3. Wann bekommst du Pflegegeld?
Das Pflegegeld wird von den Pflegekassen am ersten Werktag des Kalendermonats an die pflegebedürftige Person überwiesen. Der Anspruch darauf besteht ab dem Tag, an dem der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt wurde – das heißt, das Pflegegeld wird dir zu Beginn rückwirkend überwiesen.
Mit dem Antrag auf den Pflegegrad ist es aber leider noch nicht getan: Um dauerhaft einen Anspruch auf sein Pflegegeld zu haben, sind verpflichtende Beratungsgespräche erforderlich – werden diese nicht eingehalten, kann die Pflegeleistung gekürzt werden.
Daher müssen sich Pflegebedürftige im Pflegegrad 2 und 3 einmal im Halbjahr und Pflegebedürftige im Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr persönlich von ausgebildeten Fachkräften beraten lassen – für diese Gespräche werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen. Dabei geht es darum, den Angehörigen eine theoretische und praktische Fachanleitung zu geben, bei Fragen zur Seite zu stehen und die Qualität der Pflege zu überprüfen. Bei den Terminen müssen also sowohl die pflegebedürftige Person als auch die betreuenden Angehörigen anwesend sein.
Sobald du gleichzeitig oder ausschließlich von einem professionellen Pflegedienst (ambulant oder stationär) unterstützt wirst, wird dein Pflegegeld der Sachleistung entsprechend gekürzt.
Gut zu wissen: Pflegegeld für Kurzzeitpflege
Nach einer Operation, Krankheit oder einem längeren Krankenhausaufenthalt kann es sein, dass ein:e Pflegedürftige:r auf professionelle Hilfe angewiesen ist. Wird er:sie normalerweise von den Angehörigen gepflegt und erhält Pflegegeld, fällt diese Situation in die Kategorie der Kurzzeitpflege. Bis zu acht Wochen kann der:die Pflegebedürftige in diesem Fall von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt werden, wobei das Pflegegeld für diesen Zeitraum nur auf die Hälfte heruntergekürzt wird.