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Pflegeheim-Kosten und Finanzierung

Wer trägt die finanzielle Last?

Lesedauer: 16 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 25.2.2024

Der Einzug in ein Pflegeheim ist für viele Menschen mit hohen Kosten verbunden. Doch wer trägt eigentlich die finanzielle Verantwortung für die Unterbringung und Betreuung in einem Pflegeheim? In diesem Artikel werden die verschiedenen Aspekte der Kosten und Finanzierung eines Pflegeheims erläutert. Es wird auf den Eigenanteil, die Unterhaltspflicht, die Leistungen der Pflegeversicherung, die Sozialhilfe sowie Möglichkeiten der Entlastung eingegangen. Zusätzlich wird ein Leitfaden zur Kommunikation in der Familie vorgestellt, um den Umgang mit diesem Thema zu erleichtern.

1. Kosten und Finanzierung des Pflegeheims

1.1 Wie hoch sind die Kosten für ein Pflegeheim?

Die Kosten für ein Pflegeheim können je nach Region, Ausstattung und Leistungsumfang erheblich variieren. Im Durchschnitt liegen die monatlichen Kosten für ein Pflegeheim in Deutschland zwischen 3.000 und 5.000 Euro. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Zahlen nur als grobe Orientierung dienen und individuelle Unterschiede bestehen können.

Die genaue Höhe der Kosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art und Lage der Einrichtung, des gewünschten Komforts und des Pflegegrades des Bewohners. Ein Pflegeheim mit höherem Standard oder zusätzlichen Serviceleistungen kann entsprechend höhere Kosten verursachen.

1.2 Welche Finanzierungsquellen gibt es?

Die Finanzierung eines Pflegeheimaufenthalts erfolgt aus verschiedenen Quellen:

  • Eigenes Einkommen und Vermögen: Pflegebedürftige müssen zunächst ihre eigenen finanziellen Mittel einsetzen, um die Kosten des Pflegeheims zu decken. Dazu zählen Renten, Pensionen, Ersparnisse, Immobilien oder andere Vermögenswerte. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge, die vor einer Kostenbeteiligung geschützt sind.
  • Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für die pflegerische Versorgung im Pflegeheim. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem individuellen Pflegegrad und kann für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 in Anspruch genommen werden.
  • Unterhaltspflichtige Kinder: Kinder sind grundsätzlich verpflichtet, ihren pflegebedürftigen Eltern finanziell zu unterstützen, falls deren eigene Mittel nicht ausreichen. Das Einkommen der unterhaltspflichtigen Kinder wird bei der Berechnung des Eigenanteils berücksichtigt.
  • Sozialhilfe: Wenn weder das eigene Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen noch die finanzielle Unterstützung durch die unterhaltspflichtigen Kinder ausreicht, um den Eigenanteil zu decken, kann Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.

1.3 Welche Leistungen sind in den Kosten enthalten?

Die Kosten für ein Pflegeheim umfassen in der Regel Unterkunft, Verpflegung, Pflege und Betreuung. Die genauen Leistungen können jedoch je nach Einrichtung variieren. Standardleistungen beinhalten in der Regel die Unterbringung in einem Einzel- oder Mehrbettzimmer, die Verpflegung mit vollwertiger Verpflegung, eine individuelle pflegerische Versorgung entsprechend des Pflegebedarfs sowie soziale Betreuung und Freizeitgestaltung.

Es ist wichtig, sich bei der Auswahl eines Pflegeheims über die genauen Leistungen zu informieren, da einige Einrichtungen möglicherweise zusätzliche Dienstleistungen oder Serviceangebote wie Physiotherapie, Ergotherapie oder spezielle Freizeitaktivitäten anbieten. Diese zusätzlichen Leistungen können die Kosten entsprechend erhöhen.

2. Eigenanteil und Unterhaltspflicht

2.1 Was ist der Eigenanteil?

Der Eigenanteil ist der Betrag, den der Pflegebedürftige selbst zur Finanzierung seines Aufenthalts im Pflegeheim beitragen muss. Er setzt sich aus den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und einem pflegebedingten Eigenanteil zusammen. Der pflegebedingte Eigenanteil deckt die Kosten für die pflegerische Versorgung und Betreuung.

2.2 Wie wird der Eigenanteil berechnet?

Die Berechnung des Eigenanteils erfolgt anhand einer gesetzlichen Formel, die auf dem Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen basiert. Hierbei werden bestimmte Freibeträge berücksichtigt, die vor einer Kostenbeteiligung geschützt sind. Die genaue Berechnung kann komplex sein und es empfiehlt sich, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Für die Berechnung des pflegebedingten Eigenanteils gibt es eine einheitliche Tabelle, die von den Pflegekassen herausgegeben wird. Diese Tabelle berücksichtigt den individuellen Pflegegrad des Bewohners sowie die jeweilige Einrichtungskategorie des Pflegeheims. Je höher der Pflegegrad und je höher die Einrichtungskategorie, desto höher ist in der Regel auch der pflegebedingte Eigenanteil.

