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Fahrtkostenerstattung für Pflegebedürftige

Anspruch, Leistungen und Voraussetzungen

Lesedauer: 14 Minuten
Autor: Ella Rohrhirsch
Erstellt: 15.8.2023

Die Mobilität im Alltag spielt für Pflegebedürftige eine entscheidende Rolle, um medizinische Behandlungen, Therapien und andere wichtige Termine wahrnehmen zu können. Doch häufig sind die damit verbundenen Fahrtkosten eine finanzielle Belastung. Aus diesem Grund besteht für Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung durch die Krankenkassen. In diesem Artikel werden wir die rechtlichen Grundlagen, Anspruchsberechtigungen, Leistungen, Voraussetzungen sowie Sonderfälle im Zusammenhang mit der Fahrtkostenerstattung für Pflegebedürftige näher betrachten.

1. Bedeutung von Mobilität im Alltag von Pflegebedürftigen

Mobilität spielt eine entscheidende Rolle im Alltag von pflegebedürftigen Menschen. Sie ermöglicht ihnen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Durch die Möglichkeit, sich eigenständig fortzubewegen, können sie Arztbesuche, Therapien, Behandlungen und andere wichtige Termine wahrnehmen, die für ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden entscheidend sind.

Für viele pflegebedürftige Menschen ist die Mobilität jedoch eine große Herausforderung. Einschränkungen in der Bewegungsfähigkeit, sei es aufgrund von körperlichen Einschränkungen, altersbedingten Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen, machen es schwierig, eigenständig zu reisen. Hierbei können verschiedene Aspekte eine Rolle spielen, wie beispielsweise Gelenkprobleme, Gehschwierigkeiten, eingeschränkte Kraft oder Ausdauer.

Die Unfähigkeit, mobil zu sein, kann zu Isolation, sozialer Ausgrenzung und einer eingeschränkten Lebensqualität führen. Pflegebedürftige Menschen sind darauf angewiesen, dass sie regelmäßig zu medizinischen Terminen gelangen, um ihre Gesundheit zu überwachen, Behandlungen fortzusetzen oder neue Therapien zu beginnen. Ohne eine ausreichende Mobilität können wichtige medizinische Versorgungsleistungen nicht in Anspruch genommen werden, was zu negativen Auswirkungen auf den Gesundheitszustand und die Lebensqualität führen kann.

Darüber hinaus hat Mobilität auch einen sozialen Aspekt. Die Teilnahme an sozialen Aktivitäten, wie etwa Treffen mit Freunden oder die Teilnahme an Vereinen und Gruppen, ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, soziale Kontakte zu pflegen und ihre Lebensfreude zu erhalten. Durch Mobilität können sie unabhängig von anderen Personen agieren und ihr soziales Netzwerk aufrechterhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass Mobilität nicht nur physische Bewegung umfasst, sondern auch den Zugang zu geeigneten Transportmitteln und die finanziellen Möglichkeiten beinhaltet, diese zu nutzen. Die Übernahme der Fahrtkosten für pflegebedürftige Menschen spielt daher eine entscheidende Rolle, um ihre Mobilität zu gewährleisten und ihnen den Zugang zu notwendigen medizinischen Leistungen und sozialen Aktivitäten zu ermöglichen. Sie ist ein wichtiger Baustein, um die Lebensqualität und das Wohlbefinden von pflegebedürftigen Menschen zu verbessern und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.

2. Anspruch auf Fahrtkostenerstattung

2.1 Rechtliche Grundlagen für die Fahrtkostenerstattung

Der Anspruch auf Fahrtkostenerstattung für pflegebedürftige Menschen ist in den gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) verankert. Insbesondere das SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) und das SGB XI (Pflegeversicherung) enthalten Regelungen, die den Rahmen für die Übernahme der Fahrtkosten durch die Kranken- und Pflegekassen festlegen.

Gemäß §60 SGB V haben Versicherte Anspruch auf die Übernahme der Kosten für Fahrten zu notwendigen Leistungen der Krankenversicherung, insbesondere zu ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen, Krankenhausbehandlungen, Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen sowie Leistungen der Früherkennung von Krankheiten. Die konkreten Leistungen und Voraussetzungen können jedoch je nach Krankenkasse variieren.

