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Pflegezeit für pflegende Angehörige

Voraussetzungen, Antrag und finanzielle Unterstützung

Lesedauer: 11 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 19.10.2023

Die Pflege von Angehörigen stellt für viele Menschen eine wichtige und anspruchsvolle Aufgabe dar. Um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu erleichtern, wurden in Deutschland gesetzliche Regelungen zur Pflegezeit geschaffen. In diesem Text möchten wir näher auf das Thema "Pflegezeit" eingehen, indem wir die Definition und gesetzlichen Grundlagen, die Voraussetzungen und den Ablauf der Pflegezeit, die finanzielle Absicherung während dieser Zeit sowie Maßnahmen zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen erläutern.

1. Definition und gesetzliche Grundlagen

1.1 Was ist eine Pflegezeit?

Die Pflegezeit ist eine wichtige gesetzliche Regelung, die es Berufstätigen ermöglicht, ihre Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren oder sogar eine vollständige Freistellung in Anspruch zu nehmen, um die notwendige Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen sicherzustellen. Diese Regelung wurde geschaffen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu verbessern und den Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, für ihre Familien da zu sein, ohne dabei ihren Arbeitsplatz zu verlieren.

1.2 Welche Arten von Pflegezeit gibt es?

Es gibt zwei Hauptarten der Pflegezeit:

  • Kurzzeitige Pflegezeit: Diese Form der Pflegezeit ermöglicht es Arbeitnehmern, eine kurzfristige Freistellung von bis zu zehn Arbeitstagen pro Kalenderjahr zu nehmen. Sie ist gedacht, um akute Pflegesituationen zu bewältigen, beispielsweise nach einem Unfall oder einer kurzfristigen Verschlechterung des Gesundheitszustands des pflegebedürftigen Angehörigen.
  • Langzeitige Pflegezeit: Im Gegensatz zur kurzzeitigen Pflegezeit bietet die langzeitige Pflegezeit eine längere Freistellung, die bis zu sechs Monate dauern kann. Während dieser Zeit kann der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit auf 15 bis 30 Stunden pro Woche reduzieren. Sie eignet sich besonders für langfristige Pflegesituationen, in denen eine kontinuierliche Betreuung notwendig ist.

1.3 Gesetzliche Grundlagen zur Pflegezeit

Die rechtlichen Grundlagen für die Pflegezeit sind im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) sowie im Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) verankert. Das Pflegezeitgesetz regelt vor allem die kurzzeitige Pflegezeit, während das Familienpflegezeitgesetz die langzeitige Pflegezeit betrifft. Diese Gesetze schaffen den Rahmen für die Ansprüche und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern während der Pflegezeit und sind darauf ausgerichtet, die Balance zwischen beruflichen Verpflichtungen und der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen zu erleichtern.

Insgesamt sind diese gesetzlichen Regelungen ein wichtiger Schritt in Richtung einer familienfreundlicheren Arbeitswelt und sollen dazu beitragen, dass Arbeitnehmer ihre beruflichen und familiären Verpflichtungen besser miteinander vereinbaren können.

2. Voraussetzungen und Ablauf der Pflegezeit

2.1 Wer hat Anspruch auf Pflegezeit?

Der Anspruch auf Pflegezeit richtet sich nach verschiedenen Kriterien:

  • Beschäftigungsverhältnis: Um Pflegezeit in Anspruch nehmen zu können, muss der Arbeitnehmer in einem Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten tätig sein. Dies schließt sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte ein.
  • Dauer der Beschäftigung: Es ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate in dem Unternehmen beschäftigt ist, in dem er die Pflegezeit beantragen möchte. Dies dient dazu, Missbrauch vorzubeugen und sicherzustellen, dass die Pflegezeit tatsächlich für langjährige Beschäftigte zur Verfügung steht.
  • Pflegebedürftigkeit des Angehörigen: Die Pflegezeit kann nur genommen werden, wenn ein pflegebedürftiger Angehöriger in häuslicher Umgebung betreut wird. Dies kann ein Elternteil, ein Ehepartner, ein Kind oder ein anderer naher Verwandter sein.

