während technische Pflegehilfsmittel wiederverwendbar sind und über einen längeren Zeitraum verwendet werden können, handelt es sich bei Hilfsmitteln zum Verbrauch um Einwegprodukte, die regelmäßig ausgetauscht werden müssen, wie beispielsweise Inkontinenzmaterialien oder Verbandsmaterial.

Technische Pflegehilfsmittel werden in der Regel langfristig genutzt, um die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit pflegebedürftiger Menschen zu fördern. Sie werden oft individuell angepasst und können je nach Bedarf der Person modifiziert oder erweitert werden. Hilfsmittel zum Verbrauch hingegen werden in der Regel regelmäßig ausgetauscht und sind für eine begrenzte Anzahl von Anwendungen vorgesehen.

Der Unterschied liegt also darin, dass technische Pflegehilfsmittel darauf abzielen, die Lebensqualität und Selbstständigkeit langfristig zu verbessern, während Hilfsmittel zum Verbrauch eher kurzfristige Lösungen für spezifische Bedürfnisse bieten.

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2. Anspruch auf technische Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige haben grundsätzlich einen Anspruch auf technische Pflegehilfsmittel, wenn sie über einen anerkannten Pflegegrad verfügen. Die Pflegegrade werden vom Medizinischen Dienst(MD) oder dem Medicproof auf Basis einer Begutachtung des individuellen Pflegebedarfs festgelegt. Es ist jedoch zu beachten, dass die konkreten Voraussetzungen und Leistungsumfänge je nach Pflegegrad und den Bestimmungen der Pflegeversicherung variieren können.

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit der zuständigen Pflegekasse in Verbindung zu setzen, um den Bedarf an technischen Pflegehilfsmitteln zu besprechen und Informationen über die Beantragung und Abwicklung des Anspruchs zu erhalten. Die Pflegekasse kann Auskunft darüber geben, welche Pflegehilfsmittel in welchem Umfang übernommen werden und welche Anforderungen erfüllt werden müssen.

3. Kostenübernahme: Welche technischen Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?

Die Übernahme von technischen Pflegehilfsmitteln durch die Pflegekasse oder Krankenkasse hängt von verschiedenen Faktoren ab. In Deutschland können pflegebedürftige Personen gemäß dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) Leistungen für technische Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis der Pflegekassen gibt eine Orientierung, welche Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt beziehungsweise leihweise überlassen werden.

Zu den Kosten für technische Pflegehilfsmittel muss die pflegebedürftige Person einen Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25 Euro, zuzahlen. Größere technische Pflegehilfsmittel werden oft leihweise überlassen. Wenn Rollstühle oder Gehhilfen ärztlich verordnet werden, tragen die Krankenkassen die Kosten. Mehr über Zuzahlungen liest du HIER.

Es ist wichtig zu beachten, dass für die Übernahme der Kosten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen:

  • Pflegebedürftigkeit: Die Person muss nach dem SGB XI als pflegebedürftig anerkannt sein und einen Pflegegrad zugeteilt bekommen haben.
  • Medizinische Notwendigkeit: Die Notwendigkeit des technischen Pflegehilfsmittels muss ärztlich bestätigt oder durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) begutachtet werden.
  • Verordnung durch den Arzt: Das Pflegehilfsmittel muss vom behandelnden Arzt verordnet werden.
  • Antragsstellung: Ein Antrag bei der Pflege- oder Krankenkasse muss gestellt werden, um die Übernahme der Kosten zu beantragen. Hierbei sind in der Regel entsprechende Verordnungen und ärztliche Gutachten erforderlich.

Es ist ratsam, sich vor der Anschaffung eines technischen Pflegehilfsmittels bei der Pflege- oder Krankenkasse über die genauen Voraussetzungen und den Umfang der Kostenübernahme zu informieren. Jeder Fall wird individuell geprüft, und es können weitere spezifische Bedingungen gelten, die von den geltenden Gesetzen und Richtlinien abhängen.

In unserem Artikel „Beantragung technischer Pflegehilfsmittel" erklären wir, wie man technische Pflegehilfsmittel beantragt!

Im Allgemeinen werden folgende technische Pflegehilfsmittel von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen:

  • Pflegebetten: Pflegebedürftige mit eingeschränkter Mobilität können Anspruch auf ein Pflegebett haben. Hierbei werden in der Regel Basisausführungen übernommen. Kosten für Sonderausstattungen oder Komfortbetten müssen in der Regel vom Versicherten selbst getragen werden.
  • Pflegehilfsmittel zur Körperpflege: Dazu gehören beispielsweise Pflegehilfsmittel wie Rollstühle, Rollatoren, Dusch- und Toilettenstühle, Badewannenlifter, Toilettensitzerhöhungen, Inkontinenzartikel oder Hilfsmittel zur Wundversorgung. Die Übernahme erfolgt in der Regel bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit und ärztlicher Verordnung.
  • Hilfsmittel zur Kommunikation und Mobilität: Hierzu zählen beispielsweise Hörgeräte, Sprachcomputer, orthopädische Schuhe oder Prothesen. Die Kostenübernahme erfolgt nach ärztlicher Verordnung und Beurteilung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder den ärztlichen Dienst der Pflegekasse.
  • Pflegehilfsmittel für die Lagerung und Dekubitusprophylaxe: Dazu gehören beispielsweise Anti-Dekubitus-Matratzen oder Sitzkissen. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit und ärztlicher Verordnung.

