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Die Pflegeversicherung in Deutschland

Schutz und Unterstützung im Pflegefall

Lesedauer: 17 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 4.6.2023

Die Pflegeversicherung spielt eine wichtige Rolle für pflegende Angehörige, die sich um ihre bedürftigen Familienmitglieder kümmern. Sie bietet finanzielle Unterstützung und Leistungen, um die Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern. In diesem Artikel werden wir genauer betrachten, was eine Pflegeversicherung ist, wer pflegeversichert ist, welche Leistungen sie bietet und wie man diese beantragen kann. Zudem werden alternative Absicherungsmöglichkeiten für den Pflegefall erläutert.

1. Was ist eine Pflegeversicherung?

1.1 Definition und Funktion der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist eine staatliche Sozialversicherung, die Menschen absichert, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind. Sie hat die Aufgabe, die finanziellen Kosten der Pflege zu decken und den pflegebedürftigen Personen eine angemessene Versorgung zu ermöglichen.

Die Pflegeversicherung fungiert als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung und ist in die Krankenversicherung integriert. Sie wurde eingeführt, um den wachsenden Bedarf an pflegerischer Versorgung in der Bevölkerung abzudecken und den Pflegebedürftigen ein würdevolles Leben im häuslichen Umfeld oder in Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen.

Die Funktion der Pflegeversicherung besteht darin, die finanziellen Belastungen im Pflegefall zu mindern und den Pflegebedürftigen den Zugang zu qualitativ hochwertigen Pflegeleistungen zu erleichtern. Sie dient als solidarisches System, bei dem alle Versicherten in die gemeinsame Pflegeversicherung einzahlen und im Bedarfsfall Leistungen erhalten.

1.2 Unterschiede zur Krankenversicherung und anderen Versicherungen

Die Pflegeversicherung unterscheidet sich von anderen Versicherungen, insbesondere von der Krankenversicherung, da sie speziell auf die finanzielle Absicherung und Versorgung im Pflegefall abzielt. Während die Krankenversicherung medizinische Behandlungen abdeckt, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für pflegerische Leistungen und unterstützt die pflegebedürftigen Personen bei der Bewältigung ihres Alltags.

Im Vergleich zu anderen Versicherungen wie beispielsweise der Haftpflichtversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht die Pflegeversicherung ausschließlich zur Absicherung von Pflegebedürftigkeit und den damit verbundenen Kosten. Sie greift nur in Situationen, in denen eine pflegerische Betreuung notwendig ist, und trägt zur finanziellen Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei.

1.3 Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung arbeitet mit einem System von Pflegegraden, die den Grad der Beeinträchtigung und den Hilfebedarf einer Person festlegen. Die Pflegegrade werden anhand eines Begutachtungsverfahrens durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ermittelt. Bei der Begutachtung werden Module mit verschiedenen Aspekten wie körperliche und geistige Fähigkeiten, Mobilität, Selbstständigkeit im Alltag und die Notwendigkeit von Unterstützung bei der Bewältigung grundlegender Aufgaben bewertet.

Je nach Pflegegrad werden unterschiedliche Leistungen gewährt, um die individuellen Bedürfnisse und den Unterstützungsbedarf abzudecken. Diese Leistungen der Pflegeversicherung sollen sicherstellen, dass die Pflegebedürftigen eine bedarfsgerechte Versorgung erhalten und ihre Selbstständigkeit im Alltag weitestgehend erhalten bleibt. Sie dienen dazu, die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern und sie bestmöglich zu unterstützen.

2. Wer ist pflegeversichert?

2.1 Pflichtversicherung und freiwillige Versicherung in der Pflegeversicherung

Grundsätzlich sind alle in Deutschland lebenden Menschen pflegeversichert. Die Pflegeversicherung ist in die Krankenversicherung integriert und somit gibt es eine Pflichtversicherung für gesetzlich Krankenversicherte. Das bedeutet, dass Personen, die gesetzlich krankenversichert sind, automatisch auch in der Pflegeversicherung versichert sind. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden gemeinsam mit den Beiträgen zur Krankenversicherung erhoben.

