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Die gesetzliche Krankenversicherung

Grundprinzipien, Leistungen und Wahlmöglichkeiten

Lesedauer: 11 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 9.7.2023

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) spielt eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheitssystem. Sie gewährleistet die medizinische Versorgung der Bevölkerung und basiert auf solidarischen Prinzipien. In diesem Artikel werden wir die Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland genauer betrachten, darunter die Versicherungspflicht, das Beitragssystem, die Leistungen, die Versichertenstatus und Mitgliedschaft, die Wahlmöglichkeiten, die Finanzierung sowie die beliebtesten Krankenkassen in Deutschland.

1. Was ist die gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und dient der Absicherung der Bevölkerung im Krankheitsfall. Sie hat das Ziel, allen Menschen in Deutschland eine angemessene medizinische Versorgung zu ermöglichen, indem sie sicher stellt, dass niemand aufgrund von finanziellen Gründen von notwendigen medizinischen Leistungen ausgeschlossen wird. Sie ist eine solidarische Versicherungsform, bei der die Risiken und Kosten der Gesundheitsversorgung auf eine breite Versichertengemeinschaft verteilt werden.

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2. Grundprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung

2.1 Solidarprinzip und Versicherungspflicht

Das Solidarprinzip ist das fundamentale Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung. Es besagt, dass alle Mitglieder der GKV entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten Beiträge zahlen, um einen gemeinsamen Versicherungsfonds zu bilden. Dieser Fonds wird dann verwendet, um die medizinische Versorgung aller Versicherten zu finanzieren. Die Versicherungspflicht bedeutet, dass jeder in Deutschland versicherungspflichtig ist und sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden muss, es sei denn, er erfüllt bestimmte Voraussetzungen für eine Befreiung.

2.2 Leistungen und Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet ihren Mitgliedern einen umfangreichen Leistungskatalog. Dazu gehören unter anderem ärztliche Behandlungen, Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte, Vorsorgeuntersuchungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Schwangerschafts- und Geburtsleistungen sowie Zahnbehandlungen. Die genauen Leistungen werden durch das Sozialgesetzbuch festgelegt und können von Kasse zu Kasse leicht variieren.

3. Versichertenstatus und Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

3.1 Wer kann Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sein?

Grundsätzlich können alle Personen, die in Deutschland leben oder arbeiten, Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Die Versicherungspflicht in der GKV gilt für Arbeitnehmer, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Auch bestimmte Personengruppen wie Rentner, Arbeitslose, Studierende und Selbstständige können der GKV beitreten. Personen, die über der Versicherungspflichtgrenze verdienen oder bestimmte Berufsgruppen wie Beamte oder Freiberufler angehören, haben die Möglichkeit, sich entweder privat zu versichern oder eine private Krankenversicherung abzuschließen.

3.2 Familienversicherung und Mitversicherung von Angehörigen

Die Familienversicherung ermöglicht es, Familienangehörige kostenfrei in der GKV mitzuversichern. Dies betrifft insbesondere Ehepartner und Kinder. Die Voraussetzungen für eine Familienversicherung variieren je nach Altersgruppe und Einkommen der Familienmitglieder.

Ehepartner können in der Regel kostenfrei in der GKV des anderen Ehepartners mitversichert werden, solange sie selbst kein eigenes oder nur ein geringfügiges Einkommen haben. Bei Kindern ist die Mitversicherung in der Regel bis zum 18. Lebensjahr möglich. Für volljährige Kinder gelten bestimmte Voraussetzungen, wie beispielsweise eine Ausbildung oder ein Studium, um weiterhin familienversichert zu sein.

Die Familienversicherung ermöglicht es Familien, finanzielle Vorteile zu nutzen, da keine zusätzlichen Beiträge für die mitversicherten Familienmitglieder anfallen. Die mitversicherten Familienmitglieder haben dabei Anspruch auf die gleichen Leistungen wie das Hauptmitglied.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei Überschreitung bestimmter Einkommensgrenzen oder bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit die Familienversicherung enden kann. In diesem Fall müssen die betroffenen Familienmitglieder eine eigene Krankenversicherung abschließen.

4. Wahlmöglichkeiten bei gesetzlichen Krankenversicherungen

4.1 Auswahl einer Krankenkasse

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Krankenkassen, bei denen Versicherte ihre Mitgliedschaft abschließen können. Jede Krankenkasse bietet ähnliche Grundleistungen an, jedoch können sich Servicequalität, Zusatzleistungen und Beitragssätze unterscheiden. Versicherte haben das Recht, frei zu entscheiden, bei welcher Krankenkasse sie Mitglied werden möchten.