Darüber hinaus regelt §37 SGB XI, dass die Pflegekassen im Rahmen der häuslichen Pflege auch die Beförderungskosten für pflegebedürftige Personen übernehmen können, sofern dies erforderlich ist, um eine notwendige Leistung der medizinischen Rehabilitation oder eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten.

2.2 Anspruchsberechtigte Personen

Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben grundsätzlich pflegebedürftige Menschen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind und eine ärztliche Verordnung für die Fahrten vorlegen können. Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Pflegegrad festgestellt, der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) oder eine vergleichbare Institution festgelegt wird.

Der Anspruch auf Fahrtkostenerstattung gilt sowohl für erwachsene Pflegebedürftige als auch für Kinder mit Pflegebedarf. Kinder mit Behinderung haben ebenfalls Anspruch auf die Übernahme der Fahrtkosten, wenn sie zu medizinischen Behandlungen, Therapien oder anderen notwendigen Terminen fahren müssen.

In einigen Fällen können auch pflegende Angehörige Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben, wenn sie zu Pflegekursen, Beratungsgesprächen oder anderen notwendigen Terminen im Zusammenhang mit der Pflege fahren müssen. Die genauen Voraussetzungen und Leistungen können jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein.

Es ist wichtig, dass pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen sich bei ihrer zuständigen Krankenkasse über die konkreten Leistungen, Voraussetzungen und Verfahren zur Beantragung der Fahrtkostenerstattung informieren. Dort erhalten sie Auskunft über die benötigten Unterlagen, Fristen und weitere wichtige Informationen, um ihren Anspruch geltend zu machen.

3. Leistungen der Krankenkassen

3.1 Übernahme von Fahrtkosten für medizinische Behandlungen und Therapien

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Fahrtkosten für medizinisch notwendige Behandlungen und Therapien. Dazu gehören beispielsweise Fahrten zum Arzt, Krankenhaus, zur Physiotherapie, zur Dialyse oder zur ambulanten Rehabilitation. Die Kosten werden entweder pauschal erstattet oder auf der Grundlage tatsächlich angefallener Ausgaben.

Die Erstattung der Fahrtkosten kann unterschiedlich geregelt sein. In einigen Fällen erhalten Versicherte einen pauschalen Betrag pro Kilometer, der für die Nutzung des eigenen Fahrzeugs verwendet werden kann. Alternativ dazu können auch die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi erstattet werden. Die konkrete Höhe der Erstattung variiert je nach Krankenkasse und kann durch regionale Unterschiede beeinflusst werden.

3.2 Besondere Leistungen bei schwerer Krankheit und Schwerbehinderung

Bei schweren Krankheiten oder Schwerbehinderungen können zusätzliche Leistungen für Fahrten gewährt werden. Hierzu zählen beispielsweise Fahrten zur Strahlen- oder Chemotherapie bei Krebserkrankungen oder zur regelmäßigen Behandlung chronischer Erkrankungen. Die genauen Bedingungen und Leistungen werden individuell von der Krankenkasse geprüft und festgelegt.

3.3 Zuschüsse für spezielle Transportmittel

In einigen Fällen kann es notwendig sein, spezielle Transportmittel wie ein behindertengerechtes Fahrzeug oder einen Krankentransport in Anspruch zu nehmen. Dies kann beispielsweise bei stark eingeschränkter Mobilität oder bei besonderen medizinischen Bedürfnissen erforderlich sein. In solchen Situationen können die Krankenkassen einen Zuschuss zu den Fahrtkosten gewähren, um den Zugang zu notwendigen medizinischen Versorgungsleistungen sicherzustellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Leistungen und Voraussetzungen zur Fahrtkostenerstattung von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein können. Daher sollten sich pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen direkt an ihre zuständige Krankenkasse wenden, um sich über die konkreten Leistungen, Höhe der Erstattung und das Verfahren zur Beantragung zu informieren.

