1. Was muss ich beim Erstantrag auf Pflegeleistungen beachten?
Bei einem Antrag auf Pflegeleistungen ist vor allem der Zeitpunkt entscheidend – denn man erhält nicht ab der Pflegebedürftigkeit seine Unterstützung, sondern erst ab der Erstellung seines Pflegeantrags. So wird der Beginn der Pflegeleistungen auf den Tag datiert, an dem der Antrag gestellt wurde. Aus diesem Grund ist es wichtig, für sich oder seine:n Angehörige:n zeitnah zu handeln: Bei Eintritt einer körperlichen oder geistigen Pflegebedürftigkeit startet man mit einem Antrag bei der Pflegekasse, die meist an die jeweilige Krankenkasse angedockt ist.
Um die Pflegeleistungen zu erhalten, muss man in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in eine soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben, beziehungsweise dies mindestens ein Elternteil entsprechend für ein pflegebedürftiges Kind getan haben. Dabei ist es egal, ob man einer gesetzlichen Pflegekasse oder beispielsweise als Beamte:r einer privaten Pflegekasse angehört – in beiden Fällen hat man ein Recht auf Pflegeleistungen und Unterstützung.
Dabei sollte man beachten, dass eine Pflegebedürftigkeit nicht erst vorliegt, wenn man den Alltag selbst nicht mehr bewerkstelligen kann – schon ab dem Moment, in dem Barrieren durch körperliche oder geistige Einschränkungen eintreten, kann man einen Pflegegrad beantragen. So bekommt man nicht nur die richtige Unterstützung für sich selbst oder eine:n Angehörige:n, sondern auch eine finanzielle Hilfe, die möglichst früh gewährleistet sein sollte.
Voraussetzungen für einen Erstantrag auf Pflege sind:
- Du oder ein:e Angehörige:r braucht Hilfe im Alltag – körperlich und/oder geistig
- Du hast in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt
- Du erhältst bis jetzt noch keine Pflegeleistungen