Bei der Auswahl einer Krankenkasse können verschiedene Kriterien eine Rolle spielen. Dazu gehören beispielsweise der Beitragssatz und eventuelle Zusatzbeiträge, die Höhe der Erstattungen für Leistungen wie Zahnersatz oder alternative Heilmethoden, die Verfügbarkeit von Wahltarifen und Zusatzleistungen, die Erreichbarkeit und Qualität des Kundenservice sowie die regionale Präsenz der Krankenkasse.

Um eine informierte Entscheidung zu treffen, können Versicherte Krankenkassen miteinander vergleichen. Dabei können sie auf verschiedene Informationsquellen zurückgreifen, wie beispielsweise Vergleichsportale, unabhängige Bewertungen, Erfahrungsberichte anderer Versicherter oder Informationen der Krankenkassen selbst.

4.2 Wechselmöglichkeiten zwischen gesetzlichen Krankenversicherungen

Versicherte haben das Recht, ihre Krankenkasse zu wechseln. Der Wechsel kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, zum Beispiel aufgrund von Unzufriedenheit mit dem Leistungsangebot, dem Kundenservice oder den Beitragssätzen. Der reguläre Wechsel der Krankenkasse ist in der Regel einmal pro Jahr möglich, wobei eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende des Kalenderjahres einzuhalten ist.

Es gibt jedoch auch außerordentliche Kündigungsgründe, die einen Wechsel außerhalb der regulären Frist ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise eine Beitragserhöhung über den durchschnittlichen Zusatzbeitrag, eine Änderung des Wohnorts, die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung.

Um eine Krankenkasse zu wechseln, müssen Versicherte eine Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse beantragen. Die Kündigung bei der alten Krankenkasse erfolgt in der Regel automatisch durch die neue Krankenkasse.

4.3 Zusatzleistungen und Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung

Einige gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern zusätzliche Leistungen und Wahltarife an, die über die Grundversorgung hinausgehen. Diese Zusatzleistungen können zum Beispiel Präventionskurse, alternative Heilmethoden, Zuschüsse für Sehhilfen oder Zahnersatz, Leistungen für Naturheilverfahren oder besondere Programme zur Förderung eines gesunden Lebensstils umfassen.

Darüber hinaus bieten Krankenkassen auch Wahltarife an, bei denen Versicherte bestimmte Leistungen individuell hinzubuchen können. Beispiele dafür sind Wahltarife für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, Osteopathie, Homöopathie oder besondere Versorgungsmodelle wie Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) oder Integrierte Versorgung (IV).

Die Verfügbarkeit von Zusatzleistungen und Wahltarifen kann von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren. Versicherte sollten sich vor einer Entscheidung über die angebotenen Zusatzleistungen und Wahltarife informieren, um ihre individuellen Bedürfnisse und Präferenzen bestmöglich abzudecken.

Die Wahlmöglichkeiten bei der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglichen es Versicherten, eine Krankenkasse auszuwählen, die ihren individuellen Anforderungen am besten entspricht. Durch den Wechsel der Krankenkasse oder die Nutzung von Zusatzleistungen und Wahltarifen können Versicherte ihre Versorgung und Leistungen auf ihre Bedürfnisse abstimmen.

