2. Welche Pflegeleistungen gibt es bei der häuslichen Pflege?

2.1 Pflegegeld (monatlich)

Die Geldleistung steht allen Pflegebedürftigen zu, die mindestens einen Pflegegrad 2 anerkannt bekommen haben und zu Hause von Angehörigen oder nahestehenden Personen gepflegt werden – und nicht von professionellen Pflegekräften.

2.2 Pflegesachleistungen (monatlich)

Wird die Pflege zu Hause hingegen von professionellen Pflegekräften eines ambulanten Pflegedienstes übernommen, werden Pflegebedürftige, die mindestens einen Pflegegrad 2 anerkannt bekommen haben, mit den Pflegesachleistungen unterstützt. Auch bei einer teilstationären Pflege, etwa einer Tages- oder Nachtpflege, können Pflegesachleistungen bezogen werden.

Gut zu wissen: Individuelle Untersützung dank der Kombinationsleistung

Wer Angehörige in der häuslichen Pflege entlasten und einen Teil der Betreuung von einem ambulanten Pflegedienst übernehmen lassen möchte, kann Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren und miteinander verrechnen. In diesem Artikel erklären wir dir ausführlich, wie die sogenannte Kombinationsleistung funktioniert.