deinePflege Ratgeberzurück zum Ratgeber

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1 bis 5

Was ist das und welche Voraussetzungen gibt es?

Lesedauer: 4 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 25.2.2024

Pflegesachleistungen sind keine materielle Sache, sondern Dienstleistungen eines professionellen Pflegedienstes. Pflegesachleistungen erhält, wer mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft wurde und zu Hause und/oder in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung von professionellem Pflegepersonal gepflegt wird. In welcher Höhe die Pflegesachleistungen von den Pflegekassen finanziell unterstützt werden, richtet sich nach dem Pflegegrad. Die Pflegesachleistungen werden direkt von der Pflegekasse mit dem Pflegedienst abgerechnet. Wenn die häusliche Pflege durch Angehörige oder andere nahstehende Personen erfolgt, werden keine Pflegesachleistungen, sondern Pflegegeld bezogen.

1. Was ist eine Pflegesachleistung?

Nein, du hast dich nicht verlesen und dich auch nicht im Artikel geirrt: Mit Pflegesachleistungen ist tatsächlich gemeint, dass ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung eines:einer Pflegebedürftigen übernimmt – und die Kosten von der zuständigen Pflegekasse direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet werden.

Mit materiellen Dingen hat das Ganze also nichts zu tun. Viel eher geht es bei den Pflegesachleistungen um die Finanzierung professioneller Dienstleistungen eines Pflegedienstes.

Im Pflegealltag können diese Hilfestellungen dabei folgende Aspekte umfassen:

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie zum Beispiel Unterstützung bei der Ernährung, der Körperpflege oder bei der Bewegung
  • Die häusliche Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach §37 SGB V, etwa durch die Unterstützung bei der Einnahme von Medikamenten, der Verabreichung von Injektionen oder Verbandswechseln
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen, indem bei der Alltagsgestaltung oder der Pflege sozialer Kontakte unterstützt wird
  • Unterstützung im Haushalt, etwa durch Kochen oder Reinigen der Wohnung
  • Beratung der Pflegebedürftigen und derer Angehöriger bei Fragen rund um die Pflege und die Hilfe bei der täglichen Organisation, etwa von Fahrdiensten

2. Welche Voraussetzungen müssen für die Pflegesachleistung erfüllt sein?

Damit die Pflegesachleistungen von der Pflegekasse in Anspruch genommen werden können, müssen sowohl auf Seiten des:der Pflegebedürftigen einige Voraussetzungen erfüllt sein, als auch seitens des Pflegedienstes.

2.1 Voraussetzungen der pflegebedürftigen Person

Pflegesachleistungen kann nur beziehen, wer zu Hause wohnt und/oder in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung gepflegt wird. Bei pflegebedürftigen Personen, die im Heim leben, können keine Pflegesachdienstleistungen bezogen werden – hier greifen andere Leistungen.

Damit die Pflegekasse die Kosten der Pflegesachleistungen übernimmt, muss die zu pflegende Person außerdem in den Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 eingestuft worden sein.

Übrigens: Natürlich können auch mit einem Pflegegrad 1 Pflegesachleistungen beantragt werden. Hier müssen aber die anfallenden Kosten zu einem Großteil selbst getragen werden.

Alternativ-Text

Kostenfreier Antrag auf Pflegegrad!

Unabhängig und einfach
In 15 Minuten versendet
Sichere Daten-übermittlung
Pflegeantrag kostenfrei stellen

2.2 Voraussetzungen des Pflegedienstes

Laut Gesetz können Pflegesachleistungen nur von geeigneten Pflegekräften, die entweder selbst Versorgungsverträge mit den Pflegekassen abgeschlossen haben oder bei einem entsprechenden Pflegedienst beschäftigt sind, übernommen werden. Sie müssen also professionell ausgebildet sein.

Übrigens: Pflegekräfte aus dem Ausland sind oft nicht entsprechend ausgebildet, weshalb bei einer häuslichen Pflege durch sie keine Pflegesachleistungen bewilligt werden. Finanzielle Unterstützung bietet hierbei das Pflegegeld.

3. Wie hoch sind die Pflegesachleistungen?

Wie hoch die finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen ist, richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Mit diesen Summen kannst du rechnen:

Von den Pflegesachleistungen unabhängig hat jede:r Pflegebedürftige übrigens Anspruch auf 125 Euro pro Monat – den sogenannten Entlastungsbetrag. Anders als die Pflegesachleistungen bekommen diesen Betrag dabei auch Pflegebedürftige, die in den Pflegegrad 1 eingestuft wurden. Sie sind für die Unterstützung im Alltag gedacht und zweckgebunden. Wer also Geld für Entlastungsangebote ausgibt, muss die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen und bekommt den Entlastungsbetrag zurückerstattet.

Wichtig dabei: In Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 darf der Entlastungsbetrag nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden (siehe Punkt 1).

4. Wie beantragt man Pflegesachleistungen?

Wie beim Pflegegrad auch läuft der Antrag auf Pflegesachleistungen über die an die Krankenkasse des:der Pflegebedürftigen angekoppelte Pflegekasse. Hierbei reicht ein Anruf, ein formloser Brief oder ein Fax, in dem steht, dass man gerne Pflegesachleistungen beantragen möchte. Oft passiert das bereits im gleichen Zuge mit dem Erstantrag auf Pflegeleistungen.

Hier erfährst du mehr über den Erstantrag auf Pflegeleistungen.

5. Pflegesachleistungen und Pflegegeld: Wo ist der Unterschied?

Pflegesachleistungen und die entsprechende finanzielle Unterstützung bekommt nur derjenige:diejenige Pflegebedürftige, der:die zu Hause oder in einer Tages- bzw. Nachtpflegeeinrichtung von professionell ausgebildeten Mitarbeiter:innen eines Pflege- oder Betreuungsdienstes versorgt wird. Doch natürlich kann oder möchte nicht jede:r Pflegebedürftige die Unterstützung von Fremden erfahren – genauso, wie es manchen Angehörigen lieber ist, die Liebsten selbst zu pflegen. In diesem Fall kann statt den Pflegesachleistungen das sogenannte Pflegegeld beantragt werden.

Wird die häusliche Pflege nämlich von Angehörigen oder anderen nahestehendenden Personen unternommen, werden sie dabei mit dem Pflegegeld unterstützt. Anders als bei den Pflegesachleistungen wird dieses Pflegegeld dabei direkt an den:die Pflegebedürftige:n überwiesen und steht zur freien Verfügung.

Alles, was du über das Pflegegeld wissen musst, erfährst du hier.

6. Was passiert, wenn nicht die gesamte Pflegesachleistung ausgeschöpft wird?

Jede:r Pflegebedüftige hat Anspruch auf die gesamten Pflegeleistungen, die seinem:ihrem Pflegegrad entsprechen. Wer seine Pflegesachleistungen also nicht komplett in Anspruch nimmt, kann bis zu 40 Prozent seiner Pflegesachleistungen in einen zusätzlichen Entlastungsbeitrag umwandeln.

Bevor du an Pflegesachleistungen denken kannst, musst du erst einmal einen Pflegegrad beantragen?

Anmelden

Passwort vergessen?

Du hast noch kein Konto bei uns?
Registriere dich jetzt. Einfach, schnell, kostenlos

Konto erstellen

Bereits Kunde? Kein Problem. Hier kannst du dich anmelden.

Sag Hallo!

Melde dich bei uns – gern erzählen wir dir mehr über unsere Arbeit, unsere Vision und die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit. Wir freuen uns, von dir zu hören!

Hausnotruf beantragen

Beratung buchen