5. Die 10 beliebtesten gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland

  • Techniker Krankenkasse (TK): Die TK ist die größte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland und zeichnet sich durch einen umfangreichen Service, eine gute Erreichbarkeit und innovative digitale Angebote aus. Sie bietet ihren Versicherten Zusatzleistungen wie zahnärztliche Vorsorge, Naturheilverfahren und Präventionskurse.
  • Barmer: Als eine der größten Krankenkassen Deutschlands legt die Barmer einen Schwerpunkt auf Prävention und Gesundheitsförderung. Sie bietet ihren Mitgliedern zahlreiche Zusatzleistungen wie Osteopathie, Homöopathie und alternative Heilmethoden.
  • DAK-Gesundheit: Die DAK-Gesundheit ist eine bundesweit tätige Krankenkasse mit einem breiten Leistungsangebot. Sie bietet ihren Versicherten zusätzliche Leistungen wie professionelle Zahnreinigung, Sportkurse und Impfungen.
  • AOK: Die AOK ist der größte Krankenkassenverbund in Deutschland und besteht aus verschiedenen regionalen AOKs. Jede AOK bietet ein breites Leistungsspektrum und regionale Angebote, die auf die Bedürfnisse der Versicherten abgestimmt sind.
  • hkk: Die Handelskrankenkasse (hkk) ist eine bundesweit tätige Krankenkasse, die sich durch niedrige Zusatzbeiträge und einen umfassenden Service auszeichnet. Sie legt besonderen Wert auf eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung von Anträgen und Anliegen der Versicherten.
  • BIG direkt gesund: Die BIG direkt gesund ist eine Krankenkasse mit Fokus auf Digitalisierung und Serviceorientierung. Sie bietet ihren Versicherten innovative digitale Angebote, wie eine Online-Arztpraxis, und legt großen Wert auf transparente Kommunikation.
  • hkk pronova: Die hkk pronova ist eine Krankenkasse mit Sitz in Bremen, die durch günstige Beitragssätze und ein umfangreiches Leistungsspektrum überzeugt. Sie bietet ihren Mitgliedern unter anderem Zuschüsse für Sehhilfen, alternative Heilmethoden und Vorsorgeuntersuchungen.
  • HEK - Hanseatische Krankenkasse: Die HEK ist eine Krankenkasse mit Schwerpunkt auf Gesundheitsvorsorge und Prävention. Sie bietet ihren Versicherten zahlreiche Zusatzleistungen, wie osteopathische Behandlungen, Impfungen und spezielle Programme zur Förderung der Gesundheit.
  • BKK Mobil Oil: Die BKK Mobil Oil ist eine Krankenkasse mit Fokus auf die Gesundheitsversorgung von Arbeitnehmern der Mineralöl- und Chemieindustrie. Sie bietet ihren Versicherten spezielle Angebote für Betriebliche Gesundheitsförderung und betriebliche Krankenversicherung.
  • IKK classic: Die IKK classic ist eine bundesweit tätige Krankenkasse mit einem breiten Leistungsangebot. Sie legt besonderen Wert auf eine individuelle Beratung und Unterstützung ihrer Versicherten, zum Beispiel bei Fragen zur Prävention, Rehabilitation und Pflege.

6. Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung

6.1 Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen

Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt durch Beiträge, die von den Mitgliedern und deren Arbeitgebern gezahlt werden. Der Beitragssatz zur GKV wird in der Regel in einem prozentualen Anteil am Bruttoeinkommen berechnet. Derzeit beträgt der allgemeine Beitragssatz in der Regel 14,6 % des Bruttoeinkommens, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte davon tragen.

Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erheben die Krankenkassen individuelle Zusatzbeiträge, die allein vom Mitglied getragen werden. Die Höhe des Zusatzbeitrags kann von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein und variiert je nach finanzieller Situation und Bedarf der Krankenkasse. Der Zusatzbeitrag wird als prozentualer Anteil am Bruttoeinkommen berechnet und von den Mitgliedern direkt an die Krankenkasse gezahlt.

Es gibt auch eine Beitragsbemessungsgrenze, die angibt, bis zu welchem Einkommensbetrag Beiträge zur Krankenversicherung geleistet werden müssen. Einkommen über dieser Grenze sind von der Beitragsberechnung befreit. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich angepasst und orientiert sich an der Einkommensentwicklung.

6.2 Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder sowie durch staatliche Zuschüsse. Die Einnahmen der Krankenkassen setzen sich aus den Beiträgen der Mitglieder, den Arbeitgeberbeiträgen und den staatlichen Zuschüssen zusammen.

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen umfassen die Finanzierung der Leistungen für die Versicherten, die Verwaltungskosten sowie die Bildung von Rücklagen. Die Leistungsausgaben machen den größten Anteil der Ausgaben aus und werden verwendet, um die medizinische Versorgung der Versicherten zu finanzieren. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausbehandlungen, Arzneimittel oder Rehabilitationsmaßnahmen.

Es kann vorkommen, dass die Ausgaben der Krankenkassen die Einnahmen übersteigen und ein Defizit entsteht. In solchen Fällen können die Krankenkassen Maßnahmen ergreifen, um ihre Finanzsituation zu verbessern. Dazu gehören beispielsweise die Erhebung von Zusatzbeiträgen, die Auflösung von Rücklagen oder Verhandlungen mit Leistungserbringern, um bessere Konditionen zu erreichen.

7. Fazit

Die gesetzliche Krankenversicherung spielt eine bedeutende Rolle in Deutschland, indem sie eine umfassende medizinische Versorgung für alle Bürger gewährleistet. Die GKV basiert auf dem Solidarprinzip, bei dem alle Mitglieder entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten Beiträge zahlen. Die Versicherten haben Wahlmöglichkeiten, können zwischen verschiedenen Krankenkassen wählen und haben das Recht, ihre Krankenkasse zu wechseln. Die Finanzierung der GKV erfolgt durch Beiträge der Mitglieder sowie staatliche Zuschüsse. Die Leistungen der GKV umfassen ärztliche Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und vieles mehr. Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Krankenkassen zu informieren, um die individuell passende Option auszuwählen.

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