1. Was bedeutet Pflegegrad 5?
Für die optimale Pflege werden Pflegebedürftige nach dem Erstantrag in einen der fünf Pflegegrade eingestuft – das soll einerseits gewährleisten, dass ihre Selbstständigkeit, wo das möglich ist, mit der bestmöglichen Unterstützung aufrechterhalten wird und Pflegebedürftige auch von der finanziellen Hilfe je nach Konstitution profitieren. Nach dem Antrag auf Pflege (hier zeigen dir, wie du ihn über DeinePflege.de schnell und einfach stellen kannst) schickt die Pflegekasse eine:n Gutachter:in, der die psychische, körperliche und kognitive Verfassung des:der Pflegebedürftigen beurteilt und dementsprechend einem Pflegegrad zuordnet. Bei „schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ wird der:die Pflegebedürftige in den Pflegegrad 5 eingestuft – dem höchsten Pflegegrad mit maximalem Umfang der Pflegeleistungen.
Gut zu wissen: 2017 wurden die Pflegestufen von den Pflegegraden abgelöst!
Die Qualität der Pflege steigt, je individueller und differenzierter sie auf die Pflegebedürftigen abgestimmt ist – deshalb wurden die drei Pflegestufen 2017 durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Im Sinne eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden damit nicht mehr nur die körperlichen Fähigkeiten, sondern auch die psychischen und kognitiven betrachtet. So haben Pflegebedürftige schon wesentlich früher einen Anspruch auf Pflegeleistungen und können ihre Selbstständigkeit auch in frühen Stadien der Pflegebedürftigkeit rechtzeitig durch die optimale Pflege aufrechterhalten.