Für Personen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der Pflegeversicherung. Das betrifft beispielsweise Selbstständige, Beamte oder Personen, die privat versichert sind. Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der Pflegeversicherung versichern und somit den Schutz und die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

2.2 Versicherungspflichtige Personen und Ausnahmen

In der Pflegeversicherung besteht eine Versicherungspflicht für bestimmte Personengruppen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Arbeitnehmer: Personen, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, sind in der Regel pflichtversichert. Die Beiträge werden gemeinsam mit den Beiträgen zur Krankenversicherung vom Arbeitgeber direkt an die Pflegeversicherung abgeführt.
  • Auszubildende: Auch Auszubildende sind in der Regel pflichtversichert. Die Beiträge werden gemeinsam mit den Beiträgen zur Krankenversicherung vom Ausbildungsgehalt abgezogen.
  • Rentner: Rentner, die gesetzlich krankenversichert sind, bleiben auch nach dem Renteneintritt pflegeversichert. Die Beiträge werden von der Rentenversicherung abgeführt.
  • Geringfügig Beschäftigte: Auch Personen, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben (sogenannte Minijobs), sind in der Regel pflichtversichert. Die Beiträge werden pauschal abgeführt.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Versicherungspflicht. Dazu zählen beispielsweise Selbstständige, die über eine private Krankenversicherung abgesichert sind, Beamte, Personen mit hohem Einkommen oder bestimmte Personengruppen, die in anderen sozialen Sicherungssystemen versichert sind. Diese Personen haben die Möglichkeit, sich freiwillig in der Pflegeversicherung zu versichern.

2.3 Familienversicherung und Beitragsbemessungsgrenze

Für Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder von pflegeversicherten Personen besteht die Möglichkeit der Familienversicherung. Das bedeutet, dass sie über den Versicherungsnehmer mitversichert werden können, ohne eigene Beiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen. Voraussetzung dafür ist, dass die mitversicherten Familienangehörigen nicht über ein eigenes ausreichendes Einkommen verfügen.

Die Beiträge zur Pflegeversicherung richten sich nach dem Einkommen der Versicherten. Es gibt jedoch eine Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der die Beiträge erhoben werden. Das bedeutet, dass ab einem bestimmten Einkommensniveau keine weiteren Beiträge zur Pflegeversicherung fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich angepasst und lässt sich bei der jeweiligen Pflegeversicherung erfragen.

Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden vom Einkommen abgezogen und gemeinsam mit den Beiträgen zur Krankenversicherung an die Pflegeversicherung abgeführt. Die genaue Höhe der Beiträge richtet sich nach dem individuellen Einkommen und dem Beitragssatz zur Pflegeversicherung.

Die Pflegeversicherung bietet somit eine umfassende Absicherung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Sie gewährleistet den Zugang zu Pflegeleistungen und entlastet die Betroffenen finanziell. Durch die Versicherungspflicht und die Möglichkeit der Familienversicherung wird sichergestellt, dass möglichst viele Menschen von der Pflegeversicherung profitieren können.

3. Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung bietet eine Vielzahl von Leistungen, um pflegebedürftige Personen bestmöglich zu unterstützen und ihre Pflegebedürftigkeit abzudecken. Im Folgenden werden die wichtigsten Leistungsbereiche der Pflegeversicherung näher erläutert.

3.1 Ambulante Pflegeleistungen

Ambulante Pflegeleistungen dienen dazu, pflegebedürftige Personen in ihrem häuslichen Umfeld zu unterstützen und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Häusliche Pflege: Pflegekräfte kommen direkt in das Zuhause der pflegebedürftigen Person und übernehmen dort pflegerische Tätigkeiten wie Körperpflege, Medikamentengabe oder Verbandswechsel.
  • Tages- und Nachtpflege: In Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen werden pflegebedürftige Menschen tagsüber oder nachts betreut und gepflegt. Dies bietet den Angehörigen eine Entlastung und ermöglicht es der pflegebedürftigen Person, sozialen Kontakt zu anderen Menschen zu haben.

