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Pflegegrad 5

Alle Pflegeleistungen und Voraussetzungen im Überblick

Lesedauer: 4 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 25.2.2024

Bei der Pflege unterscheidet man zwischen fünf verschiedenen Pflegegraden, die von einem:einer Gutachter:in zugeordnet werden und über die Pflegeleistungen entscheiden. Bei einer Pflegebedürftigkeit mit „schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ (90 bis 100 Punkte bei der Begutachtung) werden pflegebedürftige Personen in den Pflegegrad 5 eingeordnet. Der Pflegegrad 5 gilt als höchster Pflegegrad und ermöglicht dem:der Pflegebedürftigen ein hohes Maß an Pflegeleistungen – neben der vollstationären Pflege auch das Pflegegeld oder die Pflegesachleistung.

1. Was bedeutet Pflegegrad 5?

Für die optimale Pflege werden Pflegebedürftige nach dem Erstantrag in einen der fünf Pflegegrade eingestuft – das soll einerseits gewährleisten, dass ihre Selbstständigkeit, wo das möglich ist, mit der bestmöglichen Unterstützung aufrechterhalten wird und Pflegebedürftige auch von der finanziellen Hilfe je nach Konstitution profitieren. Nach dem Antrag auf Pflege (hier zeigen dir, wie du ihn über DeinePflege.de schnell und einfach stellen kannst) schickt die Pflegekasse eine:n Gutachter:in, der die psychische, körperliche und kognitive Verfassung des:der Pflegebedürftigen beurteilt und dementsprechend einem Pflegegrad zuordnet. Bei „schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ wird der:die Pflegebedürftige in den Pflegegrad 5 eingestuft – dem höchsten Pflegegrad mit maximalem Umfang der Pflegeleistungen.

Gut zu wissen: 2017 wurden die Pflegestufen von den Pflegegraden abgelöst!

Die Qualität der Pflege steigt, je individueller und differenzierter sie auf die Pflegebedürftigen abgestimmt ist – deshalb wurden die drei Pflegestufen 2017 durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Im Sinne eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden damit nicht mehr nur die körperlichen Fähigkeiten, sondern auch die psychischen und kognitiven betrachtet. So haben Pflegebedürftige schon wesentlich früher einen Anspruch auf Pflegeleistungen und können ihre Selbstständigkeit auch in frühen Stadien der Pflegebedürftigkeit rechtzeitig durch die optimale Pflege aufrechterhalten.

2. Welche Voraussetzungen braucht man für eine Einstufung in Pflegegrad 5?

Für eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade ist zunächst ein Erstantrag auf Pflege bei der Pflegekasse durch den:die Pflegebedürftige selbst oder eine bevollmächtigte Person nötig – erst im nächsten Schritt kommt die Zuordnung in den passenden Pflegegrad durch eine:n Gutachter:in. Diesen Antrag kann man entweder direkt bei der Pflegekasse oder – wenn man sich die Bürokratie und lange Wartezeiten ersparen möchte – in nur 15 Minuten über unseren Online-Antrag stellen (hier zeigen wir dir, wie das geht). Da der Pflegegrad 5 der höchstmögliche Pflegegrad ist, müssen eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fokus auf Besonderheiten in der Pflege vorliegen – etwa eine psychische Erkrankung in Kombination mit einer Bewegungsunfähigkeit.

Die Einschätzung in den entsprechenden Pflegegrad – und damit unter anderem in den Pflegegrad 5 – trifft ein:e Gutachter:in, der:die bei gesetzlich Versicherten meist vom Medizinischen Dienst (MD) und bei privat Versicherten von MEDICPROOF kommt. Zu einem vereinbarten Termin beurteilt er:sie die Selbstständigkeit und die körperlichen, kognitiven und psychischen Fähigkeiten der potenziell pflegebedürftigen Person. Mithilfe eines Punktesystems – dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) – werden sechs verschiedene Lebensbereiche angeschaut und je nach abschließender Punktzahl ein Pflegegrad zugeordnet.

Übrigens: Für den Anspruch auf Pflegeleistungen muss man in den letzten zehn Jahren entweder familienversichert gewesen sein oder mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse einbezahlt haben. Und: Die Pflegebedürftigkeit muss mindestens sechs Monate bestehen.

Die sechs begutachteten Lebensbereiche sind:

  • Modul 1: Mobilität
  • Modul 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Modul 4: Selbstversorgung
  • Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Diese sechs Lebensbereiche werden auch als Module bezeichnet und dienen bei der Begutachtung des:der Pflegebedürftigen einer differenzierten Sicht auf die Selbstständigkeit. Für jedes Modul werden Punkte vergeben, die am Ende mit einer verschieden hohen Gewichtung zu einer Gesamtpunktzahl zusammengezählt werden. Für den Pflegegrad 5 braucht es zwischen 90 und 100 Punkten.