2.2 Wie beantragt man eine Pflegezeit?

Die Pflegezeit muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Der Antrag sollte den geplanten Zeitraum und den Umfang der Pflegezeit genau festlegen. Es ist wichtig, den Arbeitgeber frühzeitig über den Bedarf zu informieren, da dieser Zeit benötigen kann, um die Arbeitsabläufe entsprechend anzupassen.

2.3 Wie wird die Pflegezeit abgerechnet?

Während der Pflegezeit erhalten die Arbeitnehmer in der Regel kein Gehalt von ihrem Arbeitgeber. Es sei denn, es wurde eine besondere Vereinbarung getroffen, die dies vorsieht. Stattdessen können während dieser Zeit Ansprüche auf finanzielle Unterstützungen wie das Pflegeunterstützungsgeld oder das Pflegekarenzgeld bestehen. Diese Leistungen sollen die Einkommenslücke, die durch die Pflegezeit entsteht, abmildern.

2.4 Wie endet die Pflegezeit?

Die Pflegezeit endet in der Regel nach Ablauf des bewilligten Zeitraums. Sie kann jedoch auch vorzeitig enden, wenn der pflegebedürftige Angehörige verstirbt oder in ein Pflegeheim umzieht. In solchen Fällen müssen Arbeitnehmer dies ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Insgesamt ist die Pflegezeit ein wichtiges Instrument, das es Berufstätigen ermöglicht, ihre Verantwortung gegenüber pflegebedürftigen Angehörigen wahrzunehmen, ohne dabei ihren Arbeitsplatz zu gefährden. Die klare Kommunikation mit dem Arbeitgeber und das Verständnis der gesetzlichen Regelungen sind dabei entscheidend, um die Pflegezeit erfolgreich zu planen und zu nutzen.

3. Finanzielle Absicherung während der Pflegezeit

3.1 Möglichkeiten der finanziellen Absicherung während der Pflegezeit

Die Pflegezeit kann mit erheblichen finanziellen Belastungen für die pflegenden Angehörigen einhergehen, da sie während dieser Zeit oft auf einen Teil ihres Einkommens verzichten müssen. Um diese Belastungen zu mildern, gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Absicherung:

  • Pflegeunterstützungsgeld: Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine finanzielle Leistung, die von der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen gewährt wird. Es dient als Ersatz für das wegfallende Gehalt während der Pflegezeit. Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes ist abhängig von der Pflegestufe des Angehörigen und kann bis zu 90 Prozent des Nettoverdienstes betragen.
  • Pflegekarenzgeld: Das Pflegekarenzgeld ist eine finanzielle Leistung, die von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird. Es kann zusätzlich zum Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden und richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor Beginn der Pflegezeit. Es soll dazu beitragen, den Lebensunterhalt während der Pflegezeit zu sichern.
  • Familienpflegezeit: Die Familienpflegezeit ermöglicht es Arbeitnehmern, über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten ihre Arbeitszeit zu reduzieren, ohne dabei auf einen Teil ihres Gehalts verzichten zu müssen. In dieser Zeit wird das Gehalt entsprechend angepasst. Dies kann eine wichtige finanzielle Entlastung für pflegende Angehörige darstellen.

3.2 Leistungen der Pflegeversicherung und Arbeitsagentur

Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung durch Pflegeunterstützungsgeld und Pflegekarenzgeld bieten die Pflegeversicherung und die Arbeitsagentur weitere Leistungen für pflegende Angehörige:

  • Pflegegeld: Die Pflegeversicherung gewährt Pflegegeld, das direkt an die pflegenden Angehörigen gezahlt wird. Die Höhe richtet sich nach der Pflegestufe des Angehörigen und dient dazu, die Pflege zu Hause zu unterstützen.
  • Pflegesachleistungen: Neben Pflegegeld können pflegende Angehörige auch Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Dabei übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für ambulante Pflegedienste oder die Betreuung in Tagespflegeeinrichtungen.
  • Beratung und Unterstützung: Die Pflegeversicherung bietet auch Beratungsdienste und Unterstützung bei der Organisation der Pflege an. Dies kann die Auswahl geeigneter Pflegedienste und die Beantragung von Leistungen erleichtern.

