Die Pflegeleistungen sind immer vom nachgewiesenen Pflegegrad abhängig. Dabei werden Pflegebedürftige, die „in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt“ sind, in den Pflegegrad 2 eingestuft. Hier erklären wir, welche Voraussetzungen man dafür braucht und welche Leistungen einem zustehen!...
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