Rückwirkende Leistung
Zahlt die Versicherung rückwirkend ab dem Tag Leistungen, an dem die Pflegebedürftigkeit offiziell festgestellt wurde, bekommt der Versicherte für den gesamten Zeitraum Geld, auch wenn der Versicherungsfall erst später gemeldet wurde.
Beitragstop im Pflegefall
Erhält der Versicherte bereits Leistungen von der Pflegezusatzversicherung, sollten spätestens ab Pflegegrad 2 keine Beiträge mehr anfallen, damit die finanzielle Belastung im Pflegefall so niedrig wie möglich bleibt.
Beitragspause bei finanziellen Engpässen
Die Option, die Beitragszahlung pausieren zu können, kann bei finanziellen Engpässen hilfreich sein. Dabei sollte darauf geachtet werden, ob die Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt werden müssen und ob der Versicherungsschutz auch während der Pause besteht. Meist ist das Pausieren an bestimmte Bedingungen wie zum Beispiel eine Arbeitslosigkeit geknüpft - je mehr Gründe die Versicherung akzeptiert, desto besser.
Optionen zur Erhöhung
Verschiedene Umstände können dazu führen, dass die ursprünglich vereinbarten Leistungen im Alter nicht mehr ausreichen, weshalb die Möglichkeit einer Leistungserhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung nützlich ist. Manchmal kann die Erhöhung an bestimmte Anlässe wie etwa das Versterben der Pflegeperson geknüpft sein, oder die Versicherung bietet eine Leistungsdynamik an, bei der die Leistungen bei einer Pflegebedürftigkeit regelmäßig erhöht werden. Wichtig ist darauf zu achten, ob eine bessere Leistung auch mit einem erhöhten Beitrag einhergeht.