Die finanzielle Absicherung während der Pflegezeit ist entscheidend, um die finanziellen Sorgen der pflegenden Angehörigen zu mindern und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich voll und ganz auf die Pflege ihrer Angehörigen zu konzentrieren. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die verschiedenen Unterstützungsleistungen zu informieren und diese in Anspruch zu nehmen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

4. Maßnahmen zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen

Die Pflege von Angehörigen kann sowohl physisch als auch emotional sehr anspruchsvoll sein. Daher ist es wichtig, dass pflegende Angehörige Unterstützung und Entlastung erhalten, um ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden aufrechtzuerhalten.

Hier sind einige Maßnahmen zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen:

4.1 Unterstützung durch ambulante Pflegedienste, Tagespflege und Kurzzeitpflege

  • Ambulante Pflegedienste: Diese Dienste bieten professionelle Pflege und Unterstützung zu Hause an. Sie können bei der täglichen Pflege, Medikamentenverabreichung und anderen Aufgaben helfen, um die Angehörigen zu entlasten.
  • Tagespflege: Tagespflegeeinrichtungen ermöglichen es pflegenden Angehörigen, ihre Liebsten tagsüber in sichere Hände zu geben. Dies bietet Entlastung und gleichzeitig soziale Interaktion für die Pflegebedürftigen.
  • Kurzzeitpflege: In Situationen, in denen pflegende Angehörige vorübergehend eine Pause benötigen, kann die Kurzzeitpflege eine gute Option sein. Die pflegebedürftige Person wird vorübergehend in einem Pflegeheim untergebracht.

4.2 Bedeutung von Beratung und Schulung für pflegende Angehörige

  • Beratung: Pflegende Angehörige sollten die Unterstützung von Fachleuten in Anspruch nehmen, um Informationen, Ratschläge und emotionalen Beistand zu erhalten. Es gibt spezialisierte Beratungsstellen, die bei der Bewältigung der Pflegesituation und der Organisation von Pflegeleistungen helfen können.
  • Schulung: Schulungsangebote können pflegenden Angehörigen dabei helfen, ihre Fähigkeiten in der Pflege zu verbessern. Sie erhalten praktische Tipps und Anleitungen, wie sie die Bedürfnisse ihrer Angehörigen besser verstehen und erfüllen können.

4.3 Psychosoziale Unterstützung für pflegende Angehörige

  • Selbsthilfegruppen: Der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen in Selbsthilfegruppen kann sehr hilfreich sein. Dies ermöglicht es, Erfahrungen zu teilen, Unterstützung zu finden und sich weniger allein zu fühlen.
  • Psychologische Unterstützung: Pflegende Angehörige sollten sich nicht scheuen, professionelle psychologische Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um mit den emotionalen Belastungen der Pflege umzugehen. Therapeuten oder Psychiater können dabei helfen, Ängste, Stress und Depressionen zu bewältigen.
  • Entlastung: Pflegende Angehörige sollten sich bewusst Zeit für sich selbst nehmen. Regelmäßige Pausen und Auszeiten sind wichtig, um Erschöpfung und Burnout zu verhindern.

Die Unterstützung von pflegenden Angehörigen ist von großer Bedeutung, da sie eine herausfordernde und oft langfristige Aufgabe bewältigen müssen. Die Kombination aus professioneller Hilfe, Schulung, psychosozialer Unterstützung und persönlicher Entlastung kann dazu beitragen, die Gesundheit und das Wohlbefinden der pflegenden Angehörigen zu erhalten und die Qualität der Pflege für die betreuungsbedürftigen Familienmitglieder zu verbessern.

5. Fazit

Die Pflegezeit bietet eine wichtige Möglichkeit, die Pflege von Angehörigen mit dem Beruf zu vereinbaren. Es ist jedoch entscheidend, die gesetzlichen Grundlagen, Voraussetzungen und finanzielle Absicherungsmöglichkeiten zu kennen und in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich sind Unterstützungsangebote wie ambulante Pflegedienste, Beratung und psychosoziale Unterstützung für pflegende Angehörige von großer Bedeutung, um die Pflege verantwortungsvoll und langfristig bewältigen zu können.

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