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Fehler bei der Pflegebegutachtung

So kannst Du sie vermeiden!

Lesedauer: 15 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 2.5.2023

Die Pflegebegutachtung und die Feststellung des Pflegegrades sind von großer Bedeutung und legen gewissermaßen die Grundlage dafür, wie die Pflege im Anschluss begleitet wird, denn: Der zugewiesene Pflegegrad entscheidet über die Höhe der Leistungen, die ein Pflegebedürftiger von der Pflegeversicherung erhält. Dies ist entscheidend für die Organisation und Finanzierung der Pflege. In diesem Kontext gibt es allerdings viele Faktoren, die zu Fehlern bei der Begutachtung führen können – sowohl auf Seiten der Antragsteller als auch der Gutachter. Deshalb gibt deinePflege dir in diesem Ratgeber-Artikel konkrete Tipps zur Fehlervermeidung und zeigt auf, wie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sich optimal auf die Begutachtung vorbereiten können.

1. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bzw. Medicproof

Die Begutachtung für einen Pflegegrad ist ein wichtiger Schritt, um die notwendige Unterstützung und Pflegeleistungen für eine Person zu bestimmen, die aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen auf Hilfe angewiesen ist. Die Begutachtung wird von einem unabhängigen Gutachter (bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten der Medicproof) durchgeführt, der von der Pflegekasse beauftragt wird.

Im Rahmen eines Hausbesuchs schätzt der Gutachter den Pflegebedarf und den Grad der Einschränkung der betroffenen Person ein. Dazu macht er sich ein Bild von der körperlichen und geistigen Verfassung der Person und beurteilt ihre Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen, den sogenannten Modulen. Dazu gehören beispielsweise das Bewältigen von Alltagssituationen, die Mobilität, die Fähigkeit zur Kommunikation und die Selbstversorgung.

Der Gutachter wird dabei auch die Meinung des behandelnden Arztes oder Therapeuten einholen und, wenn vorhanden, die medizinischen Dokumente prüfen. In der Regel wird auch ein Gespräch mit den Angehörigen geführt, um weitere Informationen zu erhalten.

Basierend auf diesen Informationen wird der Gutachter den Pflegebedarf und den Grad der Einschränkung der betroffenen Person einschätzen und einen Pflegegrad vorschlagen. Die Pflegegrade reichen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5, wobei ein höherer Pflegegrad einen höheren Unterstützungsbedarf bedeutet.

Die Entscheidung über die Feststellung des Pflegegrades trifft letztendlich die Pflegekasse. Ist der Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades bewilligt worden, stehen der betroffenen Person und ihren Angehörigen verschiedene Leistungen zur Verfügung, die je nach Pflegegrad und individuellem Bedarf in Anspruch genommen werden können.

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2. Grundsätzliche Fehlerquellen bei der Begutachtung

Die Pflegebegutachtung ist ein komplexer Prozess, bei dem viele verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Jedoch können bei der Begutachtung grundsätzliche Fehler auftreten, die zu einer ungenauen Beurteilung des Unterstützungsbedarfs und des Pflegegrads führen können. Es ist wichtig, diese Fehlerquellen zu kennen und zu vermeiden, um eine korrekte und gerechte Begutachtung sicherzustellen. Im Folgenden zeigen wir einige der grundsätzlichen Fehlerquellen bei der Begutachtung für einen Pflegegrad auf.

2.1 Unvollständige oder unklare Angaben der Antragssteller

Eine der häufigsten Fehlerquellen bei der Begutachtung für einen Pflegegrad sind unvollständige oder unklare Angaben der Antragssteller. Durch die fehlenden Informationen oder unklare Beschreibungen der Einschränkungen bekommt der Gutachter nicht den umfassenden Einblick, um den Unterstützungsbedarf korrekt zu bewerten. Das kann zu einer ungenauen Beurteilung des Pflegegrades führen und somit auch zu einer unzureichenden Versorgung und Unterstützung für die betroffene Person.

Ein weiteres Problem kann auftreten, wenn die Antragssteller nicht in der Lage sind, ihre Einschränkungen und Beeinträchtigungen genau zu beschreiben. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, Dritte zum Termin hinzuzuhiehen. Dies können Angehörige oder Betreuungspersonen sein, die den Pflegebedürftigen gut kennen und in der Lage sind, seine Einschränkungen und Beeinträchtigungen genauer zu beschreiben.