Die Krankenkassen stehen in der Verantwortung, die Fahrtkostenerstattung für pflegebedürftige Menschen zu gewährleisten, um ihnen den Zugang zu notwendigen medizinischen Leistungen und Therapien zu erleichtern und ihre Mobilität zu fördern.

4. Voraussetzungen für die Fahrtkostenerstattung

Um die Fahrtkostenerstattung für pflegebedürftige Menschen in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Diese umfassen unter anderem:

4.1 Notwendigkeit der ärztlichen Verordnung

In den meisten Fällen ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, um den Anspruch auf Fahrtkostenerstattung geltend zu machen. Der behandelnde Arzt muss die medizinische Notwendigkeit der Fahrten bescheinigen und die entsprechenden Angaben in der Verordnung machen. Diese Verordnung dient als Nachweis für die Krankenkasse, dass die Fahrten zur Sicherung, Erhaltung oder Verbesserung der Gesundheit des Versicherten erforderlich sind.

4.2 Nachweis der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades

Um den Anspruch auf Fahrtkostenerstattung zu begründen, muss die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen werden. Dies geschieht in der Regel durch die Feststellung eines Pflegegrades durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder eine vergleichbare Institution. Der Pflegegrad wird anhand eines Begutachtungsverfahrens ermittelt, bei dem verschiedene Kriterien wie der Grad der Selbstständigkeit, körperliche und geistige Einschränkungen sowie der Unterstützungsbedarf bei der Bewältigung des Alltags berücksichtigt werden.

4.3 Antragsstellung bei der Krankenkasse

Um die Fahrtkostenerstattung zu beantragen, ist es erforderlich, einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Hierbei sollten die ärztliche Verordnung, der Nachweis der Pflegebedürftigkeit sowie gegebenenfalls weitere relevante Unterlagen, wie zum Beispiel Fahrtkostenbelege, beigefügt werden. Die Krankenkasse prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung der Fahrtkostenerstattung.

Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der zuständigen Krankenkasse über die genauen Voraussetzungen und das Verfahren zur Beantragung der Fahrtkostenerstattung zu informieren. Jede Krankenkasse kann spezifische Anforderungen und Formulare haben, die bei der Antragsstellung zu beachten sind.

Die Erfüllung der genannten Voraussetzungen ist entscheidend, um den Anspruch auf Fahrtkostenerstattung erfolgreich geltend zu machen und die finanzielle Unterstützung für die notwendigen Fahrten zu erhalten.

5. Höhe und Umfang der Erstattung

Die Höhe und der Umfang der Fahrtkostenerstattung für pflegebedürftige Menschen können je nach Krankenkasse und individuellen Umständen variieren.

Im Allgemeinen werden folgende Aspekte bei der Erstattung berücksichtigt:

5.1 Kostenerstattung für verschiedene Transportmittel

Die Erstattung der Fahrtkosten kann sowohl für die Nutzung des eigenen Fahrzeugs als auch für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gelten. Wenn die Fahrt mit dem eigenen Fahrzeug erfolgt, kann die Krankenkasse einen pauschalen Kilometerbetrag erstatten. Dieser Betrag variiert je nach Krankenkasse und kann beispielsweise bei 30 Cent pro Kilometer liegen. Alternativ dazu können die tatsächlich angefallenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, wie Bus, Bahn oder Taxi, erstattet werden. Hierbei werden in der Regel die Kosten auf Basis von Belegen oder Fahrscheinen erstattet.

5.2 Erstattung von Begleitpersonen

Wenn eine medizinisch notwendige Begleitperson erforderlich ist, um den Transport zu ermöglichen, können auch die Fahrtkosten für diese Person erstattet werden. Hierbei werden in der Regel die Fahrtkosten sowie gegebenenfalls Verpflegungskosten berücksichtigt. Die genauen Modalitäten der Erstattung für Begleitpersonen können von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein.

