Die Kosten für Verbrauchsprodukte, wie beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Betteinlagen, werden für alle Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad mit bis zu 40 Euro monatlich von der Pflegekasse unterstützt.
2.4 Verhinderungspflege (jährlich)
Deine Angehörigen, die sich normalerweise um deine Pflege kümmern, sind im Urlaub oder fallen krankheitsbedingt aus? Pflegebedürftige, die mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft wurden, unterstützt die Pflegekasse mit der Verhinderungspflege bei den Kosten, die für dich bei einem Ersatz anfallen. Die Verhinderungspflege kann dabei von einem ambulanten Pflegedienst, von Einzelpflegekräften oder ehrenamtlichen Pflege-Personen erfolgen und wird maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr von der Pflegekasse übernommen.
- Pflegegrad 2-5: 1.612 Euro (für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege von maximal sechs Wochen)
2.5 Kurzzeitpflege (jährlich)
Ist die häusliche Pflege, die normalerweise durch Angehörige erfolgt, kurzfristig nicht zu ersetzen oder nach einem Klinikaufenthalt für begrenzte Zeit eine vollstationäre Pflege nötig, werden Pflegebedürftige mit mindestens einem Pflegegrad 2 mit der Kurzzeitpflege unterstützt. Dabei können sie bis zu acht Wochen pro Jahr in vollstationären Einrichtungen verbringen.
- Pflegegrad 2-5: 1.774 Euro (für Kosten der Kurzzeitpflege von maximal acht Wochen)
Gut zu wissen: Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege miteinander verrechnen
Wer den Anspruch auf Verhinderungspflege in einem Kalenderjahr nicht wahrgenommen hat, kann ihn auch für die Kurzzeitpflegeleistungen einsetzen. Anders herum können bis zu 50 Prozent der Kurzzeitpflegeleistungen zusätzlich für die Verhinderungspflege eingesetzt werden.
2.6 Wohnraumanpassung (nach Maßnahme)
Damit Pflegebedürftige auch mit ihren individuellen Ansprüchen weiterhin zu Hause leben und sich dort bestmöglich bewegen können, kann es nötig sein, die eigenen vier Wände barrierearm oder barrierefrei umzubauen. Diese Wohnraumanpassung wird bei häuslich gepflegten Pflegebedürftigen mit allen Pflegegraden mit einmalig bis zu 4.000 Euro unterstützt.
- Pflegegrad 1-5: maximal 4.000 Euro (pro Person)
Übrigens: Ändert sich der Grad der Pflegebedürftigkeit, unterstützt die Pflegekasse einen erneuten Umbau eventuell erneut.
2.7 Wohngruppenzuschuss (einmalig + monatlich)
Sich mit Gleichgesinnten zusammenzuschließen, kann mehrere Vorteile haben: Man ist nicht alleine, kann Kosten teilen und sich gegenseitig unterstützen. Pflegebedürftige, die eine Wohngemeinschaft bilden und sich in ihren gemeinsamen vier Wänden ambulant betreuen lassen, werden bei ihrer Pflege-WG-Gründung von der Pflegeversicherung unterstützt. So erhält jede:r Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad einmalig 2.500 Euro (pro WG maximal 10.000 Euro).
- Pflegegrad 1-5: 2.500 Euro pro Person, aber maximal 10.000 Euro pro Wohngruppe (einmalig)
Zusätzlich steht den Bewohner:innen einer Pflege-WG der sogenannte Wohngruppenzuschlag zu: Dabei erhalten sie monatlich je 214 Euro für eine gemeinsame Hilfskraft, die etwa im Haushalt oder in organisatorischen Tätigkeiten aushilft.
- Pflegegrad 1-5: 214 Euro pro Person (monatlich)
Gut zu wissen: Wohnraumanpassung in Pflege-WGs
Auch in einer Pflege-WG werden Umbaumaßnahmen, die den Wohnraum barrierearm oder barrierefrei machen, von der Pflegeversicherung unterstützt. Pro Person stehen der WG dabei die gewohnten 4.000 Euro der Wohnraumanpassung zu, mehr als 16.000 Euro ingesamt übernimmt die Pflegekasse pro WG aber nicht.
- Pflegegrad 1-5: maximal 4.000 Euro pro Person, aber maximal 16.000 Euro pro Wohngruppe