2.3 Wer ist unterhaltspflichtig und wie wird das Einkommen berücksichtigt?

Unterhaltspflichtig für die Kosten des Pflegeheims sind in erster Linie die Kinder des Pflegebedürftigen. Die Unterhaltspflicht gilt sowohl für leibliche Kinder als auch für Adoptiv- und Stiefkinder. Die Höhe der Unterhaltspflicht richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Kinder.

Bei der Berechnung des Eigenanteils wird das Einkommen der unterhaltspflichtigen Kinder berücksichtigt. Hierbei werden jedoch bestimmte Freibeträge für den eigenen Unterhalt der Kinder berücksichtigt, um sicherzustellen, dass ihnen ein angemessener Selbstbehalt verbleibt. Der verbleibende Betrag wird dann zur Deckung des Eigenanteils herangezogen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Unterhaltspflicht nur dann besteht, wenn die Kinder finanziell leistungsfähig sind. Falls die Kinder selbst ein geringes Einkommen haben oder auf Sozialleistungen angewiesen sind, kann die Unterhaltspflicht entfallen.

Die Berechnung des Eigenanteils und der Unterhaltspflicht ist ein komplexes Thema und kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Um eine genaue Auskunft zu erhalten, empfiehlt es sich, eine Beratungsstelle aufzusuchen oder einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren.

3. Leistungen der Pflegeversicherung

3.1 Welche Leistungen erbringt die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung erbringt Leistungen zur Unterstützung bei der Finanzierung eines Pflegeheimaufenthalts. Die Leistungen umfassen sowohl Sachleistungen als auch Geldleistungen.

  • Sachleistungen: Die Sachleistungen der Pflegeversicherung beinhalten die direkte Übernahme der Kosten für die pflegerische Versorgung im Pflegeheim. Die Pflegekasse übernimmt hierbei einen festgelegten Anteil der Kosten, abhängig vom individuellen Pflegegrad bzw. der Pflegestufe des Pflegebedürftigen. Die Sachleistungen können direkt mit dem Pflegeheim abgerechnet werden.
  • Geldleistungen: Neben den Sachleistungen besteht auch die Möglichkeit, Geldleistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten. Diese Geldleistungen werden als Pflegegeld bezeichnet und stehen dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung. Das Pflegegeld kann verwendet werden, um die Kosten des Pflegeheims mitzufinanzieren. Es ermöglicht auch die Wahl einer anderen Form der Pflege, wie beispielsweise die häusliche Pflege durch Angehörige.

3.2 Wie hoch sind die Leistungen der Pflegeversicherung?

Die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung hängt vom individuellen Pflegegrad ab. Seit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 gibt es fünf Pflegegrade anstelle der früheren Pflegestufen. Die Leistungen sind gestaffelt und steigen mit höherem Pflegegrad.

Ab 1. Januar 2024 werden vollstationär versorgte Pflegebedürftige aber noch stärker entlastet. Im ersten Jahr der Heimunterbringung übernimmt die Pflegekasse nun bereits 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, den Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für Pflege, einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege, im Heim aufbringen müssen. Im zweiten Jahr übernimmt die Pflegeversicherung künftig 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und bei einer Verweildauer von vier und mehr Jahren 75 Prozent des monatlich zu zahlenden pflegebedingten Eigenanteils. Damit reduzieren sich die Kosten spürbar.

3.3 Was muss man bei der Beantragung der Leistungen beachten?

Für die Beantragung der Leistungen der Pflegeversicherung ist es wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen. Die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse. Es empfiehlt sich, sich bereits vor dem Einzug in das Pflegeheim über die erforderlichen Unterlagen und Fristen zu informieren.

Bei der Antragstellung werden Informationen zur Pflegesituation, zum Gesundheitszustand und zur Pflegebedürftigkeit des Antragstellers benötigt. Es kann sinnvoll sein, bei der Antragstellung Unterstützung durch einen Pflegedienst oder einen Pflegeberater in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen berücksichtigt werden und der Antrag vollständig ist.

Zusätzlich ist es wichtig zu beachten, dass die Leistungen der Pflegeversicherung regelmäßig überprüft werden. Es kann notwendig sein, den Pflegegrad neu zu bewerten und gegebenenfalls eine Anpassung der Leistungen zu beantragen, wenn sich der Pflegebedarf ändert.