Es ist daher wichtig, dass die Antragssteller alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen und eventuelle Fragen des Gutachters sorgfältig und wahrheitsgemäß beantworten.

2.2 Fehlinterpretationen der Gutachter

Eine weitere Tücke bei der Begutachtung für einen Pflegegrad sind Fehlinterpretationen durch den Gutachter. Die Beurteilung des Unterstützungsbedarfs kann komplex sein, und es kann schwierig sein, alle Faktoren korrekt zu berücksichtigen. Eine unklare oder unvollständige Beschreibung der Einschränkungen oder der Pflegebedürftigkeit durch den Antragssteller kann zu Fehlinterpretationen durch den Gutachter führen.

Beispielsweise kann der Gutachter die Einschränkungen und Bedürfnisse des Antragstellers falsch einschätzen, wenn er nicht genau weiß, wie sich bestimmte Symptome auf den Alltag auswirken. Eine klare und präzise Beschreibung der Einschränkungen durch den Antragssteller kann daher dazu beitragen, dass der Gutachter die Situation besser einschätzt und einen angemessenen Pflegegrad vorschlägt. Zusätzlich können Sie als Antragsteller im Gespräch aktiv nachfragen, ob die Gutachter alles verstanden haben.

2.3 Unterlassene oder unzureichende Untersuchungen durch die Gutachter

Eine weitere Fehlerquelle bei der Begutachtung für einen Pflegegrad kann unterlassene oder unzureichende Untersuchungen durch den Gutachter sein. Es ist wichtig, dass der Gutachter alle relevanten Bereiche des täglichen Lebens untersucht und eine umfassende Beurteilung des Unterstützungsbedarfs vornimmt. Wenn der Gutachter jedoch bestimmte Bereiche nicht ausreichend untersucht oder bestimmte Faktoren nicht berücksichtigt, kann dies zu einer ungenauen Beurteilung führen.

Beispielsweise kann der Gutachter bestimmte Einschränkungen wie kognitive oder psychische Probleme übersehen, wenn er sich nur auf körperliche Einschränkungen konzentriert. Oder der Gutachter kann den Unterstützungsbedarf in bestimmten Bereichen wie Mobilität, Körperpflege oder Ernährung nicht richtig einschätzen, wenn er nicht ausreichend untersucht oder die Einschränkungen falsch interpretiert.

Auch sollten bei der Untersuchung des Antragstellers die Bezugspersonen und die Umgebung, in der die Person lebt, in die Beurteilung miteinbezogen werden, um die Gesamtsituation korrekt beurteilen zu können.

2.4 Fehlende Kenntnisse der Gutachter über die Besonderheiten bestimmter Krankheitsbilder oder Einschränkungen

Schließlich kann eine fehlende Kenntnis der Gutachter über bestimmte Krankheitsbilder oder Einschränkungen zu einer ungenauen Beurteilung führen. Jede Pflegebedürftigkeit kann unterschiedlich ausgeprägt sein und erfordert eine individuelle Betrachtung. Einige Einschränkungen können sehr spezifisch sein und erfordern daher besondere Kenntnisse und Erfahrungen.

Beispielsweise kann ein Gutachter, der keine Erfahrung mit der Begutachtung von Menschen mit Demenz hat, Schwierigkeiten haben, den Unterstützungsbedarf des Antragstellers zu bewerten. Ebenso kann der Gutachter eine Fehleinschätzung treffen, wenn er sich nicht mit spezifischen Einschränkungen wie Schmerzen oder Sprachstörungen auskennt.

Es ist daher wichtig, dass der Gutachter über eine umfassende Ausbildung und Erfahrung in der Beurteilung von Pflegebedarf und über das Wissen und die Erfahrung verfügt, um die Besonderheiten bestimmter Krankheitsbilder oder Einschränkungen zu berücksichtigen. Auch sollten die behandelnden Ärzte und Therapeuten einbezogen werden, um ein umfassendes Bild der Einschränkungen und des Unterstützungsbedarfs des Antragstellers zu erhalten.

