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Tagespflege und Nachtpflege bei Pflegebedürftigkeit

Diese Pflegeleistungen stecken hinter der Tagespflege und der Nachtpflege

Lesedauer: 6 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 23.2.2023

Die Tagespflege und Nachtpflege können mit der häuslichen Pflege kombiniert werden. Es handelt sich um eine Kombinationslösung aus häuslicher und stationärer Pflege – wodurch die dauerhafte Betreuung für Pflegebedürftige garantiert werden kann. Die Tagespflege und Nachtpflege werden ab dem Pflegegrad 2 monatlich von der Pflegekasse bezuschusst. Diese Pflegeleistung kann genutzt werden, um sich mit einer stationären Einrichtung vertraut zu machen, Angehörige zu entlasten oder sozialen Kontakt zu Gleichgesinnten zu finden.

1. Tagespflege und Nachtpflege: Was steckt hinter diesen Pflegeleistungen?

Bei den Pflegeleistungen steht immer eines im Fokus: Die Selbstständigkeit des:der Pflegebedürftigen maximal aufrechtzuerhalten. Um ihnen das Leben so leicht wie möglich zu machen, gibt es neben vielen anderen Pflegeleistungen die Tagespflege und/oder die Nachtpflege. Sie sind aber nicht nur für Pflegebedürftige eine dankbare Option, sondern auch für pflegende Angehörige – dank dieser Pflegeleistungen können sie nämlich entlastet werden und müssen sich keine Sorgen um ihre Liebsten machen.

Das Sozialgesetzbuch (SGB XI) formuliert die Definition der Tagespflege und Nachtpflege wie folgt:

Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.

Damit handelt es sich bei der Tagespflege und Nachtpflege um eine ergänzende Pflegeleistung zur häuslichen Pflege. Denn: Selbst wenn der:die Pflegebedürftige normalerweise von Angehörigen oder Bekannten gepflegt wird, ist eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung nicht immer möglich – aber eventuell nötig. Hier kommt die Tagespflege und/oder Nachtpflege ins Spiel: In der Zeit, in der Angehörige bei der Arbeit sind oder ihre Batterien mit einer erholsamen Nachtruhe aufladen müssen, können Pflegebedürftige in einer stationären Einrichtung untergebracht werden – zum Beispiel in einem Pflegeheim oder bei einem ambulanten Pflegedienst, der die Tagespflege und Nachtpflege als Zusatz anbietet. Diese Pflegeleistung wird je nach Pflegegrad von den Pflegekassen bezuschusst – und kann als Zusatz sowohl zu dem Pflegegeld als auch zu der Pflegesachleistung gesehen werden. Übersteigen die Kosten der Tagespflege oder Nachtpflege allerdings die finanzielle Unterstützung – etwa durch die Unterbringung, Verpflegung oder die Pflege selbst – muss der:die Pflegebedürftige für die Differenz aufkommen.

Gut zu wissen: Diese Pflegekosten übernimmt die Pflegekasse bei der Tagespflege und Nachtpflege pro Monat!

Gut zu wissen: Die Pflegekasse übernimmt nicht alle Kosten!

Während die pflegerische Versorgung und der Transport in den Pflegekosten inbegriffen sind, gehören die Unterbringung und die Instandhaltungskosten für die Pflege-Einrichtung nicht zu den Pflegeleistungen. Diese Kosten muss der:die Pflegebedürftige selbst übernehmen.

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2. Wann haben Pflegebedürftige Anspruch auf die Tagespflege und Nachtpflege?

Die Tagespflege und/oder Nachtpflege kann ein optimaler Zusatz zur häuslichen Pflege sein und dafür sorgen, dass Pflegebedürftige auch dann gut betreut werden, wenn der ambulante Pflegedienst oder der:die Angehörige mal nicht vor Ort sind. Anspruch auf diese Pflegeleistung haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (wie du diesen beantragst, erklären wir dir in diesem Artikel). Während die Pflegekasse die Tagespflege und Nachtpflege allerdings erst ab einem anerkannten Pflegegrad 2 bezuschusst, können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro für diese Pflegeleistungen nutzen.

Indizien, die auf den Bedarf einer Tagespflege und Nachtpflege hinweisen können, zeigen sich vor allem in der Selbstständigkeit des:der Pflegebedürftigen: Hat er oder sie Schwierigkeiten beim Toilettengang, bei der Zubereitung von Mahlzeiten oder der Haushaltsführung, kann eine Tagespflege oder Nachtpflege zusätzlich zur häuslichen Pflege Sinn ergeben. Damit wird der:die Pflegebedürftige nämlich dauerhaft versorgt und ist nicht mehr auf sich alleine gestellt. Die Vorteile liegen einmal in der Sicherheit des:der Pflegebedürftigen, aber auch darin, dass sich Angehörige keine Sorgen mehr machen müssen. Plus: Ist der:die Pflegebedürftige alleinstehend oder hat nur noch wenige soziale Kontakte, kann er:sie die Zeit in einer stationären Einrichtung mit Gleichgesinnten verbringen – das schafft einen Austausch und stellt gleichzeitig sicher, dass der:die Pflegebedürftige darüber hinaus so lange wie möglich im eigenen Zuhause leben kann.

Gut zu wissen: Bei diesen Einschränkungen in der Selbstständigkeit sollte man über eine Tagespflege und Nachtpflege nachdenken!

