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Private Pflegezusatzversicherung für mehr Lebensqualität im Alter

Wie dich eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll vor hohen Pflegekosten schützt

Lesedauer: 3 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 9.2.2023

Der finanzielle Aufwand, der durch eine Pflege entsteht, wird oft unterschätzt und durch die Kassen der gesetzlichen Pflegeversicherung nur zum Teil abgedeckt. Im Pflegefall muss man deshalb für einen erheblichen Teil der Pflegekosten selbst aufkommen und ist möglicherweise auf staatliche Unterstützung angewiesen. Aber wie kann eine private Pflegezusatzversicherung dies verhindern und worauf sollte man bei der Wahl achten achten?

1. Pflegebedürftig - und nun?

Tritt ein Pflegefall ein, erfolgt zunächst je nach Einschränkung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten eine Einstufung in einen Pflegegrad. Dafür musst Du einen Erstantrag stellen, damit der Medizinische Dienst oder Medicproof bei einem Hausbesuch die Situation beurteilen kann. Er bestimmt, welches Maß an Unterstützung für dich oder deinen pflegebedürftigen Angehörigen notwendig ist. Davon hängt ab,in welcher Höhe die gesetzliche Pflegeversicherung Leistungen in Verbindung mit dem jeweiligen Pflegegrad bezahlen wird. Wie du einen solchen Erstantrag für einen Pflegegrad beantragst, erklärt Dir DeinePflege hier.

Du kannst aber auch einfach direkt starten:

2. Versorgungslücke trotz gesetzlicher Pflegeversicherung

Eine gesetzliche Pflegeversicherung kannst Du als eine Art Teilkasko verstehen, da die Pflegeleistungen, die Sie zahlt, in der Regel nicht alle anfallenden Kosten abdeckt. Die Folge: Die verbleibende Summe musst Du oder dein pflegebedürftiger Angehöriger aus der eigenen Tasche zahlen. Im Durchschnitt entsteht dabei eine Versorgungslücke von 1500 € im Monat! Oft reicht das eigene Einkommen nicht aus, um diese Lücke zu schließen. In solch einem Fall muss das gesparte Vermögen aufgebraucht, auf die eigenen Kinder zurückgegriffen oder eine staatliche Unterstützung beantragt werden. DeinePflege unterstützt dich als Pflegebedürftigen oder pflegenden Angehörigen dabei, deine Pflegesituation so optimal wie möglich zu gestalten. Deshalb ist uns wichtig, dich vor möglichen finanziellen Belastungen zu schützen. DeinePflege klärt dich unabhängig darüber auf, wie eine private Pflegezusatzversicherung Dir dabei hilft.

3. Die Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung

Eine private Pflegezusatzversicherung kann die mögliche Versorgungslücke, die entsteht, schließen. Durch das Abschließen einer privaten Pflegezusatzversicherung erhältst Du oder dein pflegebedürftiger Angehöriger neben den gesetzlichen Pflegeleistungen zusätzlich Geld. Das bedeutet, dass das Einkommen oder über Jahre erspartes Vermögen geschont wird. Nicht nur der Pflegebedürftige selbst, sondern auch die Angehörigen (zum Beispiel Ehepartner oder Kinder) sind damit abgesichert. Außerdem verschafft eine private Pflegezusatzversicherung die Freiheit, im Pflegefall selbst zu entscheiden, wie man leben möchte. Je nachdem, für welche Pflegezusatzversicherung Du oder dein pflegebedürftiger Angehöriger sich entscheidet, steht das zusätzliche Geld zur freien Verfügung. Es kann zum Beispiel für das Erledigen von Einkäufen oder die Begleitung bei Spaziergängen eingesetzt werden.

4. Der richtige Zeitpunkt, um eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen

Es gibt drei Formen der privaten Pflegezusatzversicherung: Die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung. Pflegetagegelder bezahlen vereinbarte Tagessätze, Pflegekostentarife übernehmen die tatsächlich anfallenden Kosten und Pflegerenten bezahlen garantierte Pflegerenten aus.