3.2 Stationäre Pflegeleistungen

Wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht oder nicht möglich ist, kann eine stationäre Pflege in einem Pflegeheim erforderlich werden. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und pflegerische Betreuung in einem Pflegeheim. Hierbei gibt es verschiedene Pflegegrade, die den Umfang der benötigten Pflegeleistungen festlegen.

3.3 Kombinationsleistungen und Entlastungsleistungen

Die Pflegeversicherung bietet auch die Möglichkeit der Kombination von ambulanten und stationären Pflegeleistungen. Das bedeutet, dass sowohl ambulante als auch stationäre Leistungen in Anspruch genommen werden können, je nach individuellem Bedarf.

Zusätzlich zu den pflegerischen Leistungen gibt es auch Entlastungsleistungen, die dazu dienen, pflegende Angehörige zu entlasten.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Haushaltshilfe: Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, die bei den alltäglichen Aufgaben im Haushalt unterstützt, wie beispielsweise beim Einkaufen, Kochen oder Reinigen.
  • Betreuungsangebote: Es werden auch Betreuungsangebote finanziert, die es den pflegebedürftigen Personen ermöglichen, an Aktivitäten teilzunehmen und soziale Kontakte zu pflegen.

3.4 Hilfsmittel

Die Pflegeversicherung übernimmt auch die Kosten für Hilfsmittel und technische Pflegehilfsmittel, die zur Pflege benötigt werden. Dazu zählen beispielsweise Rollstühle, Gehhilfen, Pflegebetten oder auch spezielle Pflegehilfsmittel wie beispielsweise Pflegesessel oder Aufstehhilfen. Die Versorgung mit Hilfsmitteln erfolgt in enger Absprache mit dem behandelnden Arzt oder Therapeuten.

3.5 Pflegekurse

Die Pflegeversicherung bietet auch Pflegekurse an. Diese dienen der Schulung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen. In den Kursen erhalten sie wichtige Informationen und praktische Anleitungen zur Pflege, um die bestmögliche Versorgung der pflegebedürftigen Person sicherzustellen. Die Kosten für die Teilnahme an den Pflegekursen werden von der Pflegeversicherung übernommen.

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4. Beantragung und Abwicklung von Pflegeleistungen

Die Beantragung und Abwicklung von Pflegeleistungen bei der Pflegeversicherung ist ein wichtiger Schritt, um die erforderliche Unterstützung für pflegebedürftige Personen zu erhalten. Im Folgenden werden die verschiedenen Schritte erläutert, die bei der Beantragung und Abwicklung von Pflegeleistungen zu beachten sind.

4.1 Antragstellung und Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)

Der erste Schritt bei der Beantragung von Pflegeleistungen ist die Antragstellung bei der Pflegeversicherung. Es ist wichtig, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, um sicherzustellen, dass die Leistungen rechtzeitig gewährt werden können. Mit deinePflege kannst du den Antrag in weniger als 15 Minuten online stellen und wir kümmern uns um den Versand. Klick auf den Button rechts und leg direkt los!

Nach Eingang des Antrags wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) beauftragt, um den Hilfebedarf der pflegebedürftigen Person zu begutachten. Der Gutachter vereinbart einen Termin zur Begutachtung und besucht die pflegebedürftige Person zuhause oder in der Einrichtung, in der sie betreut wird.

Bei der Begutachtung werden nach festgelegten Modulen verschiedene Aspekte des Hilfebedarfs bewertet, wie beispielsweise die Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstständigkeit im Alltag und die Notwendigkeit von Unterstützung bei der Bewältigung grundlegender Aufgaben. Anhand dieser Bewertung wird der Pflegegrad festgelegt, der die Höhe der Leistungen bestimmt.

