1. DiPA und DiGA: Teil des neuen Gesetzes zur digitalen Modernisierung und Versorgung der Pflege
Im Januar 2021 verabschiedete das Bundeskabinett das Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG), das Mitte 2021 in Kraft treten soll. Mit ihm soll die Gesundheitsversorgung und die Pflege anhand digitaler Veränderungen ein „digitales Update“ bekommen – also flexibler, einfacher und zukunftsorientiert gestaltet werden. So ist beispielsweise geplant, den Zugang zu Videosprechstunden zu erleichtern oder auch die Entwicklung der elektronischen Patientenakte voranzutreiben. Ein weiterer Kernpunkt des DVPMGs: Neue digitale Anwendungen für die Pflege und ambulante ärztliche Versorgung zu schaffen und zu verbessern – die sogenannten DiPAs und DiGAs. DiPA steht dabei für „Digitale Pflegeanwendungen“, DiGA für „Digitale Gesundheitsanwendungen“.