1. Die Module der Begutachtung
Die Begutachtung fĂŒr einen Pflegegrad umfasst verschiedene Module, die dazu dienen, den UnterstĂŒtzungsbedarf und den Pflegegrad des PflegebedĂŒrftigen vollumfassend zu ermitteln.
Die Module sind:
- Modul 1: MobilitÀt
- Modul 2: Kognitive und kommunikative FĂ€higkeiten
- Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Modul 4: Selbstversorgung
- Modul 5: BewÀltigung von und selbststÀndiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Die Module sind standardisiert und dienen der einheitlichen Erfassung des Pflegebedarfs. Jedes Modul beinhaltet eine Reihe von Fragen und Kriterien, die bewertet werden mĂŒssen. Die Bewertung selbst erfolgt anhand eines Punktesystems, indem je nach Antwort auf die einzelnen Fragen Punkte vergeben werden. Die Module werden von einem Gutachter untersucht, der den PflegebedĂŒrftigen befragt, beobachtet und gegebenenfalls Untersuchungen durchfĂŒhrt. Am Ende der Begutachtung fĂŒhrt dann die Summe der Punkte aus den einzelnen Modulen zur Einstufung in einen Pflegegrad.
Die einzelnen Module haben unterschiedliche Bedeutungen fĂŒr die Einstufung in einen Pflegegrad. Modul 1, 4 und 6 haben eine höhere Gewichtung als die anderen Module und beeinflussen somit stĂ€rker die Beurteilung des Pflegegrades. Im Folgenden werden die einzelnen Module und ihre Bedeutung genauer erklĂ€rt.