Die jeweilige Beitragshöhe hängt vom Alter bei Vertragsbeginn, dem Gesundheitszustand und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Kümmerst Du dich früh um deine Pflegezusatzversicherung, ist der monatliche Beitrag in der Regel niedriger.

5. Die 3 Formen der privaten Pflegezusatzversicherung

5.1 Die Pflegetagegeldversicherung

Mit dem Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung zahlt der Versicherte einen monatlichen Betrag an die Versicherung, der von seinem Alter, seinem Gesundheitszustand und dem festgelegten Versicherungsumfang abhängt. Tritt dann eine Pflegebedürftigkeit ein, erhält er monatlich das vorab vereinbarte Pflegetagegeld. Unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen, professionellen Pflegediensten oder im Heim gepflegt wird, steht ihm das Pflegetagegeld zur freien Verfügung. So können damit zum Beispiel auch Hilfeleistungen bezahlt werden, die nicht zur Pflege selbst gehören, wie zum Beispiel das Erledigen von Einkäufen oder die Begleitung bei Spaziergängen. Der Tagessatz, den der Versicherte durch die Versicherung erhält, richtet sich dabei nach seiner festgestellten Pflegebedürftigkeit und wird in seiner Gesamtsumme am Ende eines Monats ausgezahlt. Während der Versicherte bei einem niedrigeren Pflegegrad einen anteiligen Tagessatz erhält, wird das volle Pflegetagegeld meist erst ab Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 gezahlt.

5.2 Die Pflegekostenversicherung

Bei einer professionellen Pflege zu Hause oder im Heim zahlt die Pflegekostenversicherung die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Restkosten, die eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung nicht deckt. Der Versicherte hat erst ab Pflegegrad 2 einen Anspruch auf Pflegeleistungen und muss auch beim Vorliegen der Pflegebedürftigkeit in vielen Fällen weiterhin Beiträge bezahlen. Einige Versicherungen zahlen anstelle der Kostenerstattung für professionelle Pflege auch unterschiedlich hohe Geldleistungen beziehungsweise Tagesgelder für die häusliche Pflege durch Laien aus. Dem Versicherten stehen die Mittel dabei jedoch nicht zur freien Verfügung. So übernehmen zum Beispiel nur wenige Versicherungen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in einem Heim.

5.3 Die Pflegerentenversicherung

Tritt die Pflegebedürftigkeit ein, zahlt die Versicherung eine lebenslange monatliche Rente. Diese und auch die durch den Versicherten zu zahlenden Beiträge werden bei Vertragsbeginn festgelegt und richten sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Vereinzelt definieren Versicherungen den Leistungsfall nach eigener Systematik und leisten zum Beispiel auch bei Eintritt einer Demenzerkrankung. Die monatliche Pflegerente selbst wird erst ab Pflegegrad 2 ausgezahlt, steht dem Versicherten dafür aber frei zu Verfügung. Wie hoch die Pflegerente tatsächlich ausfällt hängt von dem angesparten Kapital durch die Beitragszahlungen des Versicherten über die Laufzeit ab. Außerdem kann der Vertrag pausiert oder sogar gekündigt werden, ohne dass die Beiträge verloren gehen.

6. Wie du herausfindest, welche Pflegezusatzversicherung zu dir passt

Die unterschiedlichen Formen der privaten Pflegezusatzversicherung ermöglichen, dass jeder eine Versicherung wählen kann, die auf seine individuelle Pflegesituation zugeschnitten ist. Weil es manchmal nicht einfach ist, bei dieser Entscheidung den Durchblick zu bewahren, gibt DeinePflege nochmal einen Überblick:

  • Die Pflegetagegeldversicherung eignet sich besonders für Menschen, die keine gesundheitlichen Probleme haben und bereits in einem jungen Alter für einen möglichen Pflegefall vorsorgen wollen, bei dem sie dann frei über die Mittel verfügen möchten.
  • Die Pflegekostenversicherung eignet sich besonders für Menschen höheren Alters mit gesundheitlichen Problemen und geringerem Einkommen.
  • Die Pflegerentenversicherung eignet sich für Menschen, die bei eintretendem Pflegefall frei über die Mittel verfügen wollen und bei einer Kündigung ihr eingezahltes Geld nicht verlieren möchten.