5.3 Erstattung von Verpflegungskosten bei langen Fahrten

Bei längeren Fahrten, insbesondere wenn diese zu spezialisierten medizinischen Einrichtungen führen, können auch Verpflegungskosten erstattet werden. Hierbei gelten oft bestimmte Pauschalbeträge oder es werden die tatsächlich angefallenen Kosten berücksichtigt. Dies dient dazu, den Versicherten angemessene Verpflegung während der Fahrt zu ermöglichen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Erstattung von Fahrtkosten in der Regel bestimmten Höchstgrenzen unterliegt. Die genauen Beträge und Regelungen können je nach Krankenkasse und individuellem Versicherungsvertrag variieren. Es ist daher ratsam, sich vorab bei der zuständigen Krankenkasse zu informieren, welche konkreten Leistungen zur Fahrtkostenerstattung angeboten werden und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.

Darüber hinaus ist es wichtig, alle Belege und Nachweise für die Fahrtkosten sorgfältig aufzubewahren, um diese im Rahmen der Erstattung einreichen zu können. Hierzu gehören zum Beispiel Tankquittungen, Fahrscheine, Rechnungen für Taxi- oder Krankentransportdienste sowie Nachweise für Verpflegungskosten.

Die Fahrtkostenerstattung soll sicherstellen, dass pflegebedürftige Menschen die finanzielle Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um ihre notwendigen Fahrten zu bewältigen. Sie dient dazu, die Mobilität zu fördern und den Zugang zu medizinischen Leistungen und Therapien zu erleichtern.

6. Sonderfälle

6.1 Fahrtkostenerstattung für pflegende Angehörige

Neben der Fahrtkostenerstattung für pflegebedürftige Menschen selbst können in einigen Fällen auch pflegende Angehörige Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben. Dies kann der Fall sein, wenn sie zu Pflegekursen, Beratungsgesprächen oder anderen notwendigen Terminen im Zusammenhang mit der Pflege fahren müssen. Die genauen Voraussetzungen und Leistungen für die Fahrtkostenerstattung für pflegende Angehörige können von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Krankenkasse über die spezifischen Regelungen und das Verfahren zur Beantragung zu informieren.

6.2 Fahrtkostenerstattung für Kinder mit Behinderung

Auch Kinder mit Behinderung haben Anspruch auf Fahrtkostenerstattung, wenn sie zu medizinischen Behandlungen, Therapien oder anderen notwendigen Terminen fahren müssen. Dies kann beispielsweise für Fahrten zu Kinderärzten, Spezialisten oder Therapeuten gelten. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der Behandlung oder Versorgung des Kindes stehen. Auch hier können die genauen Leistungen und Voraussetzungen je nach Krankenkasse variieren.

6.3 Fahrtkostenerstattung für Patienten in Hospizen

Für Patienten, die in einem Hospiz untergebracht sind, kann es ebenfalls eine Fahrtkostenerstattung geben. Dies betrifft beispielsweise Fahrten zur medizinischen Versorgung außerhalb des Hospizes oder Fahrten, um den Kontakt zur Familie aufrechtzuerhalten. Die genauen Bedingungen und Leistungen werden individuell von der Krankenkasse geprüft und festgelegt. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Krankenkasse über die spezifischen Regelungen und das Verfahren zur Beantragung der Fahrtkostenerstattung für Hospizpatienten zu informieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genannten Sonderfälle individuelle Regelungen und Voraussetzungen haben können. Es empfiehlt sich, sich bei der eigenen Krankenkasse über die spezifischen Leistungen und Anforderungen für diese Sonderfälle zu informieren. Die Krankenkassen sind bestrebt, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bestmöglich zu unterstützen und ihnen den Zugang zu notwendigen medizinischen Versorgungsleistungen zu erleichtern.

7. Fazit

Die Übernahme der Fahrtkosten für pflegebedürftige Menschen ist ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung. Durch die Fahrtkostenerstattung soll sichergestellt werden, dass pflegebedürftige Personen uneingeschränkten Zugang zu medizinischen Versorgungsleistungen haben und ihre Mobilität erhalten bleibt. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Krankenkasse über die konkreten Leistungen und Voraussetzungen zur Fahrtkostenerstattung zu informieren.

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