  • Der:die Pflegebedürftige hat kognitive Schwierigkeiten (etwa im Haushalt)
  • Der:die Pflegebedürftige hat eine Erkrankung wie Demenz
  • Der:die Pflegebedürftige hat kaum soziale Kontakte
  • Der:die Pflegebedürftige isst und/oder trinkt unregelmäßig
  • Der:die Pflegebedürftige ist nicht bettlägerig und kann transportiert werden
  • Der:die Pflegebedürftige kann sich nur schwer und/oder unsicher bewegen
  • Der:die Pflegebedürftige kann seinen Alltag nur schwer selbstständig bewältigen

3. Tagespflege: Das beinhaltet diese Pflegeleistung

Pflegebedürftige haben bei der Tagespflege die Möglichkeit, sich einerseits eine Einrichtung ihrer Wahl zu suchen und andererseits ihren Alltag innerhalb dieser Pflegeleistung frei zu gestalten. So können sie sich beispielsweise durch diese Option mit einem stationären Pflegeheim vertraut machen oder den ambulanten Pflegedienst wählen, der sie auch in der häuslichen Pflege betreut. In manchen Einrichtungen ist es außerdem möglich, sich selbst das Programm zusammenzustellen – und es nur für bestimmte Stunden, Tage oder Angebote zu nutzen. So erhalten sich Pflegebedürftige auch das Gefühl, im Rahmen ihrer Pflege die Selbstständigkeit beizubehalten.

In der Tagespflege treffen Pflegebedürftige auf professionelle Pflegekräfte oder ehrenamtliche Helfer:innen, die die Pflege übernehmen und kleine Gruppen, die aus anderen Pflegebedürftigen bestehen. Und: Natürlich ist der Transport in der Tagespflege inbegriffen und die Tagespflege-Einrichtungen barrierefrei, damit sie auch mit einem Rollstuhl besucht werden können.

Gut zu wissen: Diese Angebote kann man bei der Tagespflege nutzen

  • Fahrdienste
  • Betreuung in kleinen Gruppen
  • Pflege (zum Beispiel die Unterstützung auf der Toilette oder beim Essen)
  • Freizeitprogramm mit Gleichgesinnten
  • Mahlzeiten

Übrigens: Für Demenz-Kranke gibt es spezielle Betreuungseirichtungen, die auf diese Erkrankung spezialisiert sind – hier sollte man schon bei der Wahl der Tagespflege-Einrichtung nachfragen und sich informieren! Mehr dazu findest du HIER.

4. Nachtpflege: Das beinhaltet diese Pflegeleistung

Es kann allerdings auch sein, dass der:die Pflegebedürftige tagsüber bestens aufgestellt ist und von Angehörigen betreut wird oder die Besuche des ambulanten Pflegedienstes völlig ausreichen – und die Nacht eher zum Problem wird. Für diesen Fall gibt es die Nachtpflege: Sie ähnelt den Pflegeleistungen der Tagespflege und unterscheidet sich grundlegend nur in dem Zeitraum. Doch auch ein veränderter Gesundheitszustand kann dazu führen, dass sich Pflegebedürftige lieber in einer dauerhaften Betreuung wissen – und die wertvolle Nachtruhe ihrer Angehörigen nicht strapazieren wollen. Auch hier ist die Nachtpflege von Vorteil.

Gut zu wissen: Die Nachtpflege ist bei Demenz-Kranken besonders wichtig!

Bei einem:einer Pflegebedürftigen mit Demenz ist es fast unmöglich, die Pflege über die Nacht auszusetzen – hier besteht nämlich das Risiko, dass sich der:die Pflegebedürftige unbeaufsichtigt in Gefahr bringt. So ist die Nachtpflege gerade bei dieser Erkrankung die beste Möglichkeit, um eine dauerhafte Betreuung zu gewährleisten, professionelle Hilfe zu erhalten und sich diese Pflegeleistung von der Pflegekasse bezuschussen zu lassen. Denn: Kein Mensch kann (und sollte!) sich ohne Pause um eine andere Person kümmern!

5. Wie beantragt man als Pflegebedürftige:r die Tagespflege und Nachtpflege?

Für die Tagespflege und Nachtpflege benötigt man einen Pflegegrad – den beantragt man über einen Erstantrag auf Pflege. Wenn du wissen möchtest, wie du ihn simpel und schnell stellen kannst, schaue doch mal in diesem Artikel vorbei. Dort erklären wir alles Wichtige ausführlich. Wurde der:die Pflegebedürftige schon einem Pflegegrad zugeordnet, kann man die Tagespflege oder Nachtpflege über einen gesonderten Antrag bei der Pflegekasse einfordern. Sie schicken nicht nur das nötige Formular zu, sondern helfen auch mit passenden Pflege-Einrichtungen.

Gut zu wissen: Angehörige sollten sich alleine über die Tagespflege oder Nachtpflege informieren!

Nicht jede:r Pflegebedürftige empfindet die Tagespflege oder Nachtpflege als Möglichkeit, die Selbstständigkeit aufrechtzuerhalten oder Angehörige zu entlasten – daher kann es sinnvoll sein, wenn sich Angehörige erstmal unabhängig von dem:der Pflegebedürftigen über das Angebot informieren. Auch ist es möglich, einen Einblick in die Pflege-Einrichtung zu bekommen und einen Testbesuch auszumachen – so kann sich der:die Pflegebedürftige selbst ein Bild davon machen, bevor er oder sie es verurteilt.

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