4. Arten von technischen Pflegehilfsmitteln

4.1 Mobilitätshilfen

Mobilitätshilfen sind eine wichtige Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, die aufgrund von eingeschränkter Mobilität Schwierigkeiten haben, sich selbstständig fortzubewegen.

Hierzu zählen:

  • Rollstühle
  • Rollatoren
  • Gehhilfen
  • Elektromobile

Rollstühle bieten Personen mit schwerer Einschränkung der Gehfähigkeit die Möglichkeit, sich eigenständig zu bewegen. Rollatoren und Gehhilfen dienen als Gehstützen und geben Halt beim Gehen. Elektromobile ermöglichen Menschen mit eingeschränkter Mobilität, größere Distanzen zurückzulegen.

4.2 Transferhilfen

Transferhilfen werden eingesetzt, um pflegebedürftige Personen beim Transfer von einem Ort zum anderen zu unterstützen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Patientenlifter
  • Stehhilfen
  • Transferbretter

Patientenlifter ermöglichen das sichere Anheben und Umsetzen von Personen mit eingeschränkter Mobilität, während Stehhilfen dabei helfen, Patienten vom Sitzen ins Stehen zu bringen. Transferbretter werden verwendet, um Personen von einem Bett auf einen Stuhl oder Rollstuhl zu überführen.

4.3 Pflegebetten und Lagerungshilfen

Pflegebetten sind spezielle Betten, die an die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Personen angepasst sind. Sie ermöglichen es, die Liegeposition anzupassen und bieten zusätzliche Funktionen wie Höhenverstellung und Seitengitter zum Schutz vor Stürzen, die das Wohlbefinden und die Pflege erleichtern. Lagerungshilfen wie beispielsweise Anti-Dekubitus-Matratzen oder Lagerungskissen dienen der Druckentlastung, indem sie Druckgeschwüre vermeiden und den Liegekomfort zu verbessern.

4.4 Toilettensitzerhöhungen und -stühle

Toilettensitzerhöhungen und -stühle sind technische Hilfsmittel, die das selbstständige Aufstehen und Hinsetzen auf die Toilette erleichtern. Sie bieten Unterstützung und Stabilität für pflegebedürftige Personen, insbesondere bei eingeschränkter Mobilität oder Gleichgewichtsproblemen. Diese Hilfsmittel tragen zur Sicherheit und Unabhängigkeit bei der Toilettennutzung bei.

Toilettensitzerhöhungen können auf die vorhandene Toilettenschüssel aufgesetzt werden, um die Sitzhöhe zu erhöhen. Toilettensitzstühle sind freistehende Stühle mit integrierter Toilettenöffnung, die eine eigenständige Nutzung ermöglichen.

4.5 Hygienehilfen

Hygienehilfen unterstützen pflegebedürftige Menschen bei der Körperpflege und helfen ihnen, ihre persönliche Hygiene aufrechtzuerhalten.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Waschhilfen
  • Duschstühle
  • Badelifte
  • Spezielle Pflegebetten mit integrierter Duschfunktion

Diese Hilfsmittel unterstützen die pflegenden Angehörigen bei der Durchführung der Körperpflege und ermöglichen es den Pflegebedürftigen, ihre Privatsphäre zu wahren. In dem sie ihre persönliche Hygiene eigenständig oder mit Unterstützung durchführen können, tragen diese Hilfsmittel zur Erhaltung ihrer Würde und Selbstständigkeit bei.

4.6 Kommunikations- und Alarmhilfen

Kommunikations- und Alarmhilfen sind technische Hilfsmittel, die die Kommunikation zwischen pflegebedürftigen Personen und ihren pflegenden Angehörigen erleichtern. Sie spielen in der Pflegepraxis eine wichtige Rolle, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der pflegebedürftigen Menschen zu gewährleisten. Zudem dienen Alarmhilfen dazu, im Notfall schnell Hilfe rufen zu können und Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Notrufsysteme
  • Sprechgeräte
  • Telefone mit großen Tasten
  • Spezialtelefone für Hörgeschädigte

Ein häufig verwendetes Kommunikationshilfsmittel ist das Notrufsystem. Dieses besteht aus einem Sender, den die pflegebedürftige Person bei sich trägt, und einem Empfänger, der beim Pflegepersonal oder einem externen Dienstleister aufgestellt ist. Im Notfall kann die pflegebedürftige Person per Knopfdruck einen Notruf absetzen, der an die entsprechenden Stellen weitergeleitet wird. Dadurch kann schnell Hilfe herbeigerufen werden, falls beispielsweise ein Sturz oder eine akute gesundheitliche Problematik auftritt.

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5. Fazit

Technische Pflegehilfsmittel sind unverzichtbare Werkzeuge in der Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen. Sie tragen dazu bei, die Mobilität, die Sicherheit, die Hygiene und die Kommunikation zu verbessern und ermöglichen den Betroffenen eine größere Selbstständigkeit und Lebensqualität. Die vorgestellten Arten von Pflegehilfsmitteln sind nur ein Ausschnitt aus der Vielzahl der verfügbaren Hilfsmittel, die je nach individuellem Bedarf ausgewählt werden können. Es ist wichtig, die richtigen Hilfsmittel auszuwählen und sie entsprechend den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Personen anzupassen, um eine bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.

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