1. Die optimale Versorgung für Pflegebedürftige: Was ist die Kurzzeitpflege überhaupt?
Wie es der Name schon vermuten lässt, bezieht sich die Kurzzeitpflege auf einen festgelegt kurzen Zeitraum, in dem ein:e Pflegebedürftige:r nicht mehr zu Hause von Angehörigen oder einem Pflegedienst, sondern in einer stationären Einrichtung gepflegt wird. Das kann beispielsweise nach einem längeren Krankenhausaufenthalt der Fall sein oder auch, wenn die pflegende Person durch eine Krankheit ausfällt. Insgesamt können anerkannt Pflegebedürftige bis zu 56 Tage (also acht Wochen) im Jahr die Kurzzeitpflege nutzen und sich zum Beispiel in einem Pflegeheim versorgen lassen.
Die Kurzzeitpflege ist allerdings ausschließlich in stationären Einrichtungen möglich – und nicht zu Hause. Das hat verschiedene Vorteile: Nach einer Operation oder einer Krankheit können dich oder eine:n pflegebedürftige:n Angehörige:n geschulte Fachkräfte rund um die Uhr versorgen. Oder im Krankheitsfall des Pflegenden weiß man dich in bester Obhut, während sich der:die Betroffene in Ruhe kurieren kann. Die Kurzzeitpflege verspricht also nicht nur eine optimale Pflege, sondern lässt auch Sorgen verschwinden und schenkt Entlastung für den:die Pflegende:n.
Du hast noch keinen Pflegegrad, brauchst aber Unterstützung im Alltag? Hier erfährst du alles über den Erstantrag auf Pflege!
_Übrigens _ Die Kurzzeitpflege kann auch ohne Pflegegrad beantragt werden – das läuft dann aber nicht über die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse. Die Voraussetzung dafür ist eine überraschende Pflegebedürftigkeit, die beispielsweise durch eine Krankheit oder einen Unfall auftreten kann.