1. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bzw. Medicproof
Die Begutachtung für einen Pflegegrad ist ein wichtiger Schritt, um die notwendige Unterstützung und Pflegeleistungen für eine Person zu bestimmen, die aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen auf Hilfe angewiesen ist. Die Begutachtung wird von einem unabhängigen Gutachter (bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten der Medicproof) durchgeführt, der von der Pflegekasse beauftragt wird.
Im Rahmen eines Hausbesuchs schätzt der Gutachter den Pflegebedarf und den Grad der Einschränkung der betroffenen Person ein. Dazu macht er sich ein Bild von der körperlichen und geistigen Verfassung der Person und beurteilt ihre Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen, den sogenannten Modulen. Dazu gehören beispielsweise das Bewältigen von Alltagssituationen, die Mobilität, die Fähigkeit zur Kommunikation und die Selbstversorgung.
Der Gutachter wird dabei auch die Meinung des behandelnden Arztes oder Therapeuten einholen und, wenn vorhanden, die medizinischen Dokumente prüfen. In der Regel wird auch ein Gespräch mit den Angehörigen geführt, um weitere Informationen zu erhalten.
Basierend auf diesen Informationen wird der Gutachter den Pflegebedarf und den Grad der Einschränkung der betroffenen Person einschätzen und einen Pflegegrad vorschlagen. Die Pflegegrade reichen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5, wobei ein höherer Pflegegrad einen höheren Unterstützungsbedarf bedeutet.
Die Entscheidung über die Feststellung des Pflegegrades trifft letztendlich die Pflegekasse. Ist der Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades bewilligt worden, stehen der betroffenen Person und ihren Angehörigen verschiedene Leistungen zur Verfügung, die je nach Pflegegrad und individuellem Bedarf in Anspruch genommen werden können.