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Pflegegrad 4

Alle Pflegeleistungen und Voraussetzungen im Überblick

Lesedauer: 4 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 25.2.2024

Welche Pflegeleistungen eine Person erhält, hängt von dem Pflegegrad ab, der ihm:ihr ein:e Gutachter:in zuordnet. Der Pflegegrad 4 wird Pflegebedürftigen mit „schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ (70 bis unter 90 Punkte bei der Begutachtung) zugewiesen. Pflegegrad 4 ist der zweithöchste Pflegegrad. Damit stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 hohe Pflegeleistungen zu – vom Pflegegeld, der Pflegesachleistung bis hin zur Unterstützung für vollstationäre Pflege.

1. Was bedeutet Pflegegrad 4?

Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade: Je höher die Zahl dabei ist, desto höher ist auch die Bedürftigkeit einer Person. Pflegegrad 4 markiert die zweithöchste Pflegestufe – in sie werden hilfsbedürftige Personen eingestuft, deren Alltag durch "schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" gekennzeichnet ist. Ob das der Fall ist, findet ein:e Gutachter:in heraus, nachdem ein Erstantrag auf Pflege gestellt wurde: Sie oder er schätzt den oder die potenziell Pflegebedürftige beim Besuch nach seiner oder ihrer psychischen, körperlichen und kognitiven Verfassung ein.

Neben einer vollstationären Pflege ist es ebenso möglich für Pflegebedürftige mit einem nachgewiesenen Pflegegrad 4, zu Hause wohnen zu bleiben – in diesem Fall werden Betroffene von der Pflegekasse mit Pflegegeld, um sich von Angehörigen pflegen zu lassen, oder der Pflegesachleistung, die einen ambulanten Pflegedienst finanziert, unterstützt. Die häusliche Pflege hat zwei Vorteile: Einerseits kann die Pflege optimal auf die Bedürfnisse des:der Pflegebedürftigen zugeschnitten werden und die Option bieten, sich weiterhin so selbstständig wie möglich zu bewegen. Andererseits wird ein gutes Gefühl vermittelt – die Angehörigen müssen sich keine Sorgen um den:die Pflegebedürftige:n machen und der:die Betroffene kann auf die Hilfe zurückgreifen, die er oder sie im Alltag benötigt.

Gut zu wissen: Die Pflegegrade lösten die bis 2017 bestehenden Pflegestufen ab.

Um noch individueller auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen einzugehen, wurde 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff im Recht der Pflegeversicherung eingeführt. Statt dem bis dahin gültigen System der drei Pflegestufen, deren Vergabe sich vor allem nach körperlichen Kriterien richtete, gelten nun fünf verschiedene Pflegegrade: Sie ermöglichen eine differenziertere und individuellere Betrachtung von Pflegebedürftigen und setzen schon bei geringen Beeinträchtigungen im Alltag an. So soll die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen schon früh maximal gut aufrechterhalten werden.

2. Welche Voraussetzungen braucht man für eine Einstufung in Pflegegrad 4?

Grundsätzlich gilt: Wer Pflegeleistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen möchte, muss von den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse einbezahlt haben oder familienversichert gewesen sein. Die Pflegebedürftigkeit darf darüber hinaus nicht kurzfristig sein, sondern muss mindestens sechs Monate bestehen.

Um in den Pflegegrad 4 eingestuft zu werden, stellen hilfsbedürftige Personen oder bevollmächtigte Angehörige einen Erstantrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse, die direkt an die Krankenkasse angebunden ist (hier zeigen wir dir außerdem noch einmal übersichtlich, wie man die Pflegeleistungen beantragt). Schnell, verständlich und ohne Bürokratie geht das mit dem digitalen Erstantrag auf Pflege von DeinePflege.de. Wichtig ist hierbei zu wissen: Der Erstantrag ist erst einmal nur ein genereller Antrag auf Pflege – du kannst nicht direkt den Pflegegrad angeben, von dem du glaubst, er sei passend für dich oder deine:n Angehörige:n.

Darüber entscheidet ein:e Gutachter:in – etwa bei gesetzlich Versicherten des Medizinischen Dienstes (MD) oder von MEDICPROOF bei privat versicherten Personen – der:die nach der Sichtung des Antrags der Pflegekasse zu einem vereinbarten Termin zu Hause vorbeikommt. Diese:r Gutachter:in beurteilt Personen mit einer potenziellen Pflegebedürftigkeit im Hinblick auf ihre Selbstständigkeit und stuft sie anschließend in einen der fünf Pflegegrade ein. Diese Einstufung geschieht nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) – quasi einem Punktesystem – das in sechs Lebensbereiche, sogenannte Module, unterteilt ist.

Die sechs begutachteten Lebensbereiche sind:

  • Modul 1: Mobilität
  • Modul 2: kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Modul 4: Selbstversorgung
  • Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Je unselbstständiger der:die (potenziell) Pflegebedürftige in diesen Modulen wahrgenommen wird, desto mehr Punkte erhält er oder sie. Mit einer verschieden hohen Gewichtung werden diese addiert und ergeben dann den Pflegegrad, in den Menschen mit einer Pflegebedürftigkeit eingestuft werden: Für den Pflegegrad 4 wird dabei eine Gesamtpunktzahl von 70 bis unter 90 Punkte benötigt.

Welche Punktzahl ergibt welchen Pflegegrad? Ein Überblick!

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis < 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 2: 27 bis < 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis < 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 4: 70 bis < 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)

Übrigens: Es ist möglich, eine erneute Begutachtung zu fordern, etwa, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert und ein anderer Pflegegrad als gerechtfertigter erscheint. Dann muss bei der Pflegekasse ein neuer Termin für die Begutachtung vereinbart werden.

3. Welche Pflegeleistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 zu?

Je höher der Pflegegrad ist, in den Menschen nach der Beurteilung eingestuft werden, desto höher ist auch ihr Anspruch auf Pflegeleistungen. Begibt sich ein:e Pflegebedürftige:r mit Pflegegrad 4 in vollstationäre Pflege, etwa in einem Altenheim, stehen ihm:ihr dafür monatlich 1.775 Euro finanzielle Unterstützung zu.

Möchte der:die Pflegebedürftige zu Hause gepflegt werden, können verschiedene Pflegeleistungen bezogen werden: Monatlich 765 Euro Pflegegeld stehen Pflegebedürftigen zu, wenn Angehörige, Bekannte oder Freund:innen die häusliche Pflege übernehmen (hier erfährst du alles über das Pflegegeld). Kümmert sich professionelles, ambulantes Pflegepersonal um die Pflege einer Person mit Pflegebedürfigkeit im Pflegegrad 4, oder er:sie begibt sich in eine ambulante Tages- oder Nachtpflege stehen ihm:ihr 1.778 Euro monatliche Pflegesachleistungen zur Verfügung (in diesem Artikel erklären wir dir die Pflegesachleistung nochmal ausführlich).

_Übrigens: Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich mit der sogenannten Kombinationsleistung auch kombinieren. Dabei werden beide Pflegeleistungen anteilig miteinander verrechnet, sodass sich Pflegebedürftige sowohl von ihren Angehörigen als auch von einem Pflegedienst zu Hause pflegen lassen können.

Sind pflegende Angehörige einmal selbst krank oder laden ihre Batterien in einem wohlverdienten Urlaub wieder auf, haben sie und Pflegebedürftige Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege: Sie stellt sicher, dass hilfsbedrüftige Personen auch während dieser Zeit optimal gepflegt werden. Im Pflegegrad 4 wird die Verhinderungspflege dabei mit jährlich von bis zu 1.612 Euro unterstützt (hier liest du mehr über die Verhinderungspflege). Auch die Kurzzeitpflege hat den Zweck, dass Pflegebedürftige in Übergangszeiten bestmöglich versorgt sind – etwa, wenn er oder sie nach einem Krankenhausaufenthalt besonders intensive Betreuung benötigt. Hier stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 ebenfalls bis zu 1.774 Euro jährlich zu (in diesem Artikel erfährst du genau, was du alles über die Kurzzeitpflege wissen musst).

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Übrigens: Auch diese beiden Pflegeleistungen lassen sich kombinieren und miteinander verrechnen, wenn eine der beiden Leistungen im Pflegegrad 4 nicht vollständig beansprucht wurde.

Ebenfalls interessant bei einer häuslichen Pflege sind die Zuschüsse, die Pflegebedürftige beziehen können, um ihre Zuhause barrierearm oder barrierefrei umbauen zu lassen: Für diese Wohnraumanpassung erhalten sie einmalig bis zu 4.000 Euro. Und auch wer eine Wohngruppe mit anderen Pflegebedürftigen gründet, kann Unterstützung fordern: Ein Gründungszuschuss von 2.500 Euro pro Bewohner:in und ein monatlicher Zuschuss von je 214 Euro gehören hier zu den Pflegeleistungen.

Ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro, sowie die finanzielle Bezuschussung von Pflegemitteln zum Verbrauch oder der Hausnotruf (was das ist und wieso der Hausnotruf so wichtig ist, erfährst du hier) stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 ebenfalls zu. Unbedingt in Anspruch nehmen sollten pflegende Angehörige auch die kostenlosen Pflegekurse, die seit 2017 von den Pflegekassen angeboten werden.

4. Überblick: Wie viel Geld erhält man mit Pflegegrad 4?

  • Pflegegeld: 765 Euro pro Monat
  • Pflegesachleistung: 1.778 Euro Monat
  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr
  • Kurzzeitpflege: 1.774 Euro pro Jahr
  • Vollstationäre Pflege: 1.775 Euro pro Monat
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro pro Monat
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro pro Monat
  • Wohnraumanpassung: einmalig bis zu 4.000 Euro
  • Wohngruppenzuschuss: 214 Euro pro Monat
  • Hausnotruf: 23 Euro pro Monat plus die einmalige Installationsunterstützung

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