3. Konkrete Tipps und Empfehlungen zur Fehlervermeidung bei der Begutachtung

Um Fehlern bei der Pflegebegutachtung vorzubeugen, gibt es eine Reihe von konkreten Tipps und Empfehlungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beachten sollten. Im Folgenden werden einige dieser Tipps und Empfehlungen aufgeführt.

3.1 Vorbereitung auf die Begutachtung

Eine gute Vorbereitung auf die Begutachtung ist der erste Schritt zur Vermeidung von Fehlern. Es ist wichtig, sich vorab über den Ablauf der Begutachtung zu informieren und sich zu Zeit nehmen, um sich auf die Fragen und Untersuchungen des Gutachters vorzubereiten. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten sich bereits im Vorfeld der Begutachtung Gedanken darüber machen, welche Einschränkungen und Beeinträchtigungen der Pflegebedürftige hat und welche Unterstützung er benötigt. Es kann hilfreich sein, eine entsprechende Liste zu erstellen, die ausführlich alle Details über die genaue Art und Schwere der Erkrankung oder Einschränkung benennt. Zusätzlich können auch Fragen oder Bedenken für die Begutachtung notiert werden.

3.2 Zusammenstellung von Unterlagen und Informationen

Eine sorgfältige Zusammenstellung von Unterlagen und Informationen kann dazu beitragen, Fehler bei der Begutachtung zu vermeiden. Es ist wichtig, rechtzeitig alle relevanten Unterlagen wie Arztbriefe, Therapieberichte, Medikamentenpläne, Krankenhaus- und Entlassberichte, Pflegeprotokolle und Bescheinigungen zu sammeln und dem Gutachter bei der Begutachtung vorzulegen. Auch sollten relevante Informationen wie chronische Erkrankungen, Symptome, Einschränkungen oder die aktuelle medizinische Behandlung dokumentiert werden. Auch Informationen über den aktuellen Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen, wie beispielsweise Blutdruck- oder Blutzuckerwerte, sollten bereitgestellt werden. Je mehr Informationen die Gutachter haben, desto genauer können sie den Pflegebedarf einschätzen und desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit von Fehlern.

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3.3 Offene Kommunikation mit den Gutachtern

Eine offene Kommunikation mit den Gutachtern ist wichtig und kann dabei helfen, Fehler bei der Pflegebegutachtung zu vermeiden. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten daher alle Fragen der Gutachter möglichst genau und ehrlich beantworten.

Gleichzeitig ist es auch wichtig, dass Pflegebedürftige und Angehörigen ihre eigenen Bedürfnisse und Wünsche deutlich kommunizieren und gegebenenfalls auf bestimmte Einschränkungen oder Beeinträchtigungen hinweisen, die von den Gutachtern sonst möglicherweise übersehen werden könnten.

Es ist auch hilfreich, dem Gutachter zu zeigen, wie die Einschränkungen den Alltag beeinflussen und welche Unterstützung benötigt wird. Konkrete Beispiele oder praktische Übungen können dazu beitragen, die Einschränkungen zu verdeutlichen und Fehler bei der Beurteilung des Pflegegrades zu vermeiden.

3.4 Dokumentation von Einschränkungen und Beeinträchtigungen

Eine genaue Dokumentation von Einschränkungen und Beeinträchtigungen kann dazu beitragen, Fehler bei der Beurteilung des Unterstützungsbedarfs zu vermeiden. Die Antragssteller und Bezugspersonen sollten sich die Zeit nehmen und die Einschränkungen und Beeinträchtigungen des Antragstellers genau dokumentieren. Hierbei ist es wichtig, nicht nur körperliche, sondern auch psychische, kognitive und soziale Einschränkungen zu berücksichtigen.

Eine genaue Dokumentation kann auch dazu beitragen, den Unterstützungsbedarf und den Pflegegrad im Laufe der Zeit anzupassen und zu überprüfen. Die Dokumentation sollte auch regelmäßig aktualisiert werden, um Änderungen im Gesundheitszustand oder im Unterstützungsbedarf des Antragstellers zu berücksichtigen.