Welche Punktzahl ergibt welchen Pflegegrad? Ein Überblick!

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis < 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 2: 27 bis < 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis < 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 4: 70 bis < 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)

Übrigens: Nach der ersten Begutachtung kann man bei der Pflegekasse einen weiteren Termin zur Neueinschätzung fordern – zum Beispiel, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert oder man den Pflegegrad als unpassend empfindet.

3. Welche Pflegeleistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 zu?

Je nach Pflegegrad stehen dem:der Pflegebedürftigen die Pflegeleistungen in größerem Ausmaß beziehungsweise mit höherer finanzieller Unterstützung zu – da der Pflegegrad 5 den höchsten Pflegegrad markiert, hat der:die Pflegebedürftige hierbei den größten Anspruch auf Pflegeleistungen. Mit einer monatlichen Unterstützung in Höhe von 2.005 Euro wird die vollstationäre Pflege des:der Pflegebedürftige:n, beispielsweise in einer vollstationären Einrichtung wie einem Altenheim, bezuschusst.

Daneben ist allerdings auch die häusliche Pflege im Pflegegrad 5 möglich: Für die Pflege durch Angehörige oder Freund:innen erhält der:die Pflegebedürftige im Monat 947 Euro (in diesem Artikel erklären wir dir alles Wichtige über das Pflegegeld). Bei einer Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst – der sogenannten Pflegesachleistung – oder der Tages- oder Nachtpflege stehen Pflegebedürftigen im Pflegegrad 5 2.200 Euro pro Monat zu (du willst mehr über die Pflegesachleistung erfahren? Dann bitte hier klicken).

Übrigens: Du kannst diese beiden Pflegeleistungen auch miteinander kombinieren. Wünscht du dir als Pflegebedürftige:r eine Kombination aus Pflegegeld und professioneller Pflege, kannst du diese beiden Optionen dank der Kombinationsleistung einfach anteilig nutzen (in diesem Artikel zeigen wir dir, wie das geht).

Die häusliche Pflege durch Angehörige ist natürlich auch von deren Energielevel und dem Gesundheitszustand abhängig – deshalb sind wohlverdiente Pausen zur Entlastung ein absolutes Muss. Damit die Pflege auch in dieser Zeit optimal gewährleistet wird, gibt es die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege. Während die Verhinderungspflege mit 1.612 Euro pro Jahr unterstützt wird und ermöglicht, dass Pflegebedürftige in begrenzter Zeit auf einen ambulanten Pflegedienst zurückgreifen können, gibt die Kurzzeitpflege die Möglichkeit eines stationären Aufenthalts für einen festgelegten Zeitraum. Das kann übrigens auch eine Möglichkeit sein, das Leben in einem Pflegeheim für die Zukunft kennenzulernen, sich nach einem Krankenhausaufenthalt professionell pflegen zu lassen oder seine Angehörigen zu entlasten. Auch die Kurzzeitpflege wird mit bis zu 1.612 Euro im Jahr bezuschusst.

Übrigens: Auch die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege können im Pflegegrad 5 miteinander kombiniert – und so bestens ausgeschöpft werden. Wird also nur eine der beiden Varianten genutzt, kann sie mit der anderen verrechnet und verlängert werden. Und: Während der Verhinderungspflege stehen einem:r Pflegebedürftigen noch die Hälfte des Pflegegeldes zu.

Neben diesen Pflegeleistungen gibt es im Pflegegrad 5 allerdings noch zahlreiche weitere Unterstützungen, die finanziell entlasten sollen: Etwa den Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat, den Hausnotruf für monatliche 23 Euro und den Zuschuss für Pflegemittel in Höhe von 40 Euro im Monat. Für eine barrierearme oder barrierefreie Wohnraumanpassung erhalten Pflegebedürftige im Pflegegrad 5 einmalig 4.000 Euro und für die Gründung einer Wohngruppe einmalige 2.500 Euro pro Mitbewohner:in und monatliche 214 Euro – zum Beispiel für eine Haushaltshilfe.

4. Überblick: Wie viel Geld erhält man mit Pflegegrad 5?

  • Pflegegeld: 947 Euro pro Monat
  • Pflegesachleistung: 2.200 Euro Monat
  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr
  • Kurzzeitpflege: 1.774 Euro pro Jahr
  • Vollstationäre Pflege: 2.005 Euro pro Monat
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro pro Monat
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro pro Monat
  • Wohnraumanpassung: einmalig bis zu 4.000 Euro
  • Wohngruppenzuschuss: 214 Euro pro Monat
  • Hausnotruf: 23 Euro pro Monat plus die einmalige Installationsunterstützung

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