7. Worauf du bei Vertragsabschluss achten musst!

Wird die Leistung unabhängig von Art der Pflege und Pflegegrad gezahlt?

Als Versicherter sollte man Leistungen sowohl bei häuslicher, als auch bei stationärer Pflege erhalten. Diese sollte nicht nur bei einer besonders starken Pflegebedürftigkeit, sondern bei allen fünf Pflegegraden ausgezahlt werden.

Gleiche Leistung bei Profi- und Laienpflege

Wird der Versicherte ambulant gepflegt, sollte es für die Höhe der Leistungen keine Rolle spielen, ob die Pflege von einem Angehörigen oder einem professionellen Pflegedienst geleistet wird.

Weltweite Versicherungsleistung

Auch Ergebnisse von ärztlichen Untersuchungen im Ausland sollten akzeptiert werden.

Orientierung an der gesetzlichen Pflegeversicherung

Für das Erhalten von Leistungen aus einer privaten Pflegezusatzversicherung muss nachgewiesen sein, dass der Versicherte pflegebedürftig ist. Die Versicherung sollte dabei auf eine Untersuchung durch eigene Ärzte verzichten und sich stattdessen an der Pflegegrad-Einstufung der Pflegekasse orientieren.

Keine Wartezeiten

Damit der Versicherte bei einer eintretenden Pflegebedürftigkeit bereits kurz nach Vertragsabschluss von Anfang an Leistungen erhalten kann, sollte der Vertrag der Versicherung keine Wartezeit vorsehen.

Rückwirkende Leistung

Zahlt die Versicherung rückwirkend ab dem Tag Leistungen, an dem die Pflegebedürftigkeit offiziell festgestellt wurde, bekommt der Versicherte für den gesamten Zeitraum Geld, auch wenn der Versicherungsfall erst später gemeldet wurde.

Beitragstop im Pflegefall

Erhält der Versicherte bereits Leistungen von der Pflegezusatzversicherung, sollten spätestens ab Pflegegrad 2 keine Beiträge mehr anfallen, damit die finanzielle Belastung im Pflegefall so niedrig wie möglich bleibt.

Beitragspause bei finanziellen Engpässen

Die Option, die Beitragszahlung pausieren zu können, kann bei finanziellen Engpässen hilfreich sein. Dabei sollte darauf geachtet werden, ob die Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt werden müssen und ob der Versicherungsschutz auch während der Pause besteht. Meist ist das Pausieren an bestimmte Bedingungen wie zum Beispiel eine Arbeitslosigkeit geknüpft - je mehr Gründe die Versicherung akzeptiert, desto besser.

Optionen zur Erhöhung

Verschiedene Umstände können dazu führen, dass die ursprünglich vereinbarten Leistungen im Alter nicht mehr ausreichen, weshalb die Möglichkeit einer Leistungserhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung nützlich ist. Manchmal kann die Erhöhung an bestimmte Anlässe wie etwa das Versterben der Pflegeperson geknüpft sein, oder die Versicherung bietet eine Leistungsdynamik an, bei der die Leistungen bei einer Pflegebedürftigkeit regelmäßig erhöht werden. Wichtig ist darauf zu achten, ob eine bessere Leistung auch mit einem erhöhten Beitrag einhergeht.

Hinweis: Prüft die Versicherung bei Abschluss der Pflegezusatzversicherung den Gesundheitszustand, sollten alle Fragen immer vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Vorerkrankungen können zwar zu Beitragszuschlägen führen, falsche oder fehlende Angaben können aber zur Folge haben, dass die Versicherung den Vertrag kündigt und die Leistungen im Pflegefall dann ausbleiben.

Deshalb der Tipp: Bei gesundheitlichen Einschränkungen kann eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll sein. Ein Berater kann so bei verschiedenen Anbietern anfragen, zu welchen Konditionen eine Versicherung möglich wäre, ohne gleich eine Ablehnung zu riskieren.

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