Es ist ratsam, sich auf die Begutachtung gut vorzubereiten. Dazu gehört das Zusammenstellen aller relevanten Unterlagen wie Arztberichte, Medikamentenpläne oder sonstige Nachweise über den Hilfebedarf. Zudem kann es sinnvoll sein, einen Angehörigen oder Vertrauenspersonen bei der Begutachtung dabei zu haben, um Fragen zu beantworten und die Situation bestmöglich darzustellen.

4.2 Auswahl eines Pflegedienstes oder Pflegeheims

Nach Feststellung des Pflegegrades steht es den Versicherten frei, einen Pflegedienst oder ein Pflegeheim ihrer Wahl auszuwählen. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass der ausgewählte Anbieter über ausreichende Erfahrung und Qualität in der Pflege verfügt. Es kann hilfreich sein, sich über Erfahrungsberichte anderer Personen oder Empfehlungen von Ärzten oder Pflegeberatern zu informieren.

Bei der Auswahl eines Pflegedienstes ist es wichtig, die individuellen Bedürfnisse und Vorlieben der pflegebedürftigen Person zu berücksichtigen. Zudem sollten die Leistungen und Kosten des Pflegedienstes transparent kommuniziert werden. Bei der Auswahl eines Pflegeheims sollte auf die räumliche Nähe zur Familie, die Ausstattung der Einrichtung und die Betreuungsqualität geachtet werden. Wie du das richtige Pflegeheim aussuchst, kannst du hier nachlesen.

Es ist ratsam, sich vor Vertragsabschluss ausführlich über die Leistungen, Kosten, Vertragsbedingungen und Kündigungsfristen zu informieren. Zudem sollte man sich die Möglichkeit vorbehalten, die Einrichtung oder den Pflegedienst vor Vertragsabschluss zu besichtigen und sich ein persönliches Bild zu machen.

4.3 Abrechnung und Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung

Die Kosten für die in Anspruch genommenen Pflegeleistungen werden zwischen dem Pflegedienst oder Pflegeheim und der Pflegeversicherung abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt zwischen den beiden Parteien, ohne dass die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen in Vorleistung treten müssen.

Die Pflegeversicherung übernimmt einen festgelegten Anteil der Kosten, abhängig vom festgestellten Pflegegrad. Der Restbetrag, der als Eigenanteil verbleibt, muss von der pflegebedürftigen Person oder ihren Angehörigen getragen werden. Die Höhe des Eigenanteils kann je nach Pflegegrad und gewählter Pflegeeinrichtung variieren.

Es ist wichtig, sich regelmäßig über die Abrechnungen zu informieren und gegebenenfalls Unstimmigkeiten oder Fragen zu klären. Bei Unsicherheiten oder Problemen steht die Pflegeversicherung in der Regel mit Beratungsangeboten zur Verfügung, um bei der Abwicklung und Kostenübernahme zu unterstützen.

5. Alternative Absicherungsmöglichkeiten

Die Pflegeversicherung bietet eine grundlegende Absicherung für pflegebedürftige Personen. Allerdings können zusätzliche Maßnahmen und Absicherungen sinnvoll sein, um individuelle Bedürfnisse und finanzielle Aspekte besser abzudecken. Eine frühzeitige selbstständige Vorsorge und Altersvorsorge kann die finanziellen Belastungen im Pflegefall reduzieren. Es ist ratsam, sich bei Bedarf umfassend zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die passenden Absicherungsmöglichkeiten zu finden.

Im Folgenden werden einige alternative Absicherungsmöglichkeiten vorgestellt.

5.1 Private Pflegezusatzversicherungen

Eine private Pflegezusatzversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung darstellen. Sie ermöglicht es, zusätzliche Leistungen und einen erweiterten Versicherungsschutz im Pflegefall in Anspruch zu nehmen.

Die private Pflegezusatzversicherung kann verschiedene Formen annehmen, z.B.

