1. Was bedeutet Pflegegrad 1?
Um von der Pflegekasse mit Pflegeleistungen unterstützt zu werden, muss zuerst die Pflegebedürftigkeit einer Person nachgewiesen werden. Dies geschieht durch die Einstufung der Person in einen der fünf Pflegegrade.
Pflegegrad 1 bezeichnet dabei den Pflegegrad mit „geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ und soll Betroffenen durch entsprechende Unterstützung – von Geldleistungen bis hin zu umfassenden Beratungsangeboten – schon früh die Möglichkeit geben, ihre Selbstständigkeit zu erhalten oder sogar wieder zu erhöhen, sodass sie so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen können. Mit dem Pflegegrad 1 profitieren so auch Menschen mit verhältnismäßig geringen, körperlichen Einschränkungen, etwa in Folge von Gelenkerkrankungen.
Gut zu wissen: Darum heißt es seit 2017 Pflegegrade statt Pflegestufe
Die fünf Pflegegrade sind das Ergebnis des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Recht der Pflegeversicherung, der 2017 eingeführt wurde. Sie lösen das bis dato gültige System der drei Pflegestufen ab, die vor allem nach körperlichen Kriterien vergeben wurden. Das heute bestehende System der Pflegegrade 1 bis 5 hingegen bezieht differenziertere Kriterien ein, um auf die individuellen Bedürfnisse Einzelner besser eingehen zu können und setzt schon früh bei geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit an. So sollen mehr Menschen schon früher die Möglichkeit haben, in ihrem Alltag unterstützt zu werden. Generell gilt: Je höher Pflegebedürftige eingestuft werden, desto mehr Pflegeleistungen stehen ihnen von ihrer Pflegekasse zu.