4. Widerspruchsmöglichkeiten und rechtliche Schritte

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann dennoch zu Fehlern bei der Pflegebegutachtung kommen. Es ist wichtig, sich in diesem Fall nicht entmutigen zu lassen: In solchen Fällen haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen und gegebenenfalls auch rechtliche Schritte einzuleiten. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig über die Widerspruchsmöglichkeiten und rechtlichen Schritte zu informieren

Wenn Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit der Entscheidung der Gutachter nicht einverstanden sind, können sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Der Widerspruch sollte schriftlich und begründet innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt des Bescheids bei der zuständigen Pflegekasse eingelegt werden. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen und Informationen beizufügen, um den Widerspruch zu begründen.

Die Pflegekasse wird den Widerspruch prüfen und gegebenenfalls eine erneute Begutachtung durchführen. Es ist auch möglich, einen unabhängigen Pflegeberater oder eine Selbsthilfegruppe zu konsultieren, um Unterstützung und Beratung bei der Durchsetzung des Widerspruchs zu erhalten.

Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gegebenenfalls auch gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen. Hierzu sollte jedoch unbedingt vorab fachkundiger rechtlicher Rat eingeholt werden.

5. Fazit

Die Pflegebegutachtung und daraus resultierende Einstufung in einen Pflegegrad sind für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von großer Bedeutung. Eine falsche Einstufung kann dazu führen, dass der Pflegebedürftige nicht die Unterstützung erhält, die er benötigt, oder dass die Angehörigen mit einer zu hohen Belastung konfrontiert werden.

Um Fehler bei der Pflegebegutachtung zu vermeiden, ist es wichtig, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sich gut auf die Begutachtung vorbereiten, alle relevanten Unterlagen und Informationen bereithalten und offen und transparent mit den Gutachtern kommentieren. Auch eine genaue Dokumentation von Einschränkungen und Beeinträchtigungen ist wichtig, um Fehler zu vermeiden.

Merke: Im Fall der Pflegebegutachtung sollte nichts beschönigt werden. Keine Frage ist zu blöd, kein Detail zu viel. Bei Unklarheiten und Unsicherheiten unbedingt nachfragen, um Missverständnisse auf beiden Seiten zu vermeiden!

Checkliste zur Vorbereitung der Begutachtung

Im Folgenden haben wir eine Checkliste zur Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung zusammengestellt. Diese Checkliste soll Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen helfen, sich auf die Begutachtung vorzubereiten und sie an alle relevanten Unterlagen und Informationen zu erinnern, die es sich lohnt, bereitzuhalten.

Beispiel-Checkliste zur Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung:

  • Informieren Sie sich im Vorfeld über den Ablauf der Begutachtung und welche Unterlagen und Informationen benötigt werden.
  • Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen wie Arztbriefe, Therapieberichte, Medikamentenpläne oder Bescheinigungen.
  • Dokumentieren Sie alle Einschränkungen und Beeinträchtigungen des Pflegebedürftigen, einschließlich körperlicher, psychischer, kognitiver und sozialer Einschränkungen.
  • Erstellen Sie eine Liste mit Fragen oder Bedenken, die während der Begutachtung besprochen werden sollen.
  • Üben Sie Alltagssituationen, in denen Unterstützung benötigt wird, um dem Gutachter ein besseres Verständnis der Einschränkungen zu vermitteln.
  • Klären Sie im Vorfeld, ob der Gutachter eine Begleitperson oder einen unabhängigen Pflegeberater zulässt.
  • Vereinbaren Sie einen Termin für die Begutachtung, der für den Pflegebedürftigen geeignet ist und ausreichend Zeit für die Untersuchungen und Fragen des Gutachters bietet.
  • Stellen Sie sicher, dass der Pflegebedürftige ausreichend Zeit zur Vorbereitung und Erholung vor und nach der Begutachtung hat.
  • Informieren Sie den Gutachter über besondere Bedürfnisse oder Wünsche des Pflegebedürftigen, wie beispielsweise spezielle Sprach- oder Kulturkenntnisse.
  • Bringen Sie eine Liste mit allen Medikamenten, die der Pflegebedürftige einnimmt, sowie deren Dosierung und Frequenz mit.
  • Stellen Sie sicher, dass der Pflegebedürftige bequeme Kleidung trägt und dass alle benötigten Hilfsmittel wie Gehhilfen oder Rollstühle zur Verfügung stehen.

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