  • Pflegetagegeldversicherung: Bei Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung erhält die pflegebedürftige Person im Leistungsfall eine festgelegte Geldleistung pro Tag, die frei verwendet werden kann. Diese Zusatzleistung kann dazu dienen, die finanziellen Lücken zu schließen, die durch Eigenanteile oder zusätzliche Kosten entstehen.
  • Pflegerentenversicherung: Bei einer Pflegerentenversicherung wird im Falle der Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente ausgezahlt. Diese kann zur Finanzierung der Pflegeleistungen oder zur Aufstockung des Einkommens genutzt werden.
  • Pflegekostenversicherung: Eine Pflegekostenversicherung übernimmt die Kosten, die über den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung hinausgehen. Das bedeutet, dass sie zusätzliche Kosten für Pflegeleistungen, Unterbringung oder Hilfsmittel abdecken kann.

Es ist ratsam, vor dem Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung die individuellen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten sorgfältig zu prüfen. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung den gewünschten Leistungsumfang abdeckt und zuverlässig ist. Zudem können individuelle Gesundheitsfragen oder Altersgrenzen bei der Vertragsabschluss berücksichtigt werden.

5.2 Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sind wichtige Instrumente, um die eigene Selbstbestimmung und Entscheidungsfähigkeit auch im Pflegefall zu wahren.

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, im Voraus eine Vertrauensperson zu benennen, die in rechtlichen Angelegenheiten und medizinischen Entscheidungen stellvertretend handeln kann. Diese Person kann beispielsweise Verträge abschließen, Finanzangelegenheiten regeln oder Entscheidungen über medizinische Behandlungen treffen.

Eine Patientenverfügung hingegen legt im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen im Fall einer schweren Erkrankung oder des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit gewünscht oder abgelehnt werden. Sie gibt klare Anweisungen bezüglich lebensverlängernder Maßnahmen, Schmerzbehandlung oder anderen medizinischen Interventionen.

Diese beiden Instrumente ermöglichen es, die eigenen Wünsche und Vorstellungen für die eigene Pflege und medizinische Behandlung festzuhalten und sicherzustellen, dass diese auch im Pflegefall respektiert werden. Es ist ratsam, eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung frühzeitig zu erstellen und mit den betroffenen Personen und dem behandelnden Arzt zu besprechen.

5.3 Selbstständige Vorsorge und Altersvorsorge

Eine frühzeitige private Vorsorge für den Pflegefall sowie eine ausreichende Altersvorsorge können dazu beitragen, die finanziellen Belastungen im Pflegefall zu reduzieren.

Hierbei können verschiedene Maßnahmen und Produkte in Betracht gezogen werden, wie beispielsweise:

  • Private Altersvorsorge: Eine private Altersvorsorge, wie beispielsweise eine private Rentenversicherung oder eine Kapitallebensversicherung, kann dazu dienen, ein zusätzliches Einkommen im Rentenalter zu schaffen. Dieses zusätzliche Einkommen kann dazu genutzt werden, die finanziellen Belastungen im Pflegefall abzufedern.
  • Vermögensaufbau: Durch den gezielten Aufbau von Vermögen und Ersparnissen kann eine finanzielle Reserve geschaffen werden, die im Pflegefall genutzt werden kann, um zusätzliche Kosten oder Eigenanteile abzudecken.
  • Immobilien: Der Erwerb einer eigenen Immobilie oder einer Eigentumswohnung kann eine Form der Vorsorge darstellen. Im Pflegefall kann die Immobilie beispielsweise vermietet oder verkauft werden, um finanzielle Mittel für die Pflegeleistungen zu generieren.

6. Fazit

Die Pflegeversicherung spielt eine entscheidende Rolle bei der finanziellen Absicherung und Versorgung von pflegebedürftigen Personen. Sie bietet Leistungen, die den individuellen Hilfebedarf abdecken und den Zugang zu qualitativ hochwertiger Pflege ermöglichen. Neben der Pflegeversicherung gibt es alternative Absicherungsmöglichkeiten wie private Pflegezusatzversicherungen, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie selbstständige Vorsorge und Altersvorsorge. Eine sorgfältige Beantragung und Abwicklung der Pflegeleistungen sowie eine individuelle Beratung sind von großer Bedeutung, um eine optimale Versorgung im Pflegefall sicherzustellen.

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