1. Definition: Was steckt hinter der Langzeitpflege?
Anders als bei den Formen der häuslichen Pflege gibt es bei der Langzeitpflege keine explizite Definition – das gestaltet ihre Einordnung etwas schwierig. Doch keine Sorge, man kann sich durchaus etwas darunter vorstellen: Nach dem Paragraf 14 des Sozialgesetzbuches XI versteht man unter der Langzeitpflege einen dauerhaften Pflegebedarf, der mindestens sechs Monate bestehen muss. Deshalb wird diese Defintion auch gerne als Pendant zur Kurzzeitpflegegesehen, die für maximal acht Wochen im Jahr bestehen darf.
Theoretisch kann die Langzeitpflege auch durch einen ambulanten Pflegedienst oder pflegende Angehörige erfolgen, meist versteht sie sich aber als Synonym für die stationäre Pflege in einem Pflegeheim. Warum? Ganz einfach: Die Langzeitpflege wird in vielen Fällen erst bei extremen Einschränkungen in der Selbstständigkeit des:der Pflegebedürftigen ein Thema. Also an einem Punkt, wo die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht und Pflegebedürftige oder Angehörige über eine Unterbringung in einem Pflegeheim nachdenken.
Übrigens: Wenn die Langzeitpflege in Form einer dauerhaften Betreuung zu Hause ermöglicht wird, lebt die pflegende Person häufig in der gleichen Wohnung und steht für die Unterstützung durchgehend zur Verfügung. Meistens kommen die Pflegekräfte allerdings aus Osteuropa, was die Abrechnung mit den Pflegekassen teilweise erschweren kann. Man sollte sich darüber also bei seiner zuständigen Pflegekasse informieren und mögliche Optionen durchsprechen.