4. Leistungen der Sozialhilfe

4.1 Unter welchen Voraussetzungen übernimmt die Sozialhilfe die Kosten?

Wenn die eigenen finanziellen Mittel, das Einkommen der unterhaltspflichtigen Kinder und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um den Eigenanteil für das Pflegeheim zu tragen, kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe beantragt werden. Die Sozialhilfe tritt dann ein, um die fehlenden finanziellen Mittel zu decken.

Die genauen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialhilfe können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Im Allgemeinen muss der Pflegebedürftige bedürftig sein und die finanziellen Mittel zur Deckung des Eigenanteils nicht aufbringen können. Es wird eine Prüfung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Antragstellers durchgeführt, um festzustellen, ob ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht.

4.2 Wie hoch sind die Leistungen der Sozialhilfe?

Die Höhe der Leistungen der Sozialhilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf und der finanziellen Situation des Pflegebedürftigen. Die Kosten des Pflegeheimaufenthalts werden in der Regel vollständig oder teilweise von der Sozialhilfe übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungen der Sozialhilfe auf das Existenzminimum begrenzt sind. Das bedeutet, dass der pflegebedürftige Mensch nur das Nötigste zum Leben erhält und keine zusätzlichen finanziellen Mittel zur Verfügung hat. Die genaue Höhe der Leistungen wird im Rahmen einer Bedarfsprüfung ermittelt.

4.3 Welche Nachteile gibt es bei der Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen?

Die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen kann bestimmte Nachteile mit sich bringen. Ein Nachteil ist beispielsweise, dass unter Umständen das eigene Vermögen eingesetzt oder verbraucht werden muss, bevor Sozialhilfe gewährt wird. Zudem können die Sozialhilfeleistungen rückforderbar sein, d.h. sie müssen gegebenenfalls von den unterhaltspflichtigen Kindern zurückgezahlt werden, wenn diese finanziell dazu in der Lage sind.

Des Weiteren kann die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen Einfluss auf das Erbrecht haben. In einigen Fällen kann das Sozialamt Ansprüche auf das Vermögen des Pflegebedürftigen erheben, um die gewährten Leistungen zu decken.

Bevor man Sozialhilfeleistungen beantragt, ist es ratsam, sich umfassend über die rechtlichen Konsequenzen zu informieren. Eine Beratung bei einer Sozialberatungsstelle oder einem Anwalt für Sozialrecht kann helfen, die individuelle Situation zu bewerten und mögliche Vor- und Nachteile abzuwägen.

5. Möglichkeiten der Entlastung

5.1 Welche Möglichkeiten gibt es, um den Eigenanteil zu senken?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um den Eigenanteil für den Pflegeheimaufenthalt zu senken:

1. Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung:

Eine private Pflegezusatzversicherung kann dazu beitragen, die finanzielle Belastung im Pflegefall zu verringern. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und kann einen Teil der Kosten für das Pflegeheim abdecken. Es ist ratsam, frühzeitig eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, da einige Versicherungen Gesundheitsprüfungen oder Wartezeiten vorsehen.

2. Nutzung von Vermögensumwandlungsmodellen:

In einigen Fällen ist es möglich, Vermögen in Form von Immobilien oder anderen Vermögenswerten so umzuwandeln, dass es nicht zur Berechnung des Eigenanteils herangezogen wird. Hierbei sollte jedoch eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden, um die individuellen Möglichkeiten und Risiken abzuklären.

3. Steuerliche Entlastungen:

Pflegekosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein. Es ist ratsam, sich über die geltenden Regelungen und Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommensteuererklärung zu informieren.

5.2 Wie können pflegende Angehörige entlastet werden?

Pflegende Angehörige stehen oft vor einer großen Herausforderung. Um sie zu entlasten, gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Pflegezeit und Familienpflegezeit: Pflegende Angehörige haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Dabei handelt es sich um gesetzlich geregelte Freistellungen von der Arbeit, um die Pflege eines nahestehenden Menschen zu ermöglichen.
  • Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, eine vorübergehende Entlastung zu erhalten. Der pflegebedürftige Mensch kann für einen begrenzten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden, um den pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen.
  • Unterstützungsangebote: Es gibt eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten für pflegende Angehörige, wie beispielsweise Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen oder ambulante Pflegedienste. Diese Angebote bieten Informationen, Beratung und praktische Hilfe im Pflegealltag.

5.3 Welche Unterstützungsangebote gibt es?

Es gibt verschiedene Unterstützungsangebote, um pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen zu entlasten:

  • Ambulante Pflegedienste: Ambulante Pflegedienste bieten professionelle Unterstützung bei der häuslichen Pflege. Sie übernehmen pflegerische Aufgaben, Betreuungsleistungen oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten, um den Pflegebedürftigen und die Angehörigen zu entlasten.
  • Tagespflegeeinrichtungen: In Tagespflegeeinrichtungen werden pflegebedürftige Menschen tagsüber betreut und versorgt. Das bietet den pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, beruflichen oder privaten Verpflichtungen nachzugehen oder einfach eine Auszeit zu nehmen.
  • Entlastungsangebote nach § 45 SGB XI: Die Pflegeversicherung bietet Leistungen zur Unterstützung im Alltag an, die den Pflegebedürftigen und die pflegenden Angehörigen entlasten sollen. Dazu gehören zum Beispiel die stundenweise Verhinderungspflege, Betreuungsleistungen oder zusätzliche Entlastungsleistungen.

Es ist ratsam, sich über die vorhandenen Unterstützungsangebote in der eigenen Region zu informieren und individuell passende Lösungen zu finden. Pflegestützpunkte oder Pflegeberater können bei der Suche nach geeigneten Angeboten behilflich sein.

6. Kommunikation in der Familie

Das Thema "Wer zahlt das Pflegeheim?" kann in der Familie zu Unsicherheiten und Konflikten führen. Um eine offene und konstruktive Kommunikation zu fördern, kann folgender Leitfaden helfen:

1. Schafft einen respektvollen Rahmen

  • Vereinbart einen Termin, um das Thema in Ruhe und ohne Ablenkungen zu besprechen.
  • Betont die Wichtigkeit einer respektvollen und offenen Kommunikation, in der alle Familienmitglieder ihre Meinungen äußern dürfen.

2. Informiert euch vorab

  • Macht euch mit den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten für ein Pflegeheim vertraut, einschließlich der Leistungen der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe.
  • Sammelt Informationen über den individuellen Pflegebedarf des Betroffenen und die voraussichtlichen Kosten des Pflegeheims.

3. Teilt das Wissen

  • Erläutert den Familienmitgliedern die verschiedenen Finanzierungsquellen und wie sie funktionieren.
  • Erklärt die Bedeutung des Eigenanteils und wie er berechnet wird.
  • Informiert euch über die Leistungen der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen.

4. Hört aktiv zu

  • Gebt jedem Familienmitglied die Möglichkeit, seine Sorgen, Bedenken und Fragen auszudrücken.
  • Zeigt Verständnis für unterschiedliche Standpunkte und Meinungen.
  • Vermeidet Vorwürfe oder Schuldzuweisungen.

5. Erarbeitet gemeinsam Lösungen

  • Diskutiert mögliche Wege, um den Eigenanteil zu senken, wie zum Beispiel den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung oder die Nutzung von Vermögensumwandlungsmodellen.
  • Erörtert alternative Pflegeoptionen wie die häusliche Pflege oder die Tagespflege und deren finanzielle Auswirkungen.
  • Besprecht die mögliche Unterstützung durch pflegende Angehörige und welche Entlastungsmöglichkeiten es gibt.

6. Zieht externe Experten hinzu

  • Falls nötig, können professionelle Berater, Sozialdienste oder Pflegeberater hinzugezogen werden, um bei der Klärung finanzieller Fragen zu unterstützen und weitere Informationen bereitzustellen.
  • Externe Experten können neutralere Perspektiven einbringen und helfen, gemeinsame Lösungen zu finden.

7. Dokumentiert die Vereinbarungen

  • Haltet die besprochenen Punkte und Vereinbarungen schriftlich fest, um Missverständnissen vorzubeugen und als gemeinsame Basis für zukünftige Entscheidungen zu dienen.

8. Regelmäßige Überprüfung

  • Behaltet im Auge, dass sich die finanzielle Situation ändern kann, insbesondere im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit des Betroffenen.
  • Überprüft regelmäßig die getroffenen Vereinbarungen und passt diese gegebenenfalls an neue Gegebenheiten an.

Wichtig ist, dass die Kommunikation in der Familie einfühlsam, offen und respektvoll verläuft. Jeder sollte die Möglichkeit haben, seine Meinung und seine Bedürfnisse einzubringen. Gemeinsam können Lösungen gefunden werden, um die finanzielle Belastung des Pflegeheimaufenthalts zu bewältigen und die bestmögliche Versorgung des Pflegebedürftigen sicherzustellen.

7. Fazit

Die Kosten und die Finanzierung eines Pflegeheimaufenthalts sind individuell unterschiedlich und können eine große finanzielle Belastung darstellen. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Finanzierungsquellen und Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen und finanzielle Engpässe zu vermeiden. Die Kommunikation in der Familie spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, um gemeinsam Lösungen zu finden und den Prozess der Finanzierung des Pflegeheims gut zu bewältigen.

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