3.4 Pflegehilfsmittel für die Hygiene

In Hinblick auf die Körperpflege und Hygiene können entsprechende Pflegehilfsmittel sowohl geliehen, als auch über die Pauschale abgerechnet werden. Sie sollen dazu beitragen, den Hygienestandard eines Pflegebedürftigen aufrechtzuerhalten.

Zu den Pflegehilfsmitteln für die Hygiene zählen:

  • Duschwagen
  • Waschsysteme
  • Waschbare Bettschutzeinlagen
  • Urinflaschen
  • Bettpfannen

3.5 Pflegehilfsmittel für den Verbrauch

Neben den bereits genannten Pflegehilfsmitteln gibt es außerdem die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Um eine optimale Pflege zu gewährleisten, sollen diese Pflegehilfsmittel nur einmal verwendet werden, weshalb die Pflegekassen Dich oder deinen Angehörigen bei der regelmäßigen Anschaffung entsprechend finanziell unterstützt.

Zu den Pflegehilfsmitteln für den Verbrauch zählen:

  • Schutzbekleidung
  • Einweghandschuhe
  • Mundschutz
  • Handdesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Bettschutzeinlagen

Übrigens: Nach dem Erstantrag auf Pflegegrad kommt ein Gutachter zur Einschätzung des Pflegegrades vorbei und kann auch schon eine Empfehlung geben, welche Pflegehilfsmittel beantragt werden können.