3. Pflegegrad-Bescheid erhalten und prüfen

Wenige Tage nach dem Begutachtungstermin erhältst du von der Techniker Krankenkassen den schriftlichen Bescheid über deinen Pflegeantrag - inklusive des ermittelten Pflegegrades. Kurze Zeit danach, startet die Auszahlung des genehmigten Betrages – rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung. Dies gilt auch, wenn es notwendig war, bereits vor der Bewilligung des Pflegegrades einen Pflegedienst oder ein Pflegeheim zu beauftragen. In diesem Fall rechnet der Pflegedienst bzw. das Pflegeheim die erfolgten Sachleistungen rückwirkend mit der Versicherung ab.

Lehnt die TK deinen Pflegeantrag hingegen ab oder bist du mit der Beurteilung bzw. dem festgelegten Pflegegrad nicht einverstanden, hast du das Recht, Widerspruch einzulegen.