Übrigens: Auch nach der ersten Einschätzung ist es möglich, sich erneut begutachten zu lassen und den Pflegegrad zu wechseln – etwa bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands. Dafür meldet sich der:die Pflegebedürftige einfach bei der Pflegekasse und erkundigt sich nach einem neuen Begutachtungstermin.

Welche Punktzahl ergibt welchen Pflegegrad? Ein Überblick!

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis < 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 2: 27 bis < 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis < 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähgkeiten)
  • Pflegegrad 4: 70 bis < 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)