1. Was versteht man unter Pflegehilfsmitteln?
Pflegehilfsmittel sind dazu gedacht, die von einem Angehörigen und/oder einem ambulanten Pflegedienst geleistete häusliche Pflege zu erleichtern. Etwa, weil es in der Pflege besonderer Hygieneprodukte und einer Anpassung des Mobiliars bedarf. Bei einem anerkannten Pflegegrad werden die Pflegehilfsmittel von den Pflegekassen mit 40 Euro im Monat bezuschusst.
Übrigens: Die Pflegehilfsmittel werden gerne mit den sogenannten Hilfsmitteln verwechselt. Hier also ein Überblick: Mit Hilfsmitteln sind Produkte gemeint, die eine körperliche Einschränkung ausgleichen sollen – zum Beispiel eine Brille oder ein Hörgerät. Die Kosten dafür werden von der Krankenkasse übernommen. Pflegehilfsmittel sind hingegen für die häusliche Pflege gedacht und umfassen sowohl Möbel wie ein Pflegebett, als auch Hygieneprodukte wie Einlagen. Hier kommt die finanzielle Unterstützung nicht von der Krankenkasse